TVöD-V Verwaltung 2026-2027 – Entgelttabelle, Eingruppierung und Tarifvertrag

Der TVöD-V ist der Tarifvertrag für den Besonderen Teil Verwaltung (BT-V). Er regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten und der Arbeitgeber.

TVöD-V – Das Wichtigste in Kürze

  • TVöD-V steht für den Besonderen Teil Verwaltung des TVöD.
  • Er gilt insbesondere für Beschäftigte der kommunalen und staatlichen Verwaltung.
  • Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe.
  • Die wichtigsten Regelungen betreffen Arbeitszeit, Eingruppierung, Urlaub und Entgelt.
  • Auf dieser Seite finden Sie die Entgelttabellen und ein Inhaltsverzeichnis des TVöD-V.

Für wen gilt der TVöD-V?

Der TVöD-V (Besonderer Teil Verwaltung) gilt insbesondere für Beschäftigte in Verwaltungen von Kommunen, Landkreisen und öffentlichen Einrichtungen, soweit keine spezielleren Tarifregelungen gelten.

Typische Tätigkeiten sind beispielsweise:

TVöD-V Gehalt

Das Gehalt im TVöD-V richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Maßgeblich sind die Entgelttabellen des TVöD. Zusätzlich können weitere Entgeltbestandteile wie Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zulagen oder Zuschläge hinzukommen.

Dieser Teil des TVöD enthält die folgenden Gehaltstabellen: Der Verdienst ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Hinzu kommen weitere Zahlungen und Ansprüche, zum Beispiel:

Der kommunale TVöD VKA und der TVöD Bund weisen besondere Teile für die Verwaltung auf. Nachfolgend die Inhalte des TVöD VKA BT-V:

Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II: Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§§ 7, 8 Sonderformen der Arbeit / Ausgleich (Zuschläge) für § 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Auflösungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage C Tabellenentgelt Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Anlage D Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigte
Niederschriftserklärungen
Legende über die Entsprechungen der TVöD-V-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-V


Kostenloser Download als PDF: TVöD-V VKA (Verwaltung)

Eingruppierung TVöD-V

Bei der Eingruppierung gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, sofern die Entgeltordnung zum TVöD VKA oder landesbezirkliche Tarifverträgen keine speziellen Regelungen enthalten.

Die Entgeltordnung zum TVöD VKA beinhaltet beispielsweise folgende speziellen Tätigkeitsmerkmale:

Weitere Informationen zur TVöD Eingruppierung ...

Die Stufe / Erfahrungsstufe im TVöD-V

Es gibt 6 Gehaltsstufen. Die konkrete Stufe ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern und bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Arbeitgeber kann auch die Leistungen des Angestellten beim Stufenaufstieg berücksichtigen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden. Weitere Informationen zu den TVöD Stufen ...

Arbeitszeit im TVöD-V

Für Beschäftigte im TVöD-V gelten die Regelungen des TVöD zur regelmäßigen Arbeitszeit, zu Teilzeit, Arbeitszeitkonten sowie zu Überstunden und Zeitzuschlägen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigten in der Regel 39 Stunden.

Weitere Informationen: Arbeitszeit im TVöD

Urlaub im TVöD-V

Beschäftigte im TVöD-V haben grundsätzlich Anspruch auf 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche (ab 2027: 31 Tage). Die Einzelheiten zu Urlaubsanspruch, Übertragung, Verfall und Krankheit während des Urlaubs regelt § 26 TVöD.

Weitere Informationen: TVöD Urlaub

Häufige Fragen zum TVöD-V

Was bedeutet TVöD-V?

TVöD-V bezeichnet den Besonderen Teil Verwaltung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst.

Für wen gilt der TVöD-V?

Er gilt insbesondere für Beschäftigte in Verwaltungen von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Was regelt der TVöD-V?

Der TVöD-V enthält unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit, Eingruppierung, Vergütung, Jahressonderzahlung, Urlaub, Arbeitsbefreiung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Beschäftigte der Verwaltung.

Wie hoch ist das Gehalt im TVöD-V?

Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie oben auf dieser Seite.

Wo finde ich die Entgelttabelle des TVöD-V?

Die aktuelle Entgelttabelle des TVöD-V finden Sie oben auf dieser Seite. Das Tabellenentgelt richtet sich nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.

Wo finde ich den vollständigen TVöD-V?

Das Inhaltsverzeichnis des TVöD-V sowie einen PDF-Download finden Sie auf dieser Seite.

Forum TVöD

Haben Sie Fragen? In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst