S 18 TVöD SuE: Gehalt 2026-2027 und Eingruppierung

Die Entgeltgruppe S 18 TVöD SuE ist Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

S 18 Gehalt TVöD SuE

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Stufen: Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten automatisch. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Stufenaufstieg verkürzt bzw. verlängert werden.

Eingruppierung Entgeltgruppe S 18

In der Entgeltgruppe S 18 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Verantwortung oder durch besonders große Einrichtungen erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 heraushebt.

Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Fallgruppen der Entgeltordnung (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 8, 9, 10, 11 und 15).

Nr. 1: Beschäftigte erhalten für Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung (24-Stunden-Präsenz) sowie in der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) eine monatliche Zulage, sofern überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungsbedarf betreut werden.

Nr. 1a: Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter mit einem Anteil von mindestens 15 % an der Gesamttätigkeit erhalten eine monatliche Zulage von 70,00 Euro.

Nrn. 8 und 9: Definition der Kindertagesstätten sowie Regelungen zur Ermittlung der maßgeblichen Durchschnittsbelegung.

Nrn. 10 und 11: Definition von Erziehungsheimen sowie Abgrenzung zu Wohngruppen.

Nr. 15: Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn ein Diplom-, Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss vorliegt.

Nicht jede Leitungsfunktion in einer großen Einrichtung erfüllt die tariflichen Voraussetzungen der Entgeltgruppe S 18; maßgeblich ist das außergewöhnlich hohe Gesamtmaß an Verantwortung und Bedeutung der Tätigkeit.

Bin ich in S 18 oder einer anderen Entgeltgruppe?

  • Abteilungsleitung Erziehungshilfe
  • Fachdienstleitung Jugendhilfe
  • Leiterin / Leiter großer Jugendämter oder Fachbereiche
  • Leitung besonders großer Einrichtungen der Jugendhilfe

SuE-Zulage

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 18 gilt folgende SuE-Zulage: 180,00 €

Weitere Informationen zur SuE-Zulage

Arbeitsbedingungen und weitere Leistungen im TVöD

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