TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten in 15 der 16 deutschen Bundesländer. Lediglich Hessen wendet mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag an.

Der TV-L hat die früheren Tarifverträge BAT (Angestellte) und MTArb (Arbeiter) abgelöst. Für Beschäftigte von Bund und Kommunen gilt der TVöD.

Der TV-L gilt ausschließlich für Tarifbeschäftigte. Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.

Aufbau und Systematik des TV-L

Das monatliche Entgelt im TV-L richtet sich nach zwei zentralen Merkmalen:

Wie die Zuordnung zur Entgeltgruppe erfolgt, erläutern wir ausführlich auf der Seite zur Eingruppierung im TV-L.

Die rechtliche Grundlage der Eingruppierung bildet die Entgeltordnung zum TV-L.

Entgeltgruppen und Entgelttabellen

Der TV-L umfasst die Entgeltgruppen E 1 bis E 15. Die konkreten Monatsentgelte sind in der Entgelttabelle TV-L 2026-2027 festgelegt.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere Entgelttabellen:

Arbeitszeit im TV-L

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unterscheidet sich je nach Bundesland, obwohl die Entgelttabellen einheitlich sind.

Beispiele:
  • 39 Stunden: Berlin, Hamburg, Bremen u. a.
  • 39,5 Stunden: Baden-Württemberg
  • 39,8 Stunden: Niedersachsen
  • 39,83 Stunden: Nordrhein-Westfalen
  • 40 Stunden: Bayern, Sachsen, Thüringen u. a.

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Tabellenentgelt anteilig berechnet. Hierfür steht ein TV-L-Teilzeit-Gehaltsrechner zur Verfügung.

Weitere Leistungen und Ansprüche

Neben dem Tabellenentgelt sieht der TV-L weitere Leistungen vor, unter anderem:

Die Höhe der Zahlungen ist abhängig von Entgeltgruppe, Beschäftigungsumfang und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Aufbau des Tarifvertrags (Überblick)

Der TV-L besteht aus einem allgemeinen Teil, Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen sowie mehreren Anlagen.

Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Jahressonderzahlung
§ 20 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 21 Entgelt im Krankheitsfall
§ 22 Besondere Zahlungen
§ 23 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 24 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 25 Erholungsurlaub
§ 26 Zusatzurlaub
§ 27 Sonderurlaub
§ 28 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V – Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 29 Befristete Arbeitsverträge
§ 30 Führung auf Probe
§ 31 Führung auf Zeit
§ 32 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 33 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 34 Zeugnis

Abschnitt VI – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 35 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 36 Ausschlussfrist
§ 37 Begriffsbestimmungen
§ 38 Inkrafttreten, Laufzeit

Anlagen
Anlage A: Entgeltordnung TV-L
Anlage B: Entgelttabelle TV-L
Anlage C: Entgelttabelle Pflege (KR)
Anlage D: Zulagen und Sonderregelungen
Anlage E: Sonderregelungen Hochschulen
Anlage F: Sonderregelungen Ärztinnen/Ärzte
Anlage G: Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

Downloads

Hier finden Sie den TV-L sowie wichtige Anlagen und Entgeltordnungen als PDF:

Häufige Fragen zum TV-L (FAQ)

Für wen gilt der TV-L?

Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen). Beamte fallen nicht darunter.

Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?

Der TV-L gilt für Landesbeschäftigte, der TVöD für Bund und Kommunen.

Wie erfolgt die Eingruppierung?

Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung TV-L und der übertragenen Tätigkeit.

Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?

Hessen ist 2010 aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten und wendet seitdem den TV-H an.

Unsere Foren: Austausch und Praxisfragen

Für Fragen zur Eingruppierung, Stufenlaufzeit oder Auslegung des TV-L stehen unsere kostenlosen Foren zur Verfügung:


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