TV-L: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer. Folgende Länder wenden den TV-L an:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Lediglich Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten.

Der TV-L hat die Tarifverträge BAT (für Angestellte) und MTArb (für Arbeiter) abgelöst. Für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gilt der TVöD.

Gehaltstabellen TV-L

Im Regelfall kommt die folgende Standard-Gehaltstabelle TV-L zur Anwendung:

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.12.2022 - 30.09.2023 für Beschäftigte der Länder
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 TV-L 5.017 5.394 5.594 6.301 6.837 7.042 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 TV-L 4.543 4.886 5.168 5.594 6.246 6.434
E 13 TV-L 4.188 4.508 4.749 5.216 5.862 6.037
E 12 TV-L 3.775 4.041 4.604 5.099 5.738 5.910 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 TV-L 3.653 3.898 4.178 4.604 5.223 5.379
E 10 TV-L 3.524 3.765 4.041 4.323 4.858 5.004
E 9b TV-L 3.137 3.369 3.521 3.939 4.295 4.424
E 9a TV-L 3.137 3.369 3.420 3.521 3.939 4.056 mindestens zwei- oder dreijährige Berufsausbildung
E 8 TV-L 2.946 3.173 3.300 3.420 3.552 3.634
E 7 TV-L 2.772 2.994 3.161 3.287 3.388 3.476
E 6 TV-L 2.726 2.945 3.067 3.192 3.274 3.363
E 5 TV-L 2.619 2.835 2.957 3.074 3.167 3.230
E 4 TV-L 2.501 2.719 2.872 2.957 3.043 3.098 An- und Ungelernte
E 3 TV-L 2.469 2.682 2.743 2.841 2.921 2.988
E 2 TV-L 2.303 2.504 2.566 2.627 2.768 2.915
E 1 TV-L 2.094 2.125 2.162 2.199 2.290

Mit Ausnahme von Berlin, das eine monatliche "Hauptstadtzulage" von 150 € zahlt, sind die Gehälter in allen teilnehmenden 15 Ländern identisch. Allerdings wurde das Land Berlin aufgrund der Einführung der Zulage von der Tarifgemeinschaft der Länder scharf kritisiert und mit einem Zwangsausschluss bedroht.

Folgende Landesbedienstete haben eine hervorgehobene Stellung, da diesen eigene Entgeltgruppen und Entgelttabellen bereitgestellt werden: Weitere Services zum TV-L:

Unsere wichtigsten Foren zum TV-L und TV-H:

Der TV-L ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Beispiele aus dem Forum TV-L:
Zu den Foren:

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des TV-L:

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 TV-L Eingruppierung (TV-L Entgeltgruppen)
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle TV-L
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 - gestrichen -
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 19a Zulagen
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Berlin
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg
§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West

C. Anlagen
Anlage A: Entgeltordnung zum TV-L
Anlage B: Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
Anlage C: Entgelttabelle für Pflegekräfte
Anlage D: Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L
Anlage E: Bereitschaftsdienstentgelte
Anlage F: Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
Anlage G: Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
(vom 2. März 2019)




 Frage stellen Diese Website nutzt Cookies.
Einstellungen...
Anzeige
Flowers