TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer. Folgende Länder wenden den TV-L an:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Lediglich Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten.

Der TV-L hat die Tarifverträge BAT (für Angestellte) und MTArb (für Arbeiter) abgelöst. Für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gilt der TVöD.

Gehaltstabellen TV-L

Im Regelfall kommt die folgende Standard-Gehaltstabelle TV-L zur Anwendung:

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.12.2022 - 31.10.2024 für Beschäftigte der Länder
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 TV-L 5.017 5.394 5.594 6.301 6.837 7.042 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 TV-L 4.543 4.886 5.168 5.594 6.246 6.434
E 13 TV-L 4.188 4.508 4.749 5.216 5.862 6.037
E 12 TV-L 3.775 4.041 4.604 5.099 5.738 5.910 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 TV-L 3.653 3.898 4.178 4.604 5.223 5.379
E 10 TV-L 3.524 3.765 4.041 4.323 4.858 5.004
E 9b TV-L 3.137 3.369 3.521 3.939 4.295 4.424
E 9a TV-L 3.137 3.369 3.420 3.521 3.939 4.056 mindestens zwei- oder dreijährige Berufsausbildung
E 8 TV-L 2.946 3.173 3.300 3.420 3.552 3.634
E 7 TV-L 2.772 2.994 3.161 3.287 3.388 3.476
E 6 TV-L 2.726 2.945 3.067 3.192 3.274 3.363
E 5 TV-L 2.619 2.835 2.957 3.074 3.167 3.230
E 4 TV-L 2.501 2.719 2.872 2.957 3.043 3.098 An- und Ungelernte
E 3 TV-L 2.469 2.682 2.743 2.841 2.921 2.988
E 2 TV-L 2.303 2.504 2.566 2.627 2.768 2.915
E 1 TV-L 2.094 2.125 2.162 2.199 2.290

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Dezember 2023 (1.800 €), Januar 2024 - bis Oktober 2024 (120 €).

Von wenigen Ausnahmen wie der Hauptstadtzulage, die das Land Berlin zahlt, abgesehen, sind die Gehälter in allen teilnehmenden 15 Ländern grundsätzlich identisch.

Spezielle Entgeltgruppen und Entgelttabellen:
Folgende Landesbedienstete haben eine hervorgehobene Stellung, da diesen eigene Entgeltgruppen und Entgelttabellen bereitgestellt werden:
Tarifeinigung der Tarifrunde 2023
I. Entgelt
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) zum 1. November 2024 um 200 Euro und
b) zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.
Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insgesamt keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt. Unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten weiteren Verbesserungen ergibt sich daraus eine dauerhafte Kostensteigerung für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder von 11,11 Prozent.
2. Inflationsausgleich
Die Vertragsparteien schließen den sich aus der Anlage 1 ergebenden „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)“ vom 9. Dezember 2023. Der Tarifvertrag unterliegt nicht der Erklärungsfrist nach Abschnitt XII.
3. Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um € und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 €.
II. Beschäftigte im Sozial und Erziehungsdienst
1. Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten, Anhebung Entgeltgruppe S 9
2. Heimzulage, Praxisanleiterzulage
3. Sonderregelungen für das Land Berlin, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg
III. Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen
1. Erstrecken der Universitätsklinik-Zulage auf Pflegekräfte im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug
2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug
3. Zulagen für Beschäftigte in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg
IV. Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau: Höhergruppierungen und Zuordnungen
V. Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing
VI. Hauptstadtzulage: wird tarifiert
VII. Gesprächszusage für die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg: Einführung einer Zulage für Beschäftigte, die insbesondere bürgernahe Dienste wahrnehmen
VIII. Sonstige Tarifregelungen: Übernahme von Auszubildenden und Studierenden
IX. Studentische Beschäftigte: Mindestvertragslaufzeit, Mindestentgelt
Vertragslaufzeit: 25 Monate (31.10.2025)
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Inhaltsverzeichnis des TV-L (Auszug):

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 TV-L Eingruppierung (TV-L Entgeltgruppen)
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle TV-L
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 - gestrichen -
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 19a Zulagen
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Berlin
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg
§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West

C. Anlagen
Anlage A: Entgeltordnung zum TV-L
Anlage B: Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
Anlage C: Entgelttabelle für Pflegekräfte
Anlage D: Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L
Anlage E: Bereitschaftsdienstentgelte
Anlage F: Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
Anlage G: Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
(vom 2. März 2019)

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