TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) regelt die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten in 15 der 16 deutschen Bundesländer. Lediglich Hessen wendet mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag an.
Der TV-L hat die früheren Tarifverträge BAT (Angestellte) und MTArb (Arbeiter) abgelöst. Für Beschäftigte von Bund und Kommunen gilt der TVöD.
Der TV-L gilt ausschließlich für Tarifbeschäftigte. Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.
Aufbau und Systematik des TV-L
Das monatliche Entgelt im TV-L richtet sich nach zwei zentralen Merkmalen:
- Entgeltgruppe – abhängig von der auszuübenden Tätigkeit
- Stufe – abhängig von Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer
Wie die Zuordnung zur Entgeltgruppe erfolgt, erläutern wir ausführlich auf der Seite zur Eingruppierung im TV-L.
Die rechtliche Grundlage der Eingruppierung bildet die Entgeltordnung zum TV-L.
Entgeltgruppen und Entgelttabellen
Der TV-L umfasst die Entgeltgruppen E 1 bis E 15. Die konkreten Monatsentgelte sind in der Entgelttabelle TV-L 2026-2027 festgelegt.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere Entgelttabellen:
- Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) 2026-2027
- Pflegekräfte (KR) 2026-2027
- Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Arbeitszeit im TV-L
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unterscheidet sich je nach Bundesland, obwohl die Entgelttabellen einheitlich sind.
- 39 Stunden: Berlin, Hamburg, Bremen u. a.
- 39,5 Stunden: Baden-Württemberg
- 39,8 Stunden: Niedersachsen
- 39,83 Stunden: Nordrhein-Westfalen
- 40 Stunden: Bayern, Sachsen, Thüringen u. a.
Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Tabellenentgelt anteilig berechnet. Hierfür steht ein TV-L-Teilzeit-Gehaltsrechner zur Verfügung.
Weitere Leistungen und Ansprüche
Neben dem Tabellenentgelt sieht der TV-L weitere Leistungen vor, unter anderem:
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jubiläumsgeld
- Betriebliche Altersversorgung
Die Höhe der Zahlungen ist abhängig von Entgeltgruppe, Beschäftigungsumfang und Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Aufbau des Tarifvertrags (Überblick)
Der TV-L besteht aus einem allgemeinen Teil, Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen sowie mehreren Anlagen.
Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Qualifizierung
Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Jahressonderzahlung
§ 20 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 21 Entgelt im Krankheitsfall
§ 22 Besondere Zahlungen
§ 23 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 24 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 25 Erholungsurlaub
§ 26 Zusatzurlaub
§ 27 Sonderurlaub
§ 28 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V – Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 29 Befristete Arbeitsverträge
§ 30 Führung auf Probe
§ 31 Führung auf Zeit
§ 32 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 33 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 34 Zeugnis
Abschnitt VI – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 35 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 36 Ausschlussfrist
§ 37 Begriffsbestimmungen
§ 38 Inkrafttreten, Laufzeit
Anlagen
Anlage A: Entgeltordnung TV-L
Anlage B: Entgelttabelle TV-L
Anlage C: Entgelttabelle Pflege (KR)
Anlage D: Zulagen und Sonderregelungen
Anlage E: Sonderregelungen Hochschulen
Anlage F: Sonderregelungen Ärztinnen/Ärzte
Anlage G: Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
Downloads
Hier finden Sie den TV-L sowie wichtige Anlagen und Entgeltordnungen als PDF:
Häufige Fragen zum TV-L (FAQ)
Für wen gilt der TV-L?
Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen). Beamte fallen nicht darunter.
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?
Der TV-L gilt für Landesbeschäftigte, der TVöD für Bund und Kommunen.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung TV-L und der übertragenen Tätigkeit.
Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?
Hessen ist 2010 aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten und wendet seitdem den TV-H an.
Unsere Foren: Austausch und Praxisfragen
Für Fragen zur Eingruppierung, Stufenlaufzeit oder Auslegung des TV-L stehen unsere kostenlosen Foren zur Verfügung:

