E 9a TV-L

Die Entgeltgruppe E 9a (EG 9a) – auch als „kleine E 9“ oder E 9k bezeichnet – ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Tarifbereich: Beschäftigte der Bundesländer (TV-L).
- Dienstebene: Gehobener mittlerer Dienst / anspruchsvolle Fachaufgaben.
- Anforderung: Selbstständige Leistungen als prägendes Tätigkeitsmerkmal im Sinne der Entgeltordnung.

Sie gilt für Beschäftigte der Länder sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Für Hessen findet der TV-H Anwendung.

Die E 9a ist im TV-L die erste Entgeltgruppe mit durchgehend selbständigen Leistungen und bildet den Übergang von der qualifizierten Sachbearbeitung (E 8) zur anspruchsvolleren Fach- und Spezialtätigkeit.

Abgrenzung innerhalb des TV-L

Gehalt E 9a TV-L 2026-2027

Entgelttabelle TV-L 2026-2027
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Eingruppierung erfolgt stufenweise. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung stufenerhöhend berücksichtigt werden.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe 9a TV-L

Hinweis: Entscheidend für die Eingruppierung ist ausschließlich die übertragene Tätigkeit, nicht die formale Berufsbezeichnung.

  • Bautechniker (staatlich geprüft), z. B. Tief-, Straßen- oder Landschaftsbau
  • Bibliotheksbeschäftigte (z. B. Diplom-Bibliothekar)
  • Fachadministrator / IT-Administrator
  • Finanzbuchhalter
  • Lebensmittelkontrolleur
  • Meister (Elektrotechnik, Mechatronik) mit Leitungsfunktion
  • Mitarbeiter im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD)
  • Orchestermusiker
  • Physikalisch-technischer Assistent / Physikotechniker
  • Sachbearbeiter Dienstreisen
  • Sachbearbeitung Studien- und Prüfungsverwaltung (Hochschule)
  • Techniker (z. B. Biotechnik)
  • Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau
  • Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter, z. B.:
    • Leistungsgewährung SGB II / SGB XII
    • Wohngeld
    • Wirtschaftliche Jugendhilfe
    • Zuwendungssachbearbeitung
    • Gebäudemanagement
    • Veterinärwesen
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.

Protokollerklärung Nr. 5:
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung eigener geistiger Initiative; eine leichte geistige Arbeit erfüllt dieses Merkmal nicht.

Tariftexte als Download

Weitere Informationen & Hinweise

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 9a TV-L

Was versteht man unter der Entgeltgruppe E 9a TV-L („kleine E 9“)?

Die Entgeltgruppe E 9a bildet im Länderbereich den Übergangsbereich ab und fordert im Vergleich zu E 8 selbstständige Leistungen als prägendes Tätigkeitsmerkmal.

Welche Anforderungen gelten für selbstständige Leistungen in E 9a?

Laut Protokollerklärung Nr. 5 erfordert dies ein den Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung eigener geistiger Initiative, das über leichte geistige Arbeit hinausgeht.

Fragen zur Entgeltgruppe E 9a im Forum

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