E 9a TV-L
E 9a (auch: EG 9a, kleine E9, E 9k) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
3.137 | 3.369 | 3.420 | 3.521 | 3.939 | 4.056 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 9a TV-L (m/w/d):
- Bautechniker (Staatlich geprüfter Techniker), Fachgebiete Tief- und Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau
- Beschäftigter in der Verwaltung der Universität
- Bibliotheksbeschäftigter (Diplom-Bibliothekar o.ä.)
- Ermittlungsassistenz bei der Polizei
- Fachagrarwirt für Baumpflege als Baumkontrolleur
- Fachadministrator
- Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Finanzbuchhalter
- Gartenbautechniker als Sachbearbeiter Baumkataster und Baumkontrollen
- Gärtnermeister für die Leitung eines Revieres
- Hauptbrandmeister in der Leitstelle
- Kauffrau/Kaufmann Marketingkommunikation
- Lebensmittelkontrolleur
- Meister als Elektrotechniker oder Mechatroniker als Leitung des haustechnischen Dienstes
- Mitarbeiter im Ordnungsamt / Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD)
- Mitarbeiter Rückführungsvollzug, Zentrale Ausländerbehörde
- Operator im Schichtbetrieb
- Orchestermusiker
- Physikalisch-Technischer Assistent bzw. Physikotechniker
- Sachbearbeiter Dienstreisen
- Sachbearbeiter im Bereich Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Studienbüro), Hochschulverwaltung
- Studienassistent
- Techniker, Fachrichtung Biotechnik
- Veranstaltungskaufmann /-kauffrau
- Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter:
- Fachassistent - Integrationsmaßnahmen SGB II
- Fachassistent Leistungsbereich im Jobcenter
- Gebäudemanagement, -sachbearbeitung
- Gewerbeangelegenheiten und Genehmigungen
- Fachstelle für Wohnungsnotfälle
- Insolvenzverfahren und allgemeine Kosteneinziehung für das Jugendamt im Bezirksamt
- Kommunale Vermögenssicherung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
- Koordinator Bürgerbeteiligung
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), insbesondere Hilfe zur Pflege
- Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit in der Pressestelle
- Veterinärwesen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Wohngeld
- Zuwendungssachbearbeitung
- Zuführer im Zentralen Zuführdienst
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Protokollerklärung Nr. 5:
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: i.d.R. mindestens 3-jährige Ausbildung (vergleichbar mittlerer Dienst) bzw.
Abschluss Angestelltenlehrgang 1 (=Verwaltungslehrgang 1, Beschäftigtenlehrgang 1) - Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 80 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
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