E 1 TV-L
E 1 (auch: EG 1) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
-- | Neu-Einstellung | nach 4 Jahren in Stufe 2 | nach 4 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
– | 2.094 | 2.125 | 2.162 | 2.199 | 2.290 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 1 TV-L (m/w/d):
- Küchenhilfe
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst: Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)
Protokollerklärung Nr 10:
Einfachste Tätigkeiten üben z. B. aus - Essens- und Getränkeausgeber, - Garderobenpersonal, - Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich ausüben, - Reiniger in Außenbereichen wie Höfen, Wegen, Grünanlagen, Parks, - Wärter von Bedürfnisanstalten, - Servierer, Hausarbeiter und - Hausgehilfen. Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung
Einfachste Tätigkeiten üben z. B. aus - Essens- und Getränkeausgeber, - Garderobenpersonal, - Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich ausüben, - Reiniger in Außenbereichen wie Höfen, Wegen, Grünanlagen, Parks, - Wärter von Bedürfnisanstalten, - Servierer, Hausarbeiter und - Hausgehilfen. Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: keine, An- und Ungelernte (vergleichbar einfacher Dienst)
- auch als Minijob
- Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 95 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
Stellenanzeigen für den Öffentlichen Dienst
Finden Sie hier die passende Stelle!Bitte passen Sie den Jobtitel und Ort nach Ihren Wünschen an. Sie können sich direkt bewerben!
SUCHE: STELLENANZEIGEN:
Anzeige