TV-V: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Beschäftigte kommunaler Versorgungsunternehmen. Er findet beispielsweise bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Kreiswerken, Wasserwerken oder Wasserverbänden Anwendung. Je nach Betrieb kann der TV-V Bereiche wie Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser, Bäder, Bauhof oder Nahverkehr erfassen. Im öffentlichen Dienst zählt der TV-V zu den attraktiv vergüteten Tarifverträgen.
Die Betriebe, die den TV-V anwenden, werden in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Eigenbetrieb, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Zweckverband.
Der TV-V gilt nicht automatisch für alle Stadtwerke oder kommunalen Unternehmen. Maßgeblich ist der Tarifvertrag, den der jeweilige Arbeitgeber anwendet. Neben dem TV-V kommen je nach Betrieb beispielsweise auch der TVöD oder Haustarifverträge zur Anwendung.
Typische Berufe im TV-V
Der TV-V gilt für zahlreiche Tätigkeiten in kommunalen Versorgungsbetrieben. Beispiele:
- Technik: Elektroniker, Monteure, Anlagenmechaniker, Techniker und Meister
- Ingenieurwesen: Ingenieure für Energie-, Wasser- oder Versorgungstechnik
- Verwaltung: Kaufmännische Beschäftigte, Kundenservice und Abrechnung
- Weitere Bereiche: Beschäftigte in Bädern, Bauhöfen oder – je nach Geltungsbereich des Betriebs – im Nahverkehr
Inhaltsverzeichnis TV-V
§ 2 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Eingruppierung
§ 6 Entgelt
§ 7 Teilzeitbeschäftigung
§ 8 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 9 Sonderformen der Arbeit
§ 10 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 11 Arbeitszeitkonto
§ 12 Erschwerniszuschläge
§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 14 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 16 Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
§ 17 Besondere Zahlungen
§ 18 Zusatzversorgung
§ 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 20 Ausschlussfristen
§ 21 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 22 Überleitungs- und Übergangsregelungen
§ 22a Überleitung aus dem TVöD
§ 23 Eingruppierung ehemals arbeiterrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben
Anlage 2 Entgelttabellen TV-V
Anlage 3 Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4
Anhang Niederschriftserklärungen zum TV-V
Download als PDF-Datei:
Hier können Sie den TV-V kostenlos herunterladen: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)
Entgelttabelle TV-V
Die Vergütung im TV-V richtet sich nach Entgeltgruppen und Stufen. Hier finden Sie die aktuelle Entgelttabelle:
| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.813 | 7.545 | 8.247 | 8.883 | 9.403 | 9.922 |
| E 14 | 6.374 | 6.999 | 7.603 | 8.172 | 8.646 | 9.120 |
| E 13 | 5.984 | 6.569 | 7.135 | 7.589 | 7.917 | 8.245 |
| E 12 | 5.594 | 6.111 | 6.605 | 7.006 | 7.288 | 7.572 |
| E 11 | 5.253 | 5.731 | 6.085 | 6.368 | 6.616 | 6.862 |
| E 10 | 4.912 | 5.360 | 5.693 | 5.915 | 6.114 | 6.256 |
| E 9 | 4.619 | 5.009 | 5.283 | 5.489 | 5.584 | 5.726 |
| E 8 | 4.280 | 4.481 | 4.672 | 4.864 | 5.053 | 5.195 |
| E 7 | 3.989 | 4.180 | 4.343 | 4.485 | 4.580 | 4.675 |
| E 6 | 3.743 | 3.925 | 4.078 | 4.211 | 4.286 | 4.353 |
| E 5 | 3.506 | 3.670 | 3.813 | 3.936 | 4.012 | 4.135 |
| E 4 | 3.314 | 3.469 | 3.604 | 3.718 | 3.825 | 3.998 |
| E 3 | 3.095 | 3.216 | 3.339 | 3.443 | 3.515 | 3.652 |
| E 2 | 2.922 | 3.059 | 3.178 | 3.282 | 3.349 | 3.387 |
| E 1 | 2.605 | |||||
Häufige Fragen zum TV-V
Für wen gilt der TV-V?
Der TV-V gilt für Beschäftigte kommunaler Versorgungsbetriebe wie Stadtwerke,
Wasserwerke oder Energieversorger.
Was regelt der TV-V?
Der Tarifvertrag enthält Vorschriften zu Entgelt, Arbeitszeit,
Eingruppierung, Urlaub und Sonderzahlungen.
Wo finde ich die Entgelttabelle?
Die aktuelle Tabelle ist oben eingebunden und zusätzlich als eigene Seite verfügbar:
Entgelttabelle TV-V.
Ist der TV-V besser als der TVöD?
Das Entgeltniveau im TV-V liegt häufig über dem TVöD. In vielen Bereichen – etwa Arbeitszeit, Urlaub oder
Kündigungsfristen – gibt es im TV-V aber ähnliche Regelungen wie im TVöD.
Gibt es im TV-V eine Jahressonderzahlung?
Ja. Der TV-V enthält Regelungen zu Sonderzahlungen. Die Voraussetzungen und die Höhe ergeben sich aus den tariflichen Bestimmungen.
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