TV-V: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Beschäftigte kommunaler Versorgungsunternehmen. Er findet beispielsweise bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Kreiswerken, Wasserwerken oder Wasserverbänden Anwendung. Je nach Betrieb kann der TV-V Bereiche wie Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser, Bäder, Bauhof oder Nahverkehr erfassen. Im öffentlichen Dienst zählt der TV-V zu den attraktiv vergüteten Tarifverträgen.

Die Betriebe, die den TV-V anwenden, werden in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Eigenbetrieb, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Zweckverband.

Wichtiger Hinweis:
Der TV-V gilt nicht automatisch für alle Stadtwerke oder kommunalen Unternehmen. Maßgeblich ist der Tarifvertrag, den der jeweilige Arbeitgeber anwendet. Neben dem TV-V kommen je nach Betrieb beispielsweise auch der TVöD oder Haustarifverträge zur Anwendung.

Typische Berufe im TV-V

Der TV-V gilt für zahlreiche Tätigkeiten in kommunalen Versorgungsbetrieben. Beispiele:

Inhaltsverzeichnis TV-V

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Eingruppierung
§ 6 Entgelt
§ 7 Teilzeitbeschäftigung
§ 8 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 9 Sonderformen der Arbeit
§ 10 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 11 Arbeitszeitkonto
§ 12 Erschwerniszuschläge
§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 14 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 16 Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
§ 17 Besondere Zahlungen
§ 18 Zusatzversorgung
§ 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 20 Ausschlussfristen
§ 21 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 22 Überleitungs- und Übergangsregelungen
§ 22a Überleitung aus dem TVöD
§ 23 Eingruppierung ehemals arbeiterrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben
Anlage 2 Entgelttabellen TV-V
Anlage 3 Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4
Anhang Niederschriftserklärungen zum TV-V

Download als PDF-Datei:
Hier können Sie den TV-V kostenlos herunterladen: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)

Entgelttabelle TV-V

Die Vergütung im TV-V richtet sich nach Entgeltgruppen und Stufen. Hier finden Sie die aktuelle Entgelttabelle:

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Häufige Fragen zum TV-V

Für wen gilt der TV-V?
Der TV-V gilt für Beschäftigte kommunaler Versorgungsbetriebe wie Stadtwerke, Wasserwerke oder Energieversorger.

Was regelt der TV-V?
Der Tarifvertrag enthält Vorschriften zu Entgelt, Arbeitszeit, Eingruppierung, Urlaub und Sonderzahlungen.

Wo finde ich die Entgelttabelle?
Die aktuelle Tabelle ist oben eingebunden und zusätzlich als eigene Seite verfügbar: Entgelttabelle TV-V.

Ist der TV-V besser als der TVöD?
Das Entgeltniveau im TV-V liegt häufig über dem TVöD. In vielen Bereichen – etwa Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen – gibt es im TV-V aber ähnliche Regelungen wie im TVöD.

Gibt es im TV-V eine Jahressonderzahlung?
Ja. Der TV-V enthält Regelungen zu Sonderzahlungen. Die Voraussetzungen und die Höhe ergeben sich aus den tariflichen Bestimmungen.

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