Entgeltgruppe E 8 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 8 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten mit deutlich erhöhter Verantwortung sowie gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen. Sie stellt eine wichtige Übergangsstufe zu den gehobenen Entgeltgruppen dar.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 8 TV-V Gehalt 2025-2026, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 8 TV-V 2025-2026

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 8 TV-V wird nach Stufen gezahlt. Die Eingruppierung erfolgt bei Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Fachwissen, Selbstständigkeit und Verantwortung erfordern.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.7297.4528.1458.7739.2879.800
E 146.2966.9127.5098.0718.5399.007
E 135.9106.4887.0477.4957.8198.143
E 125.5256.0366.5236.9197.1987.479
E 115.1885.6606.0106.2896.5346.777
E 104.8515.2945.6235.8426.0386.179
E 94.5624.9475.2185.4215.5155.655
E 84.2274.4264.6154.8044.9915.131
E 73.9394.1284.2894.4304.5234.617
E 63.6963.8764.0284.1594.2334.299
E 53.4623.6243.7663.8873.9624.084
E 43.2733.4263.5603.6723.7773.948
E 33.0573.1763.2983.4013.4713.607
E 22.8863.0213.1393.2423.3073.345
E 12.572

Stufen und Stufenlaufzeit in E 8 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 8 TV-V

Meister-, Techniker- und leitende Fachfunktionen

Technische Spezial- und Leitstandsfunktionen

Kaufmännische und administrative Tätigkeiten

Weitere qualifizierte Fachfunktionen

Eingruppierung Entgeltgruppe E 8 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 8:

Eingruppierung E 8 TV-V:

8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben sowie
8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.) sowie
8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung
8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten
8.4.4 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 8 TV-V

Die Entgeltgruppe E 8 TV-V ist eine gehobene Fach- und Meistergruppe. Sie ist häufig Endstufe für anspruchsvolle Fachlaufbahnen oder Ausgangspunkt für den Aufstieg in die Entgeltgruppen E 9 bis E 10.

Weitere Informationen zum TV-V

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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