Entgeltgruppe E 7 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 7 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die sich deutlich von der Entgeltgruppe E 6 abheben. Kennzeichnend sind besondere Spezialkenntnisse oder selbstständige Leistungen mit erhöhter fachlicher Verantwortung.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 7 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 7 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 7 TV-V wird nach Stufen gezahlt. Die Stufenzuordnung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie nach anrechenbaren förderlichen Zeiten.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Stufen und Stufenlaufzeit in E 7 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 7 TV-V

Technische und industrielle Fachfunktionen

Meister-, Techniker- und leitende Fachfunktionen

Kaufmännische, IT- und Servicefunktionen

Eingruppierung Entgeltgruppe E 7 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 7:

Eingruppierung E 7 TV-V:

7.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6.1, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern sowie
7.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern sowie
7.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

7.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2 Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung tätig sind
7.4.3 Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 kV
7.4.4 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 7 TV-V

Die Entgeltgruppe E 7 TV-V ist eine typische Aufstiegsgruppe für besonders qualifizierte Fachkräfte, Techniker und Meister. Sie setzt entweder ausgeprägte Spezialkenntnisse oder einen hohen Anteil selbstständiger Leistungen voraus und bildet häufig die Brücke zu den Entgeltgruppen E 8 und E 9.

Weitere Informationen zum TV-V

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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