Entgeltgruppe E 1 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 1 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) bildet die niedrigste Entgeltgruppe und umfasst Tätigkeiten mit besonders einfachen Anforderungen.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 1 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zur Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 1 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 1 TV-V gilt für Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit einfachsten Anforderungen ausüben. Eine Stufendifferenzierung wie in höheren Entgeltgruppen spielt hier in der Praxis eine untergeordnete Rolle.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 1 TV-V

Eingruppierung Entgeltgruppe E 1 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche tarifliche Grundsatz zur Entgeltgruppe E 1:

Eingruppierung E 1 TV-V:

Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten.

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 1 TV-V

Die Entgeltgruppe E 1 TV-V ist für Tätigkeiten vorgesehen, die keine fachliche Ausbildung erfordern und überwiegend unterstützenden Charakter haben. Sie wird häufig für Aushilfs- oder einfache Serviceaufgaben eingesetzt.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 1 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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