E 1 TV-V
E 1 (auch: EG 1) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.
Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
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Neu | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
2.079 | --- | --- | --- | --- | --- |
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 1 TV-V (m/w/d):
- Aushilfe im Kassenbereich
- Eingruppierung E 1 TV-V: Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten
- Download: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) als PDF
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- auch als Minijob
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden (West), 40 Stunden (Ost)
- Weitere Zahlungen nach TV-V:
- Weihnachtsgeld
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen
- Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente wird eine betriebliche Altersversorgung ("Betriebsrente") gezahlt.
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