Entgeltgruppe E 10 TV-V – Gehalt, Stufen & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 10 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) betrifft qualifizierte Fach- und Spezialfunktionen in kommunalen und öffentlichen Versorgungsunternehmen.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 10 TV-V Gehalt 2025-2026, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 10 TV-V 2025-2026

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 10 im TV-V wird in sechs Stufen gezahlt. Die konkrete Einstufung richtet sich unter anderem nach der einschlägigen Berufserfahrung und ggf. berücksichtigungsfähigen förderlichen Zeiten.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.7297.4528.1458.7739.2879.800
E 146.2966.9127.5098.0718.5399.007
E 135.9106.4887.0477.4957.8198.143
E 125.5256.0366.5236.9197.1987.479
E 115.1885.6606.0106.2896.5346.777
E 104.8515.2945.6235.8426.0386.179
E 94.5624.9475.2185.4215.5155.655
E 84.2274.4264.6154.8044.9915.131
E 73.9394.1284.2894.4304.5234.617
E 63.6963.8764.0284.1594.2334.299
E 53.4623.6243.7663.8873.9624.084
E 43.2733.4263.5603.6723.7773.948
E 33.0573.1763.2983.4013.4713.607
E 22.8863.0213.1393.2423.3073.345
E 12.572

Stufen und Stufenlaufzeit in E 10 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 10 TV-V

Ingenieur- und technische Berufe

IT, Informatik & Digitalisierung

Kaufmännische, organisatorische & weitere Funktionen

Eingruppierung Entgeltgruppe E 10 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 10:

Eingruppierung E 10 TV-V:

10.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9.1 oder 9.2 herausheben sowie
10.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Beispiele:

10.3.1 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2 Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3 Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4 Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5 Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
10.3.6 Asset-Manager
10.3.7 Bilanzkreismanager

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags. Die ergänzenden Erläuterungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.

Einordnung der Entgeltgruppe E 10 TV-V

Die Entgeltgruppe E 10 TV-V ist typischerweise mit Tätigkeiten verbunden, die ein erhöhtes Maß an fachlicher Schwierigkeit, Verantwortung oder Spezialisierung erfordern. Sie stellt in vielen Bereichen eine Weiterentwicklung gegenüber der Entgeltgruppe 9 dar und kann zugleich eine Vorstufe zu höheren Entgeltgruppen sein.

Weitere Informationen zum TV-V

Neben dem Tabellenentgelt regelt der TV-V zahlreiche weitere Leistungen, Arbeitszeiten und Zuschläge, die für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 10 relevant sind.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

Forum TV-V

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