Entgeltgruppe E 12 TV-V – Gehalt, Stufen & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 12 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) betrifft hochqualifizierte Fach- und Führungsfunktionen mit ausgeprägter Verantwortung in kommunalen und öffentlichen Versorgungsunternehmen.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 12 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 12 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 12 im TV-V wird in sechs Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Stufen und Stufenlaufzeit in E 12 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 12 TV-V

Leitungs- und Führungsfunktionen

Ingenieur- und technische Funktionen

Kaufmännische, Controlling- & juristische Funktionen

IT, Digitalisierung & Spezialfunktionen

Eingruppierung Entgeltgruppe E 12 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 12:

Eingruppierung E 12 TV-V:

12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten sowie
12.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags. Die ergänzenden Erläuterungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.

Einordnung der Entgeltgruppe E 12 TV-V

Die Entgeltgruppe E 12 TV-V ist typischerweise mit leitenden, hochverantwortlichen oder besonders spezialisierten Tätigkeiten verbunden. Sie stellt häufig eine obere Fach- oder Führungsebene unterhalb der höchsten Entgeltgruppen dar.

Weitere Informationen zum TV-V

Neben dem Tabellenentgelt regelt der TV-V zahlreiche weitere Leistungen, Arbeitszeiten und Zuschläge, die auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 12 relevant sind.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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