Entgeltgruppe E 14 TV-V – Gehalt, Stufen & Voraussetzungen
Die Entgeltgruppe E 14 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) betrifft sehr anspruchsvolle Leitungs-, Führungs- und Spezialfunktionen mit besonders hoher Verantwortung in kommunalen und öffentlichen Versorgungsunternehmen.
- Tarifbereich: Beschäftigte in Versorgungsbetrieben und kommunalen Unternehmen (TV-V).
- Dienstebene: Höhere Leitungs- und Spezialfunktionen / wissenschaftliche Hochschulbildung.
- Anforderung: Tätigkeiten mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, die sich durch ein besonders hohes Maß an Verantwortung aus E 13 herausheben.
Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 14 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.
Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.
Abgrenzung der Entgeltgruppe E 14 TV-V
- Entgeltgruppe 13 TV-V: Wissenschaftliche Hochschulbildung und Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung.
- E 14 TV-V: Wissenschaftliche Hochschulbildung und Tätigkeiten, die sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus E 13 herausheben.
- Entgeltgruppe 15 TV-V: Spitzenfunktionen mit höchster Leitungsverantwortung im TV-V.
Gehalt E 14 TV-V 2026-2027
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 14 im TV-V wird in sechs Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.
Entgelttabelle TV-V 2026-2027| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.813 | 7.545 | 8.247 | 8.883 | 9.403 | 9.922 |
| E 14 | 6.374 | 6.999 | 7.603 | 8.172 | 8.646 | 9.120 |
| E 13 | 5.984 | 6.569 | 7.135 | 7.589 | 7.917 | 8.245 |
| E 12 | 5.594 | 6.111 | 6.605 | 7.006 | 7.288 | 7.572 |
| E 11 | 5.253 | 5.731 | 6.085 | 6.368 | 6.616 | 6.862 |
| E 10 | 4.912 | 5.360 | 5.693 | 5.915 | 6.114 | 6.256 |
| E 9 | 4.619 | 5.009 | 5.283 | 5.489 | 5.584 | 5.726 |
| E 8 | 4.280 | 4.481 | 4.672 | 4.864 | 5.053 | 5.195 |
| E 7 | 3.989 | 4.180 | 4.343 | 4.485 | 4.580 | 4.675 |
| E 6 | 3.743 | 3.925 | 4.078 | 4.211 | 4.286 | 4.353 |
| E 5 | 3.506 | 3.670 | 3.813 | 3.936 | 4.012 | 4.135 |
| E 4 | 3.314 | 3.469 | 3.604 | 3.718 | 3.825 | 3.998 |
| E 3 | 3.095 | 3.216 | 3.339 | 3.443 | 3.515 | 3.652 |
| E 2 | 2.922 | 3.059 | 3.178 | 3.282 | 3.349 | 3.387 |
| E 1 | 2.605 | |||||
Stufen und Stufenlaufzeit in E 14 TV-V
- Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann sich die Stufenlaufzeit verlängern.
Typische Stellen in Entgeltgruppe E 14 TV-V
Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlich übertragenen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Berufsbezeichnung.
Leitungs- und Führungsfunktionen
- Abteilungsleitung Betrieb Großklärwerk (Bauingenieur Siedlungswasserwirtschaft)
- Leiter Verbrauchsmanagement
- Volljurist zur Leitung der Rechtsabteilung
Technische und naturwissenschaftliche Spitzenfunktionen
- Leiter Klärwerksanalytik (Diplom oder Master Analytische Chemie / Verfahrenschemie)
- Master Fachrichtung Maschinenbau
- Master Wirtschaftsingenieurwesen
Eingruppierung Entgeltgruppe E 14 TV-V
Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 14:
Eingruppierung E 14 TV-V:
14.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch das Maß
der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 13.1 herausheben sowie
14.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen
entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags. Die ergänzenden Erläuterungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.
Weitere Informationen zum TV-V
Neben dem Tabellenentgelt regelt der TV-V zahlreiche weitere Leistungen, Arbeitszeiten und Zuschläge, die auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 14 relevant sind.
Arbeitszeit und Entgelt
- TV-V kostenlos herunterladen als PDF: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Wochenarbeitszeit: 39,0
Zuschläge und Sonderzahlungen
- Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen und Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit)
Absicherung und weitere Leistungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 14 TV-V
Welche Anforderungen stellt die Entgeltgruppe E 14 im TV-V?
Vorausgesetzt werden eine wissenschaftliche Hochschulbildung sowie Tätigkeiten, die sich durch ein besonders hohes Maß an Verantwortung deutlich aus der Entgeltgruppe 13 herausheben.
Welche typischen Positionen finden sich in E 14 TV-V?
Dazu gehören unter anderem Abteilungsleitungen für Großklärwerke, Leiter von spezialisierten Fachabteilungen oder leitende Volljuristen in Versorgungsunternehmen.
Fragen zur Entgeltgruppe E 14 im Forum
Haben Sie Fragen? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
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