Entgeltgruppe E 2 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 2 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten, die eine Einarbeitung erfordern.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 2 TV-V Gehalt 2025-2026, Informationen zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 2 TV-V 2025-2026

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 2 TV-V gilt für Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten ausüben, für die eine strukturierte Einarbeitung erforderlich ist.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.7297.4528.1458.7739.2879.800
E 146.2966.9127.5098.0718.5399.007
E 135.9106.4887.0477.4957.8198.143
E 125.5256.0366.5236.9197.1987.479
E 115.1885.6606.0106.2896.5346.777
E 104.8515.2945.6235.8426.0386.179
E 94.5624.9475.2185.4215.5155.655
E 84.2274.4264.6154.8044.9915.131
E 73.9394.1284.2894.4304.5234.617
E 63.6963.8764.0284.1594.2334.299
E 53.4623.6243.7663.8873.9624.084
E 43.2733.4263.5603.6723.7773.948
E 33.0573.1763.2983.4013.4713.607
E 22.8863.0213.1393.2423.3073.345
E 12.572

Stufen und Stufenlaufzeit in E 2 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 2 TV-V

Eingruppierung Entgeltgruppe E 2 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 2:

Eingruppierung E 2 TV-V:

Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten.
Einfache Tätigkeiten sind vorwiegend mechanische Tätigkeiten, die eine Einarbeitung erfordern. Einarbeitung setzt die Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten voraus, um die Tätigkeiten sach- und fachgerecht ausüben zu können.

Beispiele:

2.1 Reinigen von Werkstätten und Labors
2.2 Einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)
2.3 Tätigkeiten als Bote

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 2 TV-V

Die Entgeltgruppe E 2 TV-V grenzt sich von E 1 dadurch ab, dass die Tätigkeiten eine systematische Einarbeitung erfordern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist jedoch nicht notwendig.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 2 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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