TV-V Stundenlohn 2026-2027

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Beschäftigte in kommunalen Versorgungsunternehmen wie Stadtwerken, Gemeindewerken, Wasserwerken, Netzbetreibern und Zweckverbänden.

Gemäß § 6 Abs. 4 TV-V wird das tarifliche Stundenentgelt ermittelt, indem das monatliche Entgelt durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (39 Stunden) geteilt wird.

Berechnungsformel für den TV-V Stundenlohn:
Stundenlohn = Monatsentgelt ÷ (39 Std. × 4,348) (bzw. Monatsentgelt ÷ 169,572)

Mit dem folgenden Button können Sie die Werte der Entgelttabelle direkt in Stundenlöhne umrechnen lassen:


Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Praxisfragen zum TV-V Stundenlohn

Wie wird der Stundenlohn im TV-V exakt berechnet?

Nach § 6 Abs. 4 TV-V errechnet sich das Stundenentgelt aus dem jeweiligen Monatsentgelt geteilt durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Bei der 39-Stunden-Woche entspricht das dem Monatsentgelt geteilt durch ca. 169,57 Stunden.

Wofür wird der tarifliche Stundenlohn benötigt?

Der Stundenlohn dient als Bemessungsgrundlage für die Auszahlung von Überstunden, für die Berechnung von Zeitzuschlägen (z. B. für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) sowie für die Bewertung von Tagespauschalen bei der Rufbereitschaft.

Gilt derselbe Stundenlohn auch für Teilzeitkräfte?

Ja. Der tarifliche Stundenlohn ist bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten derselben Entgeltgruppe und Stufe exakt gleich. Teilzeitkräfte erhalten zwar aufgrund der geringeren Wochenarbeitszeit ein reduziertes Monatsentgelt, der Gegenwert pro geleisteter Arbeitsstunde bleibt jedoch identisch.

Tariflicher Zusammenhang: Zeitzuschläge (§ 10 TV-V)

Nachfolgend finden Sie den relevanten Auszug aus § 10 TV-V, welcher die prozentualen Zuschläge auf Basis des Stundenentgelts regelt:

Forum TV-V: Fragen zum Stundenlohn

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihres Stundenlohns oder zur Abrechnung von Zuschlägen im TV-V? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

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