Entgelttabelle TV-V 2025-2026: Stadtwerke / Versorgungsbetriebe

Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Entgelttabelle TV-V 2025-2026 für Beschäftigte bei Stadtwerken und Versorgungsbetrieben sowie Erläuterungen zu Entgeltgruppen, Stufenaufstieg und Sonderzahlungen.

Zur Versorgung zählen u.a. Strom-, Wasser- und Gasversorgung, Netzgesellschaften, Netzservice sowie Wärme. Häufig wird der Tarifvertrag TV-V auch in Bereichen wie Abwasserbeseitigung, Stadtentwässerung, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung, Bäder oder ÖPNV angewandt.

Ferner gibt es Betriebe, die in Anlehnung an den TV-V bezahlen, z.B. Müllverbrennungsanlagen oder IT-Dienstleister.

Der TV-V ist abzugrenzen vom TVöD, der für den allgemeinen öffentlichen Dienst gilt.

Gehaltstabelle TV-V mit Eingruppierung und Stufenaufstieg

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.7297.4528.1458.7739.2879.800
E 146.2966.9127.5098.0718.5399.007
E 135.9106.4887.0477.4957.8198.143
E 125.5256.0366.5236.9197.1987.479
E 115.1885.6606.0106.2896.5346.777
E 104.8515.2945.6235.8426.0386.179
E 94.5624.9475.2185.4215.5155.655
E 84.2274.4264.6154.8044.9915.131
E 73.9394.1284.2894.4304.5234.617
E 63.6963.8764.0284.1594.2334.299
E 53.4623.6243.7663.8873.9624.084
E 43.2733.4263.5603.6723.7773.948
E 33.0573.1763.2983.4013.4713.607
E 22.8863.0213.1393.2423.3073.345
E 12.572

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppen (EG) und Stufen. Der Stufenaufstieg richtet sich in der Regel nach der Berufserfahrung und der Zeit in der jeweiligen Stufe.

Mini-FAQ zum TV-V

Rechner & vertiefende Informationen zum TV-V

Wochenarbeitszeit und Teilzeit im TV-V

Die regelmäßige Arbeitszeit im TV-V beträgt 39 Stunden pro Woche. Teilzeitbeschäftigung ist tariflich vorgesehen und grundsätzlich möglich, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 7 TV-V).

Diese tariflichen Regelungen bestehen neben den gesetzlichen Ansprüchen nach:

Sonderzahlungen, Zulagen und weitere Leistungen

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