Entgeltgruppe E 13 TV-V – Gehalt, Stufen & Voraussetzungen
Die Entgeltgruppe E 13 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) betrifft besonders anspruchsvolle Fach-, Projekt- und Leitungsfunktionen mit hoher Verantwortung in kommunalen und öffentlichen Versorgungsunternehmen.
- Tarifbereich: Beschäftigte in Versorgungsbetrieben und kommunalen Unternehmen (TV-V).
- Dienstebene: Höhere Projekt- und Leitungsfunktionen / wissenschaftliche Hochschulbildung.
- Anforderung: Wissenschaftliche Hochschulbildung und Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung, die sich aus E 12 herausheben.
Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 13 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.
Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.
Abgrenzung der Entgeltgruppe E 13 TV-V
- Entgeltgruppe 12 TV-V: Wissenschaftliche Hochschulbildung nach einjähriger Berufsausübung oder gleichwertige Tätigkeiten.
- E 13 TV-V: Wissenschaftliche Hochschulbildung und Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 12 herausheben.
- Entgeltgruppe 14 TV-V: Tätigkeiten mit noch weiter gehender Verantwortung oder strategischer Spitzenfunktion.
Gehalt E 13 TV-V 2026-2027
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 13 im TV-V wird in sechs Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.
Entgelttabelle TV-V 2026-2027| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.813 | 7.545 | 8.247 | 8.883 | 9.403 | 9.922 |
| E 14 | 6.374 | 6.999 | 7.603 | 8.172 | 8.646 | 9.120 |
| E 13 | 5.984 | 6.569 | 7.135 | 7.589 | 7.917 | 8.245 |
| E 12 | 5.594 | 6.111 | 6.605 | 7.006 | 7.288 | 7.572 |
| E 11 | 5.253 | 5.731 | 6.085 | 6.368 | 6.616 | 6.862 |
| E 10 | 4.912 | 5.360 | 5.693 | 5.915 | 6.114 | 6.256 |
| E 9 | 4.619 | 5.009 | 5.283 | 5.489 | 5.584 | 5.726 |
| E 8 | 4.280 | 4.481 | 4.672 | 4.864 | 5.053 | 5.195 |
| E 7 | 3.989 | 4.180 | 4.343 | 4.485 | 4.580 | 4.675 |
| E 6 | 3.743 | 3.925 | 4.078 | 4.211 | 4.286 | 4.353 |
| E 5 | 3.506 | 3.670 | 3.813 | 3.936 | 4.012 | 4.135 |
| E 4 | 3.314 | 3.469 | 3.604 | 3.718 | 3.825 | 3.998 |
| E 3 | 3.095 | 3.216 | 3.339 | 3.443 | 3.515 | 3.652 |
| E 2 | 2.922 | 3.059 | 3.178 | 3.282 | 3.349 | 3.387 |
| E 1 | 2.605 | |||||
Stufen und Stufenlaufzeit in E 13 TV-V
- Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann sich die Stufenlaufzeit verlängern.
Typische Stellen in Entgeltgruppe E 13 TV-V
Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlich übertragenen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Berufsbezeichnung.
Ingenieur-, Projekt- und Leitungsfunktionen
- Projektleiter für große Investitionsprojekte im Baubereich
- Projektleiter Pumpwerke und Gebäude
- Master oder Diplom als Ingenieur für Elektrotechnik oder elektrische Energietechnik
- Master Wirtschaftsingenieur Bau / Bauingenieurwesen / Verfahrenstechnik
Kaufmännische & juristische Funktionen
- Teamleiter Anlagenbuchhaltung (Master Betriebswirtschaft, Rechnungslegung und Steuerrecht)
- Volljurist im Forderungs-, Versicherungs- oder Prozessmanagement
Eingruppierung Entgeltgruppe E 13 TV-V
Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 13:
Eingruppierung E 13 TV-V:
13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben sowie
13.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen
entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags. Die ergänzenden Erläuterungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.
Weitere Informationen zum TV-V
Neben dem Tabellenentgelt regelt der TV-V zahlreiche weitere Leistungen, Arbeitszeiten und Zuschläge, die auch für Beschäftigte in E 13 relevant sind.
Arbeitszeit und Entgelt
- TV-V kostenlos herunterladen als PDF: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Wochenarbeitszeit: 39,0
Zuschläge und Sonderzahlungen
- Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen und Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit)
Absicherung und weitere Leistungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 13 TV-V
Welche Hauptanforderung stellt die Entgeltgruppe E 13 im TV-V?
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung sowie Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12 herausheben.
Welche Positionen sind typischerweise in E 13 TV-V eingruppiert?
Hierzu zählen leitende Projektmanager für Großinvestitionen, spezialisierte Ingenieure mit hohem Verantwortungsbereich oder Teamleiter im kaufmännischen und juristischen Bereich.
Fragen zur Entgeltgruppe E 13 im Forum
Haben Sie Fragen? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
Frage im Forum stellen
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:

