Entgeltgruppe E 13 TV-V – Gehalt, Stufen & Voraussetzungen
Die Entgeltgruppe E 13 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) betrifft besonders anspruchsvolle Fach-, Projekt- und Leitungsfunktionen mit hoher Verantwortung in kommunalen und öffentlichen Versorgungsunternehmen.
Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 13 TV-V Gehalt 2025-2026, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.
Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.
Gehalt E 13 TV-V 2025-2026
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 13 im TV-V wird in sechs Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.
| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.729 | 7.452 | 8.145 | 8.773 | 9.287 | 9.800 |
| E 14 | 6.296 | 6.912 | 7.509 | 8.071 | 8.539 | 9.007 |
| E 13 | 5.910 | 6.488 | 7.047 | 7.495 | 7.819 | 8.143 |
| E 12 | 5.525 | 6.036 | 6.523 | 6.919 | 7.198 | 7.479 |
| E 11 | 5.188 | 5.660 | 6.010 | 6.289 | 6.534 | 6.777 |
| E 10 | 4.851 | 5.294 | 5.623 | 5.842 | 6.038 | 6.179 |
| E 9 | 4.562 | 4.947 | 5.218 | 5.421 | 5.515 | 5.655 |
| E 8 | 4.227 | 4.426 | 4.615 | 4.804 | 4.991 | 5.131 |
| E 7 | 3.939 | 4.128 | 4.289 | 4.430 | 4.523 | 4.617 |
| E 6 | 3.696 | 3.876 | 4.028 | 4.159 | 4.233 | 4.299 |
| E 5 | 3.462 | 3.624 | 3.766 | 3.887 | 3.962 | 4.084 |
| E 4 | 3.273 | 3.426 | 3.560 | 3.672 | 3.777 | 3.948 |
| E 3 | 3.057 | 3.176 | 3.298 | 3.401 | 3.471 | 3.607 |
| E 2 | 2.886 | 3.021 | 3.139 | 3.242 | 3.307 | 3.345 |
| E 1 | 2.572 | |||||
Stufen und Stufenlaufzeit in E 13 TV-V
- Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden.
- Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann sich die Stufenlaufzeit verlängern.
Typische Stellen in Entgeltgruppe E 13 TV-V
Ingenieur-, Projekt- und Leitungsfunktionen
- Projektleiter für große Investitionsprojekte im Baubereich
- Projektleiter Pumpwerke und Gebäude
- Master oder Diplom als Ingenieur für Elektrotechnik oder elektrische Energietechnik
- Master Wirtschaftsingenieur Bau / Bauingenieurwesen / Verfahrenstechnik
Kaufmännische & juristische Funktionen
- Teamleiter Anlagenbuchhaltung (Master Betriebswirtschaft, Rechnungslegung und Steuerrecht)
- Volljurist im Forderungs-, Versicherungs- oder Prozessmanagement
Eingruppierung Entgeltgruppe E 13 TV-V
Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 13:
Eingruppierung E 13 TV-V:
13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben sowie
13.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen
entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags. Die ergänzenden Erläuterungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung.
Einordnung der Entgeltgruppe E 13 TV-V
Die Entgeltgruppe E 13 TV-V ist typischerweise mit besonders anspruchsvollen, verantwortungsvollen oder strategisch bedeutsamen Tätigkeiten verbunden. Sie stellt häufig eine obere Fach- oder Projektebene unterhalb der höchsten Entgeltgruppen dar.
Weitere Informationen zum TV-V
Neben dem Tabellenentgelt regelt der TV-V zahlreiche weitere Leistungen, Arbeitszeiten und Zuschläge, die auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 13 relevant sind.
Arbeitszeit und Entgelt
- TV-V kostenlos herunterladen als PDF: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Wochenarbeitszeit: 39,0
Zuschläge und Sonderzahlungen
- Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen und Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit)
Absicherung und weitere Leistungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
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