Besoldungstabellen für Beamte
Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte Übersicht der aktuellen Besoldungstabellen für Beamte des Bundes und der Länder. Die Tabellen zeigen die monatlichen Grundgehälter nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und stehen Ihnen kostenlos als PDF zur Verfügung.
• Geltungsbereich: Es gibt separate Tabellen für Bundesbeamte und für Beamte der einzelnen Bundesländer (inkl. Kommunen).
• Inhalt: Dargestellt werden die nackten Grundgehälter nach Besoldungsgruppen (z. B. A 9 bis A 16) und den jeweiligen Erfahrungsstufen.
• Zulagen: Individuelle Zuschläge (wie z. B. der Familienzuschlag) sind in diesen Basis-Tabellen noch nicht enthalten.
Die konkrete Höhe der Bezüge hängt unter anderem vom Dienstherrn, der Besoldungsgruppe sowie der jeweiligen Stufe ab. Ausführliche Informationen zur Systematik der Beamtenbesoldung, zu Zulagen und weiteren Bestandteilen finden Sie auf unserer Themenseite zur Beamtenbesoldung.
Welche Besoldungstabellen gelten für Beamte?
Beamte des Bundes erhalten ihre Bezüge nach den bundesrechtlichen Besoldungstabellen. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten jeweils die Besoldungsgesetze der Bundesländer. Kommunalbeamte sind dabei grundsätzlich den Landesregelungen zugeordnet.
Die große Mehrheit der Beamten (z. B. in Verwaltung, Schule, Polizei oder Justiz) ist der Besoldungsordnung A zugeordnet. Höhere Leitungsfunktionen, etwa Bürgermeister oder Beigeordnete, werden teilweise nach der Besoldungsordnung B vergütet.
Besoldungstabellen als PDF (Bund & Länder)
Die folgenden PDF-Dokumente enthalten die jeweils geltenden Besoldungstabellen. Maßgeblich ist immer die Fassung des zuständigen Dienstherrn.
- Bund: Besoldungstabelle ab 01.05.2026
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Baden-Württemberg)
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.10.2026 (Bayern)
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Berlin)
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.01.2026 (Brandenburg)
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025 (Bremen)
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Hamburg – Überleitung)
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Hamburg – neues Recht)
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.07.2026 (Hessen – Überleitung)
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.07.2026 (Hessen – neues Recht)
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Mecklenburg-Vorpommern)
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Niedersachsen)
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Nordrhein-Westfalen)
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Rheinland-Pfalz)
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Saarland)
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Sachsen)
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.04.2026 (Sachsen-Anhalt)
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.01.2026 (Schleswig-Holstein)
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025 (Thüringen)
(Quelle: DBB – Deutscher Beamtenbund)
Hinweise zur Nutzung der Besoldungstabellen
Die Tabellen weisen in der Regel das monatliche Grundgehalt aus. Nicht enthalten sind individuelle Zuschläge, Zulagen oder Sonderregelungen. Auch Unterschiede bei Arbeitszeit, Beihilfe oder regionalen Ergänzungen können das tatsächliche Einkommen beeinflussen.
Für Berechnungen des voraussichtlichen Nettoeinkommens empfehlen wir unseren Beamtenbesoldung-Rechner.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Besoldungstabellen
Warum gibt es verschiedene Besoldungstabellen für Bund und Länder?
Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung ihrer eigenen Beamten und der Kommunalbeamten. Daher entwickelt sich die Besoldung je nach Bundesland unterschiedlich.
Wann ändern sich die Werte in den Besoldungstabellen?
Die Tabellenwerte ändern sich in der Regel, wenn Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes durch die jeweiligen Parlamente (Bundestag oder Landtage) per Gesetz auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Was bedeuten die Erfahrungsstufen in der Tabelle?
Das Grundgehalt steigt innerhalb einer Besoldungsgruppe mit zunehmender Dienstzeit stufenweise an. Der Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe erfolgt nach bestimmten zeitlichen Intervallen (z. B. alle 2 bis 4 Jahre).
Fragen zur Besoldung? Austausch im Forum
Die Auslegung der Besoldungstabellen wirft in der Praxis häufig Fragen auf, etwa bei Beförderungen, Stufenlaufzeiten oder Dienstherrenwechseln. In unseren Foren tauschen sich Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen miteinander aus:
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