Besoldungstabellen für Beamte

Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte Übersicht der aktuellen Besoldungstabellen für Beamte des Bundes und der Länder. Die Tabellen zeigen die monatlichen Grundgehälter nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und stehen Ihnen kostenlos als PDF zur Verfügung.

Die konkrete Höhe der Bezüge hängt unter anderem vom Dienstherrn, der Besoldungsgruppe sowie der jeweiligen Stufe ab. Ausführliche Informationen zur Systematik der Beamtenbesoldung, zu Zulagen und weiteren Bestandteilen finden Sie auf unserer Themenseite zur Beamtenbesoldung.

Welche Besoldungstabellen gelten für Beamte?

Beamte des Bundes erhalten ihre Bezüge nach den bundesrechtlichen Besoldungstabellen. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten jeweils die Besoldungsgesetze der Bundesländer. Kommunalbeamte sind dabei grundsätzlich den Landesregelungen zugeordnet.

Die große Mehrheit der Beamten (z. B. in Verwaltung, Schule, Polizei oder Justiz) ist der Besoldungsordnung A zugeordnet. Höhere Leitungsfunktionen, etwa Bürgermeister oder Beigeordnete, werden teilweise nach der Besoldungsordnung B vergütet.

Besoldungstabellen als PDF (Bund & Länder)

Die folgenden PDF-Dokumente enthalten die jeweils geltenden Besoldungstabellen. Maßgeblich ist immer die Fassung des zuständigen Dienstherrn.

(Quelle: DBB – Deutscher Beamtenbund)

Hinweise zur Nutzung der Besoldungstabellen

Die Tabellen weisen in der Regel das monatliche Grundgehalt aus. Nicht enthalten sind individuelle Zuschläge, Zulagen oder Sonderregelungen. Auch Unterschiede bei Arbeitszeit, Beihilfe oder regionalen Ergänzungen können das tatsächliche Einkommen beeinflussen.

Für Berechnungen des voraussichtlichen Nettoeinkommens empfehlen wir unseren Beamtenbesoldung-Rechner.

Fragen zur Besoldung? Austausch im Forum

Die Auslegung der Besoldungstabellen wirft in der Praxis häufig Fragen auf, etwa bei Beförderungen, Stufenlaufzeiten oder Dienstherrenwechseln. In unseren Foren tauschen sich Beamte aller Laufbahnen miteinander aus.


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst