Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen für Beamte

Seit dem Jahr 2006 regeln die Bundesländer und der Bund eigenständig die Besoldung ihrer Beamten. Auch die Anwärterbezüge zählen zur Beamtenbesoldung. Hier finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen sowie einen Vergleich der Wochenarbeitszeiten..

Falls Sie Fragen haben, können Sie diese hier im Forum Beamte stellen!

Besoldungstabellen (PDF)

(Quelle: DBB)

Wochenarbeitszeiten im Vergleich

Verwaltungsebene Wochenarbeitszeit (Stunden) Anmerkung
Bund 41,0
Baden-Württemberg 41,0
Bayern 40,0
Berlin 40,0
Brandenburg 40,0
Bremen 40,0
Hamburg 40,0
Hessen 41,0 Mit Lebensarbeitszeitkonto
Mecklenburg-Vorpommern 40,0
Niedersachsen 40,0
Nordrhein-Westfalen 41,0 Alterstaffelung
Rheinland-Pfalz 40,0
Saarland 40,0
Sachsen 40,0
Sachsen-Anhalt 40,0
Schleswig-Holstein 41,0
Thüringen 40,0

Faktoren der Beamtenbesoldung

Die Besoldung (das Brutto-Gehalt) ergibt sich in der Regel aus folgenden Faktoren:

Grundlage für die Besoldungsgruppe des Beamten ist die Bewertung der Beamtenstelle. Allerdings hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, entsprechend der Bewertung des Dienstpostens besoldet zu werden. Es besteht regelmäßig auch kein Anspruch auf Beförderung.

Der Familienzuschlag ist in den Besoldungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Faktoren für die Höhe des Familienzuschlags sind - je nach Besoldungsgesetz - unter anderem der Familienstand, die Besoldungsgruppe, die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder und auch der Wohnort. Der Familienzuschlag ist in der Regel in Stufen unterteilt.

Beihilferecht

Neben der Besoldung wirken sich auch die Regelungen zur Beihilfe für Beamte auf das Nettoeinkommen aus. Zwischen den Bundesländern gibt es teils erhebliche Unterschiede. Beispiele:

Beispiele für Fragen in unseren Foren

Die Beamtenbesoldung ist häufiges Thema in unseren Diskussionsforen Beamte, öffentlicher Dienst und Personalrat. Beispiele:

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Die Netto-Besoldung können Sie mit unserem Beamtenbesoldung-Rechner ermitteln.

Beamtenbesoldung nach Bundesländern

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