Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen für Beamte
Seit dem Jahr 2006 regeln die Bundesländer und der Bund eigenständig die Beamtenbesoldung. Sie umfasst die Besoldungsgruppen A, B, W und R sowie Anwärterbezüge, Zulagen und Sonderregelungen. Wir gehen auf die Höhe der Besoldung und weitere Unterschiede in der Beamtenbesoldung ein.Aktuelle Besoldungstabellen für Bund und Länder (PDF)
- Bund: Besoldungstabelle ab 01.03.2024
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.07.2024
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.11.2024
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
Wochenarbeitszeiten im Vergleich
<| Verwaltungsebene | Wochenstunden | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bund | 41,0 | |
| Baden-Württemberg | 41,0 | |
| Bayern | 40,0 | |
| Berlin | 40,0 | |
| Brandenburg | 40,0 | |
| Bremen | 40,0 | |
| Hamburg | 40,0 | |
| Hessen | 41,0 | Mit Lebensarbeitszeitkonto |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40,0 | |
| Niedersachsen | 40,0 | |
| Nordrhein-Westfalen | 41,0 | Alterstaffelung |
| Rheinland-Pfalz | 40,0 | |
| Saarland | 40,0 | |
| Sachsen | 40,0 | |
| Sachsen-Anhalt | 40,0 | |
| Schleswig-Holstein | 41,0 | |
| Thüringen | 40,0 |
Faktoren der Beamtenbesoldung
Die Besoldung (das Brutto-Gehalt) ergibt sich in der Regel aus folgenden Faktoren:
- Besoldungsordnung (A, B, R, W)
- Besoldungsgruppe
- Familienzuschlag
- Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsbezüge
- Stufe (Erfahrungsstufe innerhalb der Besoldungsgruppe)
- Vergütungen (Mehrarbeitsvergütung, Sitzungsvergütung, Vollstreckungsvergütung, usw.)
- Zulagen (z.B. Amtszulage, Stellenzulage, Erschwerniszulage, Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
- Zuschläge (z.B. Altersteilzeit, begrenzte Dienstfähigkeit)
Der Familienzuschlag ist in den Besoldungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Faktoren für die Höhe des Familienzuschlags sind - je nach Besoldungsgesetz - unter anderem der Familienstand, die Besoldungsgruppe, die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder und auch der Wohnort. Der Familienzuschlag ist in der Regel in Stufen unterteilt.
Beihilferecht
Neben der Besoldung wirken sich auch die Regelungen zur Beihilfe für Beamte auf das Nettoeinkommen aus. Zwischen den Bundesländern gibt es teils erhebliche Unterschiede. Beispiele:- Möglichkeit für pauschale Beihilfe zu freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung oder zu privater Krankenversicherung
- Beihilfesätze (Regelsatz, erhöhter Satz, gesteigerter Satz - Erhöhungen z.B. für Verheiratete, Kinder, Versorgungsempfänger)
- Beihilfeberechtigte (berücksichtigungsfähige Personen, ausgeschlossene Personen)
- Erhöhungen des Bemessungssatzes
- zustehende Leistungen (medizinische Notwendigkeit, wirtschaftliche Angemessenheit, Ausschluss von Aufwendungen wie z.B. Heilpraktikerleistungen)
- Eigenbeteiligung, Obergrenze
FAQ: Beamtenbesoldung
Was ist der Unterschied zwischen TVöD und Beamtenbesoldung?
Beamte erhalten keine Vergütung nach TVöD, sondern Besoldung nach den Besoldungsgesetzen von Bund oder Ländern.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Die wichtigsten Besoldungsordnungen sind A (mittlerer/gehobener Dienst), B (Spitzenämter), W (Professoren) und R (Richter).
Warum unterscheidet sich die Besoldung je nach Bundesland?
Seit der Föderalismusreform regeln die Länder ihre Besoldung eigenständig, daher gibt es Unterschiede bei Tabellenwerten und Zulagen.
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- Besoldungsgruppe A11 / Entgeltgruppe 10 TVöD
- Einstellung, Anstellung Beamter
- Besoldung oder Eingruppierung Finanzwirt
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- Duales Studium - welche Besoldungsstufe kommt danach?
- Einsicht in ein Gutachten
- Besoldung niedriger als Stellenbewertung - Beförderung
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- Vergleich zwischen S 12 TVöD SuE und A 10
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