Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern ab 1.2.2025
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.
Hier können Sie die aktuelle Besoldungstabelle für Mecklenburg-Vorpommern kostenlos herunterladen:
Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V)
Stand der Tabelle: ab 1.2.2025
Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?
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Besoldungsordnung (A, B, R, W)
- A-Besoldung: Für die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in Verwaltung, Polizei, Schule und Justizvollzug; mit aufsteigenden Erfahrungsstufen.
- B-Besoldung: Für herausgehobene Führungsämter mit festen Grundgehältern ohne Stufen.
- R-Besoldung: Für Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
- W-Besoldung: Für Professorinnen und Professoren an Hochschulen.
- Besoldungsgruppe (z. B. A9, A12, A13), abhängig von Amt und Bewertung des Dienstpostens (Besoldungsgruppen für Beamte)
- Erfahrungsstufe (auch Erfahrungszeit), die sich in der Regel mit zunehmender Dienstzeit erhöht
- Familienzuschlag für Ehe, Lebenspartnerschaft und Kinder (allgemeine Regelungen zum Familienzuschlag)
- Zulagen (z. B. Amtszulagen, Stellenzulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
- Vergütungen (z. B. Mehrarbeitsvergütung, Vollstreckungsvergütung)
- Zuschläge (z. B. bei Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit)
- Sonderzahlungen: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine jährliche Sonderzahlung nach den gesetzlichen Vorgaben gezahlt
Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.
Besoldungsgruppe und Stellenbewertung
Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.
Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern beträgt derzeit 40,0 Stunden.
Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.
Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Mecklenburg-Vorpommern im mittleren Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.
Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.
Typische Beamtenberufe in Mecklenburg-Vorpommern
- Bund: Ministerialbeamte, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte
- Land: Lehrkräfte, Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte
- Kommunen: Verwaltungsbeamte, Feuerwehrbeamte
Häufige Fragen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern (FAQ)
Steigt das Gehalt automatisch?
Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.
Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine jährliche Sonderzahlung gezahlt. Diese ist nicht Bestandteil des monatlichen Grundgehalts.
Unterscheidet sich die Besoldung zwischen den Bundesländern?
Ja. Die Besoldung ist Ländersache. Unterschiede bestehen insbesondere bei Grundgehältern, Sonderzahlungen und Arbeitszeitregelungen.
Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Foren für Beamtinnen und Beamte
In unseren Foren können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:
- Forum Beamte (alle Dienstherren)
- Forum Kommunalbeamte
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- Forum Bundesbeamte

