Beamtenpension (Versorgung / Ruhegehalt) — Überblick & Rechner
Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Beamtenversorgung, zur sogenannten Pension, und einen interaktiven Rechner zur groben Schätzung Ihres Ruhegehalts.
Was ist die Beamtenpension?
Die Beamtenversorgung – häufig als Beamtenpension bezeichnet – ist die staatliche Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte. Sie bemisst sich in der Regel nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltfähigen Besoldung (letztes Amt/Bezug). Diese Seite bietet eine vereinfachte Schätzung — keine Rechtsberatung.
Kurzformel (vereinfacht)
Jahres-Ruhegehalt ≈ Jahresbezüge × Ruhegehaltssatz
Der Ruhegehaltssatz wird häufig nach der Formel berechnet: Jahre der ruhegehaltfähigen Dienstzeit × 1,79375%
mit einer Obergrenze (z. B. 71,75%).
Vereinfachter Pensionsrechner
Der Rechner berücksichtigt Teilzeitquoten, Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand und die gesetzliche Höchstgrenze. Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Versorgungsauskunft.
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- Bund: Besoldungstabelle ab 01.03.2024
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.07.2024
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.11.2024
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
Faktoren, die die Beamtenpension beeinflussen
Der hier angebotene Versorgungsrechner verwendet eine vereinfachte Grundformel zur Berechnung des Ruhegehalts bzw. der Pension. Er dient ausschließlich der ersten Orientierung. In der tatsächlichen Beamtenversorgung können jedoch zahlreiche individuelle Faktoren zu Abweichungen führen – etwa Teilzeitbeschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zurechnungszeiten, Dienstunfähigkeit, Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand, besondere Besoldungsbestandteile (z. B. Familienzuschlag, Zulagen) sowie Anpassungen durch Versorgungskassen oder länderspezifische Regelungen.
Für eine rechtlich verbindliche Berechnung des Ruhegehalts bzw. der Pension sind immer die individuellen Personal- und Besoldungsdaten sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre zuständige Versorgungskasse oder das Personalamt.
Beispielrechnung
Beispiel: Monatsbezug 3.000 €, Dienstzeit 30 Jahre → Ruhegehaltssatz = 30 × 1,79375% = 53,81%.
Jahres-Ruhegehalt ≈ 3.000 € × 12 × 0,5381 = 19.370 € → Monatsrente ≈ 1.614 €.
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