Beamtenpension (Versorgung / Ruhegehalt) — Überblick & Rechner

Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Beamtenversorgung, zur sogenannten Pension, und einen interaktiven Rechner zur groben Schätzung Ihres Ruhegehalts.

Was ist die Beamtenpension?

Die Beamtenversorgung – häufig als Beamtenpension bezeichnet – ist die staatliche Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte. Sie bemisst sich in der Regel nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltfähigen Besoldung (letztes Amt/Bezug). Diese Seite bietet eine vereinfachte Schätzung — keine Rechtsberatung.

Kurzformel (vereinfacht)

Jahres-Ruhegehalt ≈ Jahresbezüge × Ruhegehaltssatz

Der Ruhegehaltssatz wird häufig nach der Formel berechnet: Jahre der ruhegehaltfähigen Dienstzeit × 1,79375% mit einer Obergrenze (z. B. 71,75%).

Vereinfachter Pensionsrechner

(Beta-Version)
Geben Sie Ihre Werte ein und klicken Sie auf Berechnen.

Der Rechner berücksichtigt Teilzeitquoten, Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand und die gesetzliche Höchstgrenze. Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Versorgungsauskunft.

Ohne Gewähr. Fehler melden: info@kommunalforum.de

Faktoren, die die Beamtenpension beeinflussen

Der hier angebotene Versorgungsrechner verwendet eine vereinfachte Grundformel zur Berechnung des Ruhegehalts bzw. der Pension. Er dient ausschließlich der ersten Orientierung. In der tatsächlichen Beamtenversorgung können jedoch zahlreiche individuelle Faktoren zu Abweichungen führen – etwa Teilzeitbeschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zurechnungszeiten, Dienstunfähigkeit, Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand, besondere Besoldungsbestandteile (z. B. Familienzuschlag, Zulagen) sowie Anpassungen durch Versorgungskassen oder länderspezifische Regelungen.

Für eine rechtlich verbindliche Berechnung des Ruhegehalts bzw. der Pension sind immer die individuellen Personal- und Besoldungsdaten sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre zuständige Versorgungskasse oder das Personalamt.

Beispielrechnung

Beispiel: Monatsbezug 3.000 €, Dienstzeit 30 Jahre → Ruhegehaltssatz = 30 × 1,79375% = 53,81%.

Jahres-Ruhegehalt ≈ 3.000 € × 12 × 0,5381 = 19.370 € → Monatsrente ≈ 1.614 €.

Unsere Beamtenforen

Hier eine Frage im Beamtenforum stellen!


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst