Der Personalrat im öffentlichen Dienst (Bund und Land)
Der Personalrat (PR) vertritt die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, der sogenannten Dienststelle. Zum öffentlichen Dienst zählen sowohl die Beamten als auch die Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter).
Ein Personalrat wird in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Sektors gewählt und gebildet:
- Land: Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei, Schulen), Ministerien, Universitätskliniken. Es gilt das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).
- Kommunen: Landkreise, Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe, Jobcenter und Sparkassen. Hier gilt in der Regel das LPVG des jeweiligen Bundeslandes.
- Weitere: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit), Bundesgerichte, Bundesministerien. Das maßgebliche Gesetz ist hier das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
💬 Zum Forum: Fragen, Austausch und konkrete Hilfe für Personalräte
Seit über 20 Jahren diskutieren Personalräte, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Tarifbeschäftigte und Beamte hier kostenlos über alle Aspekte des Personalvertretungsrechts (Personalvertretungsgesetze, Mitbestimmung, Wahl, Kündigungsschutz). Auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) ist willkommen.
Themen aus der Praxis:
Die folgenden Themen wurden im Forum am häufigsten diskutiert (Ansichten/Antworten):
Meistgesehene Themen:
- Einstufung Angestellte
- Vorzeitiger Stufenaufstieg?
- Nach Auflösung/Niederlegung kein Personalrat mehr vorhanden
- Eingruppierung von Beschäftigten
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Rücktritt Personalratsmitglied
- Zeiterfassungsgerät
- Allgemeiner Aufruf betreffend LOB
- Zeitlicher Aufwand für Personalratsvorsitzenden
- Direktionsrecht Bürgermeister
Themen mit den meisten Antworten:
- Nach Auflösung/Niederlegung kein Personalrat mehr vorhanden
- Direktionsrecht Bürgermeister
- Allgemeiner Aufruf betreffend LOB
- Warum Personalrat werden?
- Beteiligung Personalrat
- Mit wem darf ich als einfaches Personalratsmitglied reden?
- Wie erfährt AG, wer im PR abgestimmt hat / korrekte Ladung
- Teilzeitkraft im Personalrat
- Zeiterfassungsgerät
- Informationen an Belegschaft?
- Vorsitzende meint sie sei meine Chefin
Das Personalvertretungsrecht in Deutschland: Gesetze und Unterschiede
Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Privatwirtschaft gibt es in Deutschland 17 verschiedene Personalvertretungsgesetze. Das liegt daran, dass der Bund ein eigenes Gesetz (BPersVG) hat und jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG bzw. PersVG).
Unterschiede zwischen BPersVG und LPVG:
Obwohl die Struktur ähnlich ist (Wahl, Geschäftsführung, Mitbestimmung), unterscheiden sich die Gesetze oft in wichtigen Details:
- Umfang der Mitbestimmung: Die Liste der mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (§§ 64 ff. BPersVG) variiert in den einzelnen Landesgesetzen stark.
- Wahlrecht: Bestimmungen zur Gruppenvertretung (Beamte/Arbeitnehmer) oder zur Sitzverteilung sind nicht identisch.
- Streitbeilegung: Das Verfahren vor der Einigungsstelle und die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind landesspezifisch geregelt.
Zusätzlich zum jeweiligen Gesetz benötigt der Personalrat die Wahlordnung und in der Praxis einen Kommentar oder Leitfaden zur Auslegung.
Alle Personalvertretungsgesetze der Bundesländer (LPVG / PersVG)
Wählen Sie das für Ihre Dienststelle zuständige Gesetz:
- Personalrat Baden-Württemberg (LPVG)
- Personalrat Bayern (BayPVG)
- Personalrat Berlin (PersVG)
- Personalrat Brandenburg (PersVG)
- Personalrat Bremen (BremPersVG)
- Personalrat Hamburg (HmbPersVG)
- Personalrat Hessen (HPVG)
- Personalrat Mecklenburg-Vorpommern (PersVG)
- Personalrat Niedersachsen (NPersVG)
- Personalrat NRW (LPVG)
- Personalrat Rheinland-Pfalz (LPersVG)
- Personalrat Saarland (SPersVG)
- Personalrat Sachsen (SächsPersVG)
- Personalrat Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Personalrat Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.)
- Personalrat Thüringen (ThürPersVG)
Zusätzlich gilt für Bundesbehörden das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
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