Der Personalrat im öffentlichen Dienst (Bund und Land)

Der Personalrat (PR) vertritt die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, der sogenannten Dienststelle. Zum öffentlichen Dienst zählen sowohl die Beamten als auch die Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter).

Ein Personalrat wird in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Sektors gewählt und gebildet:


💬 Zum Forum: Fragen, Austausch und konkrete Hilfe für Personalräte

Seit über 20 Jahren diskutieren Personalräte, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Tarifbeschäftigte und Beamte hier kostenlos über alle Aspekte des Personalvertretungsrechts (Personalvertretungsgesetze, Mitbestimmung, Wahl, Kündigungsschutz). Auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) ist willkommen.

Themen aus der Praxis:

Die folgenden Themen wurden im Forum am häufigsten diskutiert (Ansichten/Antworten):

Meistgesehene Themen:

Themen mit den meisten Antworten:


Das Personalvertretungsrecht in Deutschland: Gesetze und Unterschiede

Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Privatwirtschaft gibt es in Deutschland 17 verschiedene Personalvertretungsgesetze. Das liegt daran, dass der Bund ein eigenes Gesetz (BPersVG) hat und jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG bzw. PersVG).

Unterschiede zwischen BPersVG und LPVG:

Obwohl die Struktur ähnlich ist (Wahl, Geschäftsführung, Mitbestimmung), unterscheiden sich die Gesetze oft in wichtigen Details:

Zusätzlich zum jeweiligen Gesetz benötigt der Personalrat die Wahlordnung und in der Praxis einen Kommentar oder Leitfaden zur Auslegung.


Alle Personalvertretungsgesetze der Bundesländer (LPVG / PersVG)

Wählen Sie das für Ihre Dienststelle zuständige Gesetz:

Zusätzlich gilt für Bundesbehörden das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).






 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst