Personalrat Bremen

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bremen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Bremischen Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom April 2019:
ERSTES KAPITEL: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern
§ 3 Bedienstete
§ 4 Beamte
§ 5 Arbeitnehmer
§ 6 (aufgehoben)
§ 7 Dienststellen
§ 8 Leiter oder Leitung der Dienststelle

ZWEITES KAPITEL: Der Personalrat
Erster Abschnitt: Wahl und Zusammensetzung
§ 9 Aktives Wahlrecht
§ 10 Passives Wahlrecht
§ 11 Ausnahmen
§ 12 Mitgliederzahl
§ 13 Gruppenvertretung
§ 14 Abweichende Sitzverteilung
§ 15 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 16 Bildung des Wahlvorstandes, wenn ein Personalrat besteht
§ 17 Wahl des Wahlvorstandes, wenn kein Personalrat besteht
§ 18 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststelle
§ 19 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 20 Schutz der Wahl und Wahlkosten
§ 21 Anfechtung der Wahl
§ 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 22 a Ausbildungspersonalrat
§ 22 b Vertretung der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an schulischen Einrichtungen
Zweiter Abschnitt: Amtszeit
§ 23 Dauer
§ 24 Neuwahl
§ 25 Abberufung und Ausschluss
§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 27 Ruhende Mitgliedschaft
§ 28 Ersatzmitglieder
§ 29 Entsprechende Geltung für Jugend- und Auszubildendenvertreter.
Dritter Abschnitt: Geschäftsführung
§ 30 Vorstand und Vorsitz
§ 31 Wahl des Vorstandes und Anberaumung von Sitzungen
§ 32 Teilnahme an den Sitzungen
§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften an den Sitzungen
§ 34 Beschlussfassung
§ 35 Gemeinsame und Gruppenangelegenheiten
§ 36 Aussetzung von Beschlüssen
§ 37 Sitzungsniederschrift
§ 38 Geschäftsordnung
§ 39 Ehrenamt, Schutz vor Benachteiligung, Dienstbefreiung und Freistellung
§ 40 Sprechstunden
§ 41 Kosten und Geschäftsbetrieb
§ 42 Umlageverbot

DRITTES KAPITEL: Personalversammlung
§ 43 Zusammensetzung
§ 44 Einberufung
§ 45 Zeitpunkt und Teilnahme
§ 46 Befugnisse
§ 47 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften sowie des Leiters der Dienststelle

VIERTES KAPITEL: Gesamtpersonalrat
§ 48 Bildung
§ 49 Vorstand und Vorsitz, Amtszeit und Geschäftsführung
§ 50 Zuständigkeit
§ 51 Versammlung der Vertreter der Personalräte

FÜNFTES KAPITEL: Mitbestimmung des Personalrats
Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 52 Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit
§ 53 Persönlichkeitsrechte des Bediensteten
§ 54 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 55 Verwaltungsanordnungen
§ 56 Behinderungsverbot und Kündigungsschutz
§ 57 Schweigepflicht
Zweiter Abschnitt: Form und Durchführung der Mitbestimmung
§ 58 Verfahren
§ 59 Schlichtungsstelle
§ 60 Einigungsstelle
§ 61 Verfahren vor der Einigungsstelle
§ 62 Dienstvereinbarungen
Dritter Abschnitt: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 63 Beispiele für Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 64 Unfall- und Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz
Vierter Abschnitt: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 65 Beispiele für Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Fünfter Abschnitt: Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 66 Beispiele für Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 67 Beteiligung bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen
Sechster Abschnitt: Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten
§ 68 Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

SECHSTES KAPITEL: Strafvorschriften
§ 69 (aufgehoben)

SIEBENTES KAPITEL: Gerichtliche Entscheidungen § 70 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 71 Fachkammer und Fachsenat

ACHTES KAPITEL: Ergänzende Vorschriften
§ 72 Wahlordnung

NEUNTES KAPITEL: Schlussvorschriften
§ 73 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte
§ 73 a Übergangsregelung
§ 73 b Übergangsvorschrift für am 2. November 2007 bestehende oder nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in der bis 2. November 2007 geltenden Fassung neu gewählte Personalräte
§ 73 c Übergangsregelung für Jugendvertreter und Ausbildungspersonalräte
§ 74 Inkrafttreten

Links:
Personalvertretungsgesetz Bremen (PersVg)
Wahlordnung



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