TV-N: Tarifverträge Nahverkehr (öffentlicher Dienst)

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie z.B. Busfahrer, Fahrdienstleiter, Kontrolleure oder Werkstattpersonal gelten in vielen Bundesländern die Spartentarifverträge TV-N (Tarifvertrag Nahverkehr).

Die TV-N-Tarifverträge werden jeweils landesbezogen zwischen der Gewerkschaft ver.di und den kommunalen Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Arbeitgeber sind typischerweise kommunale Verkehrsbetriebe, Stadtwerke oder Verkehrsgesellschaften.

Der ÖPNV umfasst Linien- und On-Demand-Verkehre mit Stadtbussen, Regionalbussen, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie Bahnen besonderer Bauart.

TV-N ist kein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag wie TVöD oder TV-L, sondern wird für jedes Bundesland separat geregelt. Entgelttabellen, Arbeitszeiten und Eingruppierung können daher unterschiedlich ausfallen.


In mehreren Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen) sind Entgelte und Arbeitszeiten eng an den TVöD-V gekoppelt.Tariferhöhungen im TVöD wirken sich dort häufig direkt auf die Tabellenentgelte im TV-N aus.

TV-N nach Bundesländern

Hier finden Sie nähere Informationen zu den TV-N in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
  • Bayern: Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG/Stadtwerke München)
  • Berlin: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Brandenburg: Verkehrsbetrieb Potsdam (ViP)
  • Bremen: Bremer Straßenbahn AG (BSAG)
  • Hamburg: kein klassischer TV-N (Haustarifverträge)
  • Hessen: Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)
  • Niedersachsen: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
  • Nordrhein-Westfalen: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
  • Rheinland-Pfalz: Mainzer Verkehrsgesellschaft
  • Saarland: Saarbahn GmbH
  • Sachsen: Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)
  • Sachsen-Anhalt: Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB)
  • Schleswig-Holstein: Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG)
  • Thüringen: Erfurter Verkehrsbetriebe (EVAG)

Inhalte des TV-N am Beispiel NRW

Der TV-N NW enthält u.a. Regelungen zu folgenden Themen:

Mini-FAQ zum TV-N

Wer fällt unter den TV-N?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe, z.B. Busfahrer, Werkstattpersonal, Leitstellenmitarbeiter oder Fahrdienst-Beschäftigte.

Gilt TV-N überall gleich?
Nein. TV-N ist landesbezogen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Tarifvertrag.

Gibt es Entgeltgruppen wie im TVöD?
Ja, auch TV-N enthält Entgeltordnungen und Tabellen, aber mit eigenen Systematiken. Siehe auch: Beispiel für TV-N Gehalt

Gibt es auch Haustarifverträge statt TV-N?
Ja. In einigen Verkehrsbetrieben gelten stattdessen Haustarifverträge, z.B. bei der Hamburger Hochbahn oder der MVG München.

Warum fällt das Gehalt im Nahverkehr oft höher aus als nur die Tabelle?
Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich zum Tabellenentgelt Zuschläge und Zulagen für Schichtdienst, Nachtfahrten, Wochenenden oder Feiertage. Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt. Siehe auch: Beispiele für TV-N- Zulagen

Forum Nahverkehr (TV-N)

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