TV-N: Tarifverträge Nahverkehr (öffentlicher Dienst)
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie zum Beispiel Busfahrer, Fahrdienstleiter, Kontrolleure oder Werkstattpersonal gelten in vielen Bundesländern die Spartentarifverträge TV-N (Tarifvertrag Nahverkehr).
Die Tarifverträge regeln unter anderem die Entgelttabellen, Eingruppierung, Arbeitszeiten, Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Urlaub, Kündigungsfristen sowie weitere Arbeitsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr.
Die TV-N-Tarifverträge werden jeweils landesbezogen zwischen der Gewerkschaft ver.di und den kommunalen Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Typische Arbeitgeber sind kommunale Verkehrsbetriebe, Stadtwerke und Verkehrsgesellschaften.
Zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören unter anderem Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen.
In mehreren Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen) sind Entgelte und Arbeitszeiten eng an den TVöD-V gekoppelt. Tariferhöhungen im TVöD wirken sich dort häufig direkt auf die Tabellenentgelte im TV-N aus.
TV-N nach Bundesländern
Hier finden Sie nähere Informationen zu den TV-N in den Bundesländern:
- TV-N Baden-Württemberg
- TV-N Bayern
- TV-N Berlin
- TV-N Brandenburg
- TV-N Bremen
- TV-N Hamburg
- TV-N Hessen
- TV-N Mecklenburg-Vorpommern
- TV-N Niedersachsen
- TV-N Nordrhein-Westfalen
- TV-N Rheinland-Pfalz
- TV-N Saarland
- TV-N Sachsen
- TV-N Sachsen-Anhalt
- TV-N Schleswig-Holstein
- TV-N Thüringen
- Baden-Württemberg: Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
- Bayern: Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG/Stadtwerke München)
- Berlin: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Brandenburg: Verkehrsbetrieb Potsdam (ViP)
- Bremen: Bremer Straßenbahn AG (BSAG)
- Hamburg: kein klassischer TV-N (Haustarifverträge)
- Hessen: Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF)
- Mecklenburg-Vorpommern: Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)
- Niedersachsen: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
- Nordrhein-Westfalen: Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
- Rheinland-Pfalz: Mainzer Verkehrsgesellschaft
- Saarland: Saarbahn GmbH
- Sachsen: Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)
- Sachsen-Anhalt: Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB)
- Schleswig-Holstein: Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG)
- Thüringen: Erfurter Verkehrsbetriebe (EVAG)
Welche Regelungen enthält der TV-N?
Zum Beispiel der TV-N Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) enthält unter anderem folgende Regelungen:
- Geltungsbereich (§ 1)
- Eingruppierung und Zulagen (§ 6)
- Tabellenentgelt (§ 7)
- Arbeitszeit (§ 9)
- Zuschläge für Nacht, Sonntag, Feiertag, Rufbereitschaft (§ 11)
- Jahressonderzahlung (§ 17)
- Zusatzversorgung (§ 19)
- Kündigung und Beendigung (§ 20)
- Anlagen: Entgeltordnung und Entgelttabellen
Je nach Bundesland unterscheiden sich einzelne Regelungen. Der grundsätzliche Aufbau der TV-N-Tarifverträge ist jedoch vergleichbar.
TV-N Gehalt und Entgelttabellen
Die Gehälter nach dem TV-N unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise auch nach dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Neben dem Tabellenentgelt erhalten viele Beschäftigte zusätzliche Zuschläge, beispielsweise für Schichtarbeit, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsdienste.
Häufige Fragen zum TV-N
Wer fällt unter den TV-N?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe, z. B. Busfahrer, Werkstattpersonal,
Leitstellenmitarbeiter oder Fahrdienst-Beschäftigte.
Gilt TV-N überall gleich?
Nein. TV-N ist landesbezogen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Tarifvertrag.
Gibt es Entgeltgruppen wie im TVöD?
Ja, auch TV-N enthält Entgeltordnungen und Tabellen, aber mit eigenen Systematiken. Siehe auch: Beispiel für TV-N Gehalt
Gibt es auch Haustarifverträge statt TV-N?
Ja. In einigen Verkehrsbetrieben gelten stattdessen Haustarifverträge,
z. B. bei der Hamburger Hochbahn oder der MVG München.
Warum fällt das Gehalt im Nahverkehr oft höher aus als nur die Tabelle?
Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich zum Tabellenentgelt Zuschläge und Zulagen
für Schichtdienst, Nachtfahrten, Wochenenden oder Feiertage.
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt.
Siehe auch: Beispiele für TV-N- Zulagen
Welche Berufe werden nach dem TV-N bezahlt?
Der TV-N gilt insbesondere für Beschäftigte kommunaler Verkehrsunternehmen. Dazu gehören unter anderem Busfahrer, Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrer, Leitstellenmitarbeiter, Kontrolleure, Werkstattpersonal, Servicekräfte sowie Beschäftigte in Verwaltung und Technik. Welche Arbeitnehmer tatsächlich unter den TV-N fallen, richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag und dem Arbeitgeber.
Wo finde ich die Entgelttabellen des TV-N?
Die Entgelttabellen unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise auch nach dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Auf den Seiten zu den einzelnen TV-N-Tarifverträgen finden Sie Informationen zu den aktuellen Entgelttabellen, Gehältern und weiteren tariflichen Regelungen. Nicht alle Entgelttabellen sind im Internet verfügbar.
Ist der TV-N mit dem TVöD identisch?
Nein. Der TV-N ist ein eigenständiger Spartentarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr. Zwar orientieren sich viele TV-N-Tarifverträge bei Entgelten oder Tariferhöhungen am TVöD, dennoch gelten eigene Regelungen zur Eingruppierung, Arbeitszeit und zu Zuschlägen. Mehr: Unterschiede TVöD und TV-N
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