TV-N Sachsen: Tarifvertrag Nahverkehr Sachsen
Für Arbeitnehmer im ÖPNV in Sachsen wie z.B. Busfahrer, Kontrollschaffner oder Fahrzeughandwerker bei kommunalen Verkehrsbetrieben gilt in der Regel der Spartentarifvertrag TV-N Sachsen.
Der Tarifvertrag gilt insbesondere für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr in Sachsen, z.B. bei städtischen Verkehrsbetrieben in Leipzig, Dresden oder Chemnitz.
Die Beschäftigten in diesem Tarifvertrag gehören zum öffentlichen Dienst. Der TV-N enthält eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen.
Der Tarifvertrag wird von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen geschlossen. Im Internet ist der TV-N Sachsen derzeit leider nicht frei verfügbar. Beschäftigte erhalten den Tarifvertrag in der Praxis meist über die Personalabteilung, den Betriebsrat oder über die zuständige Gewerkschaft.
Des weiteren gilt der Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr: TV Demografie Nahverkehr. (Quelle: VKA, Stand 2015)
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das Einkommen im TV-N besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst kommen häufig Zuschläge hinzu:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Erschwerniszuschläge
Welche Regelungen enthält der TV-N typischerweise?
Auch wenn der Tarifvertrag in diesem Bundesland derzeit nicht öffentlich abrufbar ist, regelt ein TV-N in der Regel folgende Punkte:
- Eingruppierung in Entgeltgruppen und Stufen
- Tabellenentgelte und Jahressonderzahlung
- Arbeitszeit im Fahrdienst und Schichtsysteme
- Zuschläge und Ausgleich für besondere Arbeitszeiten
- Urlaub, Zusatzurlaub und Arbeitsbefreiung
- Entgeltfortzahlung und Zusatzversorgung
Mini-FAQ zum TV-N Sachsen
Wer fällt unter den TV-N Sachsen?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Sachsen, insbesondere im Fahrdienst
und technischen Bereich.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des TV-N und den übertragenen Tätigkeiten.
Welche Bestandteile gehören zum Gehalt?
Neben dem Tabellenentgelt gibt es häufig Zuschläge, z.B. für Nacht-, Wochenend-
oder Feiertagsarbeit.
Ist TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat geregelt.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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