TV-N Sachsen: Tarifvertrag Nahverkehr Sachsen
Der TV-N Sachsen regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten kommunalen Nahverkehrsbetriebe in Sachsen.
Von besonderer Bedeutung ist der Tarifvertrag unter anderem für Beschäftigte kommunaler Verkehrsbetriebe in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Typische Tätigkeiten finden sich im Fahrdienst, in Werkstätten, Leitstellen, im Prüf- und Servicedienst sowie in technischen Bereichen.
Im TV-N Sachsen ist die Entwicklung der Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gekoppelt. Die Entwicklung der TVöD-Entgelte ist daher auch für die Vergütung im TV-N Sachsen von Bedeutung.
Tarifvertrag TV-N Sachsen
Der TV-N Sachsen gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Tarifregelungen werden zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Arbeitgeberverband Nahverkehr Gruppe Sachsen (AVN Sachsen) verhandelt.
Eine frei zugängliche vollständige Lesefassung des Tarifvertrags ist derzeit nicht verfügbar. Beschäftigte können die aktuellen Tarifunterlagen insbesondere über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft erhalten.
Typische Tätigkeiten im TV-N Sachsen
Im kommunalen Nahverkehr gibt es sehr unterschiedliche Tätigkeiten. Je nach Aufgabenbereich kommen beispielsweise folgende Funktionen vor:
- Fahrdienst: Führen von Bussen, Straßenbahnen oder anderen Fahrzeugen im Linienverkehr
- Fahrausweisprüfung: Kontrolle von Fahrausweisen und Tätigkeiten im Prüf- und Servicedienst
- Werkstatt: Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen
- Leitstelle: Überwachung und Steuerung des laufenden Verkehrsbetriebs
- Verkehrsaufsicht: Unterstützung bei Betriebsstörungen und Überwachung des Betriebsablaufs
- Technische Bereiche: Arbeiten an Fahrzeugen, Gleisanlagen und weiteren technischen Einrichtungen
Wichtig: Die konkrete Entgeltgruppe richtet sich nach der tariflichen Bewertung der jeweiligen Tätigkeit.
Eingruppierung und Entgelt im TV-N Sachsen
Die Eingruppierung bestimmt, welcher Entgeltgruppe eine Tätigkeit zugeordnet wird. Maßgeblich sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die Aufgaben, die Beschäftigten übertragen sind.
Die Berufsbezeichnung allein entscheidet daher nicht über die Entgeltgruppe. Unterschiedliche Aufgaben oder zusätzliche Verantwortung können bei der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit eine Rolle spielen.
Innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe entwickelt sich das Tabellenentgelt nach den tariflichen Stufenregelungen.
Weitere Informationen finden Sie unter TV-N Eingruppierung und Entgeltgruppen.
Entgelt und Zuschläge im Nahverkehr
Neben dem Tabellenentgelt können je nach Tätigkeit und Lage der Arbeitszeit zusätzliche tarifliche Zahlungen hinzukommen.
Im Fahr- und Schichtdienst sind insbesondere Regelungen zu folgenden Arbeitszeiten von Bedeutung:
- Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit
- Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtdienst
Welche Zuschläge, Zulagen oder weiteren Zahlungen im konkreten Fall zustehen, richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifregelungen.
Weitere Informationen: Zulagen und Zuschläge im TV-N
TV-N Sachsen und TVöD
Bei der Vergütungsentwicklung besteht im TV-N Sachsen eine Verbindung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Entwicklung der tariflichen Entgelte im TVöD ist deshalb auch für die Vergütungsentwicklung im TV-N Sachsen von Bedeutung.
Der TV-N Sachsen bleibt jedoch ein eigenständiger Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr. Für Arbeitszeit, Eingruppierung und weitere Arbeitsbedingungen gelten die Regelungen des TV-N Sachsen.
Mehr zum TVöD-V und den kommunalen Arbeitgebern.
Häufige Fragen zum TV-N Sachsen
Wer fällt unter den TV-N Sachsen?
Der TV-N Sachsen gilt für Beschäftigte der vom Geltungsbereich erfassten
kommunalen Nahverkehrsbetriebe in Sachsen.
Gilt der TV-N Sachsen für alle Busunternehmen in Sachsen?
Nein. Der TV-N Sachsen gilt nicht automatisch für jedes private oder regionale
Busunternehmen. Entscheidend ist, welcher Tarifvertrag auf das konkrete
Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen
und der jeweiligen Tätigkeit. Die Berufsbezeichnung allein bestimmt
nicht die Entgeltgruppe.
Gibt es Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit?
Je nach Tätigkeit und Arbeitszeit können tarifliche Zuschläge oder Zulagen
für besondere Arbeitszeiten gezahlt werden.
Ist der TV-N Sachsen mit dem TVöD identisch?
Nein. Der TV-N Sachsen ist ein eigenständiger Tarifvertrag für den kommunalen
Nahverkehr. Bei der Vergütungsentwicklung besteht jedoch eine Verbindung
zum TVöD.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht:
TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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