TV-N NW: Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen
Der TV-N NW (teilweise auch TV-N NRW genannt) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfalen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind der Fahrdienst, Werkstätten, Fahrausweisprüfung, Leitstellen, Disposition sowie technische und kaufmännische Bereiche. Der Tarifvertrag enthält neben Entgeltregelungen auch eine Entgeltordnung mit Tätigkeitsmerkmalen zur Eingruppierung.
Für den TV-N NW wurde im März 2026 eine neue Tarifeinigung erzielt. Vereinbart wurden unter anderem eine schrittweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit, ein höherer Sonntagszuschlag und eine Verlängerung der täglichen Ruhezeit.
Tarifeinigung 2026 im kommunalen Nahverkehr NRW
Für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen wurde am 26. März 2026 eine Tarifeinigung erzielt. Die vereinbarten Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.
Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden ab dem 1. Juli 2027
- weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden ab dem 1. Juli 2028
- Erhöhung des Zeitzuschlags für Sonntagsarbeit auf 30 % ab dem 1. Januar 2027
- Verlängerung der täglichen Ruhezeit auf elf Stunden ab dem 1. September 2026
- Aufnahme kurzfristig Beschäftigter in den Geltungsbereich des TV-N NW ab dem 1. September 2026
Tarifvertrag & Entgeltordnung herunterladen
Eine Gesamtfassung des TV-N NW mit Anlagen und Entgeltordnung stellt der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:
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TV-N NW Gesamtfassung mit Anlagen (PDF)
Quelle: KAV NW
Hinweis: Im März 2026 wurde eine weitere Tarifeinigung zu manteltariflichen Regelungen erzielt. Aktuelle Änderungen können daher über die vorliegende Gesamtfassung hinausgehen.
Beispiele zur Eingruppierung im TV-N NW
Die Entgeltordnung des TV-N NW ordnet Tätigkeiten verschiedenen Entgeltgruppen zu. Die folgenden Beispiele zeigen typische Tätigkeiten und Eingruppierungen:
- EG 1: Einfachste Tätigkeiten, beispielsweise in der Reinigung oder als Küchenhilfe
- EG 2: Einfache Tätigkeiten, beispielsweise Botentätigkeiten
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EG 3: Tätigkeiten mit Einarbeitung, beispielsweise:
- Fahrausweisprüfer
- Pförtner oder Wächter
- Rangierer
- Tätigkeiten zur Sicherheit der Fahrgäste
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EG 4: Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen oder
entsprechenden fachlichen Anforderungen, beispielsweise:
- Fahrausweisverkäufer
- Betriebshandwerker
- Gleiswerker
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EG 5: Tätigkeiten mit entsprechenden fachlichen Anforderungen,
beispielsweise:
- Kraftomnibusfahrer
- Stadtbahnwagenführer
- U-Bahnwagenführer
- Fahrer von Spezialfahrzeugen
- EG 6–8: unter anderem höher bewertete Fach-, Technik- und Dispositionstätigkeiten
- EG 9–12: unter anderem besonders qualifizierte Fachaufgaben und Tätigkeiten mit höheren fachlichen Anforderungen
- EG 13–15: Tätigkeiten mit wissenschaftlicher Hochschulbildung sowie entsprechend bewertete Fach- und Leitungsfunktionen
Wichtig: Die Berufsbezeichnung allein bestimmt nicht die Entgeltgruppe. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung und die auszuübende Tätigkeit.
Gehaltstabelle TV-N NW
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neuein-stellung | nach 3 Jahren in Stufe 1 |
nach 3 Jahren in Stufe 2 |
nach 3 Jahren in Stufe 3 |
nach 4 Jahren in Stufe 4 |
nach 4 Jahren in Stufe 5 |
|
| E 1 | 2.762 | 2.762 | 2.762 | 2.762 | 2.762 | 2.762 |
| E 2 | 2.909 | 2.970 | 3.031 | 3.093 | 3.154 | 3.215 |
| E 3 | 3.062 | 3.123 | 3.185 | 3.246 | 3.312 | 3.378 |
| E 4 | 3.139 | 3.231 | 3.345 | 3.460 | 3.576 | 3.707 |
| E 5 | 3.215 | 3.361 | 3.510 | 3.658 | 3.806 | 3.956 |
| E 6 | 3.460 | 3.609 | 3.757 | 3.905 | 4.058 | 4.211 |
| E 7 | 3.707 | 3.839 | 3.973 | 4.109 | 4.245 | 4.382 |
| E 8 | 3.956 | 4.126 | 4.296 | 4.470 | 4.648 | 4.825 |
| E 9 | 4.296 | 4.488 | 4.683 | 4.878 | 5.073 | 5.268 |
| E 10 | 4.648 | 4.860 | 5.073 | 5.286 | 5.499 | 5.711 |
| E 11 | 5.091 | 5.339 | 5.587 | 5.835 | 6.084 | 6.332 |
| E 12 | 5.534 | 5.835 | 6.137 | 6.438 | 6.740 | 7.041 |
| E 13 | 6.066 | 6.367 | 6.669 | 6.970 | 7.272 | 7.573 |
| E 14 | 6.598 | 6.952 | 7.307 | 7.662 | 8.016 | 8.371 |
| E 15 | 7.218 | 7.626 | 8.034 | 8.442 | 8.849 | 9.257 |
Stand der Entgelttabelle: 1. Mai 2026, TV-N Nordrhein-Westfalen.
Stufen und Stufenaufstieg
Innerhalb der Entgeltgruppen erfolgt die Entgeltentwicklung über Stufen. Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
Nach § 6 TV-N NW kann die erforderliche Zeit für das Erreichen einer höheren Stufe bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung verkürzt werden. Bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung kann sie verlängert werden.
Arbeitszeit im TV-N NW
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird nach der Tarifeinigung 2026 schrittweise reduziert.
- bis zum 30. Juni 2027: grundsätzlich 39 Stunden pro Woche
- ab dem 1. Juli 2027: 38,5 Stunden pro Woche
- ab dem 1. Juli 2028: 38 Stunden pro Woche
Zusätzlich wird die tägliche Ruhezeit ab dem 1. September 2026 auf elf Stunden verlängert.
Zuschläge und zusätzliche Zahlungen
Neben dem Tabellenentgelt können je nach Tätigkeit und Lage der Arbeitszeit weitere tarifliche Zahlungen hinzukommen.
- Zuschläge für Nachtarbeit
- Zuschläge für Sonntagsarbeit
- Zuschläge für Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind
- weitere tarifliche Zulagen abhängig von Tätigkeit und Einsatzbereich
Der Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit wird ab dem 1. Januar 2027 auf 30 % erhöht.
TV-N NW und Bezug zum TVöD
Die Entgeltentwicklung des TV-N NW ist an die Entgeltentwicklung des TVöD gekoppelt. Tarifliche Entgelterhöhungen werden daher entsprechend auf den TV-N NW übertragen.
Die manteltariflichen Regelungen des TV-N NW können dagegen eigenständig vereinbart werden. In der Tarifeinigung 2026 wurde die Verpflichtung zur Übertragung von Mantelregelungen aus dem TVöD ausgesetzt.
Für Beschäftigte im privaten Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen können andere Tarifverträge gelten, beispielsweise der TV-NWO.
Häufige Fragen zum TV-N NW
Wer fällt unter den TV-N NW?
Der TV-N NW gilt für Beschäftigte der erfassten kommunalen Nahverkehrsbetriebe
in Nordrhein-Westfalen, soweit der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis
Anwendung findet.
In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?
Kraftomnibusfahrer sind in der Entgeltordnung des TV-N NW als Beispiel
der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.
Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit?
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt derzeit grundsätzlich 39 Stunden.
Sie wird ab Juli 2027 auf 38,5 Stunden und ab Juli 2028 auf 38 Stunden reduziert.
Gibt es Zuschläge für Sonntagsarbeit?
Ja. Der Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit wird ab dem 1. Januar 2027
auf 30 % erhöht.
Ist der TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. Für den kommunalen Nahverkehr bestehen regional unterschiedliche
Tarifverträge. Entgelt, Arbeitszeit und Eingruppierung können sich daher
je nach Tarifgebiet unterscheiden.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
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