Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt die rechtliche Stellung von Beamtinnen und Beamten in Deutschland. Es umfasst die Begründung des Beamtenverhältnisses, die Rechte und Pflichten im aktiven Dienst sowie dessen Beendigung einschließlich Ruhestand und Versorgung. Das Beamtenrecht ist sowohl bundes- als auch landesrechtlich geprägt und betrifft Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte.

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtenrechts sind im Grundgesetz (GG) verankert. Von zentraler Bedeutung ist dabei Artikel 33 GG, der das Berufsbeamtentum schützt und dessen tragende Prinzipien festschreibt.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Artikel 33 Grundgesetz

(1) …
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Artikel 33 Absatz 5 GG schützt die sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Dazu zählen insbesondere das Lebenszeitprinzip, das Alimentationsprinzip, die Treuepflicht sowie das Leistungsprinzip.

Artikel 74 Grundgesetz

(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
(...)
Nr. 27: die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung;

Auf dieser Grundlage hat der Bund die Statusrechte und -pflichten der Landes- und Kommunalbeamten bundeseinheitlich im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) geregelt. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG).

Zuständigkeiten von Bund und Ländern

Die Regelung der Laufbahnen, der Beamtenbesoldung und der Versorgung obliegt für Landes- und Kommunalbeamte den Bundesländern, für Bundesbeamte dem Bund. Entsprechend haben Bund und Länder eigene Gesetze und Verordnungen erlassen.

Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht über das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das die grundlegenden Statusfragen aller Beamtinnen und Beamten außerhalb des Bundes regelt.

Inhaltsverzeichnis des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2: Beamtenverhältnis

§ 3 Beamtenverhältnis
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ehrenbeamte
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
§ 8 Ernennung
§ 9 Kriterien der Ernennung
§ 10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
§ 12 Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3: Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13 Grundsatz
§ 14 Abordnung
§ 15 Versetzung
§ 16 Umbildung einer Körperschaft
§ 17 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 18 Rechtsstellung der Beamten
§ 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger

Abschnitt 4: Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 20 Zuweisung

Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 21 Beendigungsgründe
§ 22 Entlassung kraft Gesetzes
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 24 Verlust der Beamtenrechte
§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 26 Dienstunfähigkeit
§ 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 30 Einstweiliger Ruhestand
§ 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 32 Wartezeit

Abschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 33 Grundpflichten
§ 34 Absatz 1 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 34 Absatz 2 Erscheinungsbild
§ 35 Folgepflicht
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 37 Verschwiegenheitspflicht
§ 38 Diensteid
§ 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 40 Nebentätigkeit
§ 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 43 Teilzeitbeschäftigung
§ 44 Erholungsurlaub
§ 45 Fürsorge
§ 46 Mutterschutz und Elternzeit
§ 47 Dienstvergehen
§ 48 Pflicht zum Schadensersatz
§ 49 Übermittlungen bei Strafverfahren
§ 50 Personalakte
§ 51 Personalvertretung
§ 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7: Rechtsweg

§ 54 Verwaltungsrechtsweg

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