Das Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt das Statusrecht für Beamte der Bundesländer und der Kommunen.

Es gilt unmittelbar in allen Bundesländern und Stadtstaaten (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Für Beamte des Bundes gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG).

Inhaltsübersicht BeamtStG (Auszug)

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 Beamtenverhältnis Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis Abschnitt 7 Rechtsweg
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