Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Es enthält zentrale Vorschriften zur Begründung, Ausgestaltung und Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Die Regelungen beruhen auf den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG).
Für Beamte des Bundes gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG).
Inhaltsübersicht Beamtenstatusgesetz
Regelt den Geltungsbereich des Gesetzes und die Dienstherrnfähigkeit.
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Dienstherrnfähigkeit
Vorschriften zur Begründung, Art und Wirksamkeit des Beamtenverhältnisses.
Regelt Abordnung, Versetzung und Wechsel zwischen Dienstherren.
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