Beendigungsgründe für das Beamtenverhältnis

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt in § 21, aus welchen Gründen ein Beamtenverhältnis endet. Für Bundesbeamte enthält § 30 Bundesbeamtengesetz (BBG) eine vergleichbare Vorschrift.

Gesetzliche Grundlage: § 21 BeamtStG

§ 21 Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch:
  1. Entlassung,
  2. Verlust der Beamtenrechte,
  3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
  4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
(BeamtStG in der Fassung vom 28. Juni 2021)

Einordnung und Kommentierung

Die Beendigungsgründe Nr. 1, 2 und 4 werden in den §§ 22 bis 32 BeamtStG näher ausgeführt.

Besonders praxisrelevant ist jedoch Nr. 3: die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Disziplinarrecht)

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die schwerste Disziplinarmaßnahme. Sie kommt bei besonders schwerwiegenden Dienstvergehen in Betracht, wenn ein Beamter im öffentlichen Dienst als untragbar gilt.

Strafrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren verfolgen dabei unterschiedliche Ziele:

In Disziplinarverfahren sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, das denselben Sachverhalt betrifft, grundsätzlich bindend.

Dienstvergehen als Grundlage

Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen.

Das Verhalten muss innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beamtenberuf erfordert.

Für die Schwere des Dienstvergehens sind insbesondere entscheidend:

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte

Es gibt verschiedene Arten von Disziplinarmaßnahmen:

Die Dienstentfernung ist die äußerste Maßnahme und wird nur bei besonders schweren Fällen verhängt.

Beispiele können sein:

Regelungen der Bundesländer

Die Bundesländer (z.B. NRW, Bayern, Hessen, Sachsen usw.) haben in ihren Disziplinargesetzen und Landesbeamtengesetzen weitere Detailregelungen getroffen.

FAQ: Beendigung des Beamtenverhältnisses

Wann endet ein Beamtenverhältnis?

Ein Beamtenverhältnis endet insbesondere durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung im Disziplinarverfahren oder durch Ruhestand.

Was bedeutet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?

Dies ist die schwerste Disziplinarmaßnahme und führt zur vollständigen Beendigung des Beamtenstatus bei schwerem Dienstvergehen.

Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es?

Mögliche Maßnahmen reichen vom Verweis über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Foren für Beamte

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