Vorteile als Beamter
Warum ist es attraktiv, in Deutschland Beamter zu werden? Wir nennen die wichtigsten Vorteile, Vergünstigungen und Privilegien, die Beamte gegenüber den Angestellten im Öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft besitzen.Allerdings sind mit der Beamtenlaufbahn auch zahlreiche Pflichten und Einschränkungen verbunden. Ein alter Spruch lautet daher "Beamte haben keine Rechte, nur Pflichten" (mehr zu den Nachteilen als Beamter...).
Im Folgenden werden die Vorteile als Beamter genannt.
Vorbemerkungen: Innerhalb des Öffentlichen Dienstes in Deutschland sind 40 % Beamte und 60 % Tarifbeschäftigte. Als Beamte sind z.B. Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute oder Verwaltungskräfte tätig. Die große Mehrheit der rund 1.800.000 Beamten (inkl. 160.000 Soldaten) sind Landesbeamte (1.300.000). Der Bund beschäftigt 300.000 Beamte, die Kommunen 200.000 Beamte.
Vorteile beim monatlichen Gehalt:
Regelmäßige Erhöhungen der Besoldung (Bezüge):- Automatischer Anstieg der Bezüge nach Dienstjahren durch den Stufenaufstieg. Dabei weist die Beamtenbesoldung i.d.R. mehr Stufen auf als die Entgelttabellen der Angestellten z.B.nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD).
- Regelmäßige Erhöhungen der Bezüge und Pensionen durch den Dienstherrn (häufig werden die Tariferhöhungen der Angestellten nach TVöD, TV-L und TV-H auf die Beamten übertragen)
- Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte erhalten in den meisten Bundesländern einen Familienzuschlag. Dieser Zuschlag erhöht sich mit der Zahl der Kinder.
- Beamte erhalten ihre Bezüge vor dem Beginn eines Monats. Durch diese Überweisung der monatlichen Bezüge vor dem Monatsanfang können Beamte über die Bezüge früher verfügen als Angestellte.
- Bei Beamten erfolgen vom Dienstherrn im Rahmen der Gehaltsabrechnung keine Abzüge für Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung). Beamte zahlen lediglich für eine Krankenversicherung (i.d.R. private Krankenversicherung; in einigen Bundesländern auch gesetzliche Krankenversicherung möglich).
- Anders als bei Angestellten scheidet Kurzarbeit für Beamte aus.
Allgemeine Vorteile:
Sehr hohe Sicherheit (Schutz vor Kündigung):- Beamte werden nach der Probezeit in der Regel auf Lebenszeit ernannt. Eine Entlassung von Beamten auf Lebenszeit durch den Dienstherrn ist dann nur unter sehr strengen Bedingungen möglich (z.B. Begehen von Straftaten, Disziplinarverfahren).
- Der Staat mit den jeweiligen Dienstherren der Beamten (Bund, Länder, Kommunen) kann nicht insolvent gehen.
- Bei einem Wechsel des Dienstherrn oder bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis besteht für Beamte keine Kündigungsfrist.
- Beamte unterschreiben keinen (unter Umständen komplizierten) Arbeitsvertrag, sondern erhalten lediglich eine Ernennungsurkunde.
- Der Urlaub von Beamten verfällt in der Regel erst, wenn er nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres in Anspruch genommen worden ist.
- Beamte haben das Recht, ihrem Status entsprechende Aufgaben zu erhalten. Dies bietet z.B. bei Umsetzungen oder Versetzungen einen Schutz vor unterwertiger Beschäftigung.
- Beamte erhalten bei Versicherungen wie bei der Kfz-Versicherung Rabatte.
- Beamte können besonders günstige Kredite aufnehmen, auch Beamtenkredite / Beamtendarlehen genannt (Angebot einholen ...)
Vorteile bei Krankheit und Krankenversicherung:
Finanzielle Vorteile bei Krankheit:- Beamte erhalten auch bei langer Krankheit grundsätzlich das volle Gehalt, d.h. für Beamte gibt es kein gekürztes Krankengeld. Allerdings droht bei längerfristiger Krankheit eine Dienstunfähigkeit. Ferner kann eine Teildienstfähigkeit festgestellt werden.
- Es besteht ein Anspruch auf Beihilfe für Beamte bzw. freie Heilfürsorge. Beamte müssen nur den darüber hinaus gehenden Teil versichern. Die Höhe und die Leistungen der Beihilfe bzw. Heilfürsorge variieren. Einige Bundesländer erkennen z.B. im Rahmen der Beihilfe auch Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbett- / Zweibettzimmer an.
Vorteile als Pensionär gegenüber Rentnern:
Berechnung der Pension:- Die Pension richtet sich nicht nach der gesamten Arbeitszeit, sondern nach der letzten Besoldung. Beförderungen in späten Dienstjahren kurz vor der Pensionierung wirken sich daher voll auf die Pension aus.
- Es besteht keine Obergrenze wie die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenkasse.
- Die Höchstpension beträgt bei 40 Dienstjahren ca 70 Prozent vom letzten Gehalt. Hierauf müssen allerdings noch Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.
- Beamte der Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug können je nach Dienstherr bereits im Alter von 60 - 64 Jahre in Pension gehen.
- Bereits nach fünfjähriger Dienstzeit haben Beamte einen Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 Prozent der Bezüge aus ihrer Besoldungsgruppe.
- Verstirbt ein Beamter, werden die Hinterbliebenen versorgt. Witwen beziehungsweise Witwer erhalten 55 % der Pension. Halbwaisen und Vollwaisen erhalten bis zum Abschluss der Ausbildung eine Pension.
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- Forum Kommunalbeamte
- Forum Landesbeamte
- Forum Bundesbeamte
- Forum Ausbildung / Studium Beamte
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