TV-H: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Der TV-H ist der Tarifvertrag für die Angestellten des Landes Hessen. Er wird auch Hessentarif genannt.

Als einziges Bundesland hat Hessen seit 2010 mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten. In den anderen 15 Bundesländern gilt der TV-L. Für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen kommt der Tarifvertrag TVöD zur Anwendung.

Der TV-H ähnelt in weiten Teilen dem TV-L, hat für die Beschäftigten jedoch einige Vorteile. Ein wichtiger Unterschied besteht z.B. darin, dass die Beschäftigten des Landes Hessen einen Anspruch auf eine Kinderzulage besitzen. Eltern erhalten monatlich pro Kind 100 Euro Kinderzulage. Des weiteren erhalten die Landesbediensteten kostenlos ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr ("Hessenticket").

Ähnlich wie der TV-L und der TVöD besitzt der TV-H eigene Entgeltgruppen und Entgelttabellen für Pflegekräfte (Anlage C) und für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage F).

Links und Downloads zum TV-H:

Fragen und Meinungen zum TV-H können hier im KommunalForum kostenlos diskutiert werden. Beispiele:

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Inhaltsverzeichnis des TV-H:
A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II - Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III - Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Fachkräftezulage
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 19a Zulagen
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 23a Kinderzulage
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
§ 29a Freizeitausgleich bei ehrenamtlichem Engagement

Abschnitt V - Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Überleitung von Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgelt- gruppen 9a und 9b zum 1. August 2019
§ 38b Übergangsvorschrift für Beschäftigte, für die sich zum 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben
§ 38c Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Februar 2020
§ 39 Inkrafttreten, Laufzeit

B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 41a Sonderregelungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg
§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43 Sonderregelungen für Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs
§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an staatlichen Theatern
§ 46 (unbesetzt)
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte des Justizvollzugs
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Absatz 4 Satz 2 im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung
§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

C. Anlagen
Anlage A Entgeltordnung zum TV-H (gesondertes Dokument)
Anlage B Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
Anlage C Entgelttabelle für Pflegekräfte
Anlage D Bereitschaftsdienstentgelte
Anlage E Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-H) geregelten Zulagen
Anlage F Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

(Fassung vom 29.03.2019)





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