TV-H: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Der TV-H ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen. Er wird auch als Hessentarif bezeichnet und regelt unter anderem Eingruppierung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung sowie verschiedene landesspezifische Leistungen.

Hessen ist das einzige Bundesland, das seit 2010 einen eigenen Tarifvertrag für Landesbeschäftigte abgeschlossen hat. In den übrigen 15 Bundesländern gilt weiterhin der TV-L. Für Beschäftigte bei Bund und Kommunen findet dagegen der TVöD Anwendung.

TV-H auf einen Blick

  • Gilt für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen
  • Eigenständiger Tarifvertrag seit 2010
  • Besonderheiten: Kinderzulage und Jobticket
  • Eigene Entgelttabellen für Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst
  • Regelt Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen

Zu den bekanntesten Besonderheiten des TV-H zählen die Kinderzulage, das Jobticket sowie eigene tarifliche Regelungen für einzelne Beschäftigtengruppen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Tarifvertrag, seine Besonderheiten, das Inhaltsverzeichnis sowie häufige Fragen.

Besonderheiten des TV-H

Der TV-H ähnelt in vielen Regelungen dem TV-L, enthält aber einige Besonderheiten und Vorteile für Beschäftigte in Hessen.

Besonderheit Regelung im TV-H
Kinderzulage 100 € je Kind, ab dem dritten Kind 153,05 € monatlich (§ 23a TV-H)
Jobticket kostenloses Hessenticket für den ÖPNV
Eigene Entgelttabellen Pflege (Anlage C) und SuE (Anlage F)

Gerade die Kinderzulage und das Jobticket stellen deutliche Unterschiede zum TV-L dar.

Daneben enthält der TV-H eigene tarifliche Regelungen zur Eingruppierung, zum Tabellenentgelt, zur Arbeitszeit sowie für einzelne Beschäftigtengruppen.

Inhaltsverzeichnis des TV-H

Der TV-H ist umfangreich. Das vollständige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier:

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III – Eingruppierung und Entgelt
§ 12 Eingruppierung
§ 15 Tabellenentgelt
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 23a Kinderzulage

Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 34 Kündigung
§ 35 Zeugnis

B. Sonderregelungen
z. B. Hochschulen, Ärztinnen/Ärzte, Lehrkräfte, Justizvollzug

C. Anlagen
Entgeltordnung, Tabellen Pflege und SuE

(Fassung vom 29.03.2019)


Download Tarifvertrag TV-H: Hier können Sie den TV-H als PDF herunterladen: TV-H

Die PDF enthält den vollständigen TV-H mit den tariflichen Regelungen zu Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kinderzulage und weiteren Arbeitsbedingungen.

Häufige Fragen zum TV-H (FAQ)

Für wen gilt der TV-H?

Der TV-H gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Land Hessen beschäftigt sind (keine Beamten).

Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?

Hessen ist 2010 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und hat seitdem mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen TV-H und TV-L?

Ein wichtiger Unterschied ist die Kinderzulage von 100 € monatlich pro Kind, ab dem dritten Kind 153,05 € monatlich. Außerdem erhalten Beschäftigte häufig ein kostenloses Jobticket.

Gibt es im TV-H eigene Entgelttabellen?

Ja. Neben den allgemeinen Entgeltgruppen bestehen eigene Tabellen für Pflegekräfte (Anlage C) und den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage F).

Gilt der TV-H auch für Beamte?

Nein. Der TV-H gilt ausschließlich für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen. Für Beamtinnen und Beamte gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes Hessen.

Wo finde ich die Entgelttabellen des TV-H?

Die Entgelttabellen ergänzen den Tarifvertrag und zeigen die Vergütung der einzelnen Entgeltgruppen und Stufen. Für bestimmte Beschäftigtengruppen, beispielsweise in der Pflege oder im Sozial- und Erziehungsdienst, gelten eigene Tabellen.

Wie hoch ist die regelmäßige Arbeitszeit?

Die regelmäßige Arbeitszeit ist im TV-H geregelt. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag Bestimmungen zu Arbeitszeitkonten, Teilzeit, Bereitschaftszeiten und Sonderformen der Arbeit.

Welche Vorteile bietet der TV-H gegenüber dem TV-L?

Zu den bekanntesten Besonderheiten des TV-H zählen die Kinderzulage, das Jobticket sowie einzelne landesspezifische tarifliche Regelungen. Welche Vorteile sich im Einzelfall ergeben, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Gibt es Unterschiede zwischen TV-H und TVöD?

Ja. Der TV-H gilt für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen, während der TVöD für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen Anwendung findet. Beide Tarifverträge unterscheiden sich unter anderem bei Entgelttabellen, Sonderregelungen und einzelnen tariflichen Leistungen.

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Das Land Hessen als Arbeitgeber

Das Land Hessen zählt zu den größten Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Für die meisten Tarifbeschäftigten gilt der TV-H. Er bildet die Grundlage für Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere tarifliche Leistungen.

Tarifbeschäftigte arbeiten unter anderem in folgenden Bereichen:

Für einzelne Berufsgruppen gelten ergänzende tarifliche Regelungen oder besondere Entgelttabellen, beispielsweise in der Pflege oder im Sozial- und Erziehungsdienst.

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