TV-H: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
Der TV-H ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen. Er wird auch als Hessentarif bezeichnet.
Hessen ist das einzige Bundesland, das seit 2010 einen eigenen Tarifvertrag für Landesbeschäftigte abgeschlossen hat. In den übrigen 15 Bundesländern gilt weiterhin der TV-L.
Für Beschäftigte bei Bund und Kommunen findet dagegen der TVöD Anwendung.
Was ist das Besondere am TV-H?
Der TV-H ähnelt in vielen Regelungen dem TV-L, enthält aber einige Besonderheiten und Vorteile für Beschäftigte in Hessen.
| Besonderheit | Regelung im TV-H |
|---|---|
| Kinderzulage | 100 € monatlich pro Kind (§ 23a TV-H) |
| Jobticket | kostenloses Hessenticket für den ÖPNV |
| Eigene Entgelttabellen | Pflege (Anlage C) und SuE (Anlage F) |
Gerade die Kinderzulage und das Jobticket stellen deutliche Unterschiede zum TV-L dar.
Inhaltsverzeichnis des TV-H
Der TV-H ist umfangreich. Das vollständige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier:
A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III – Eingruppierung und Entgelt
§ 12 Eingruppierung
§ 15 Tabellenentgelt
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 23a Kinderzulage
Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 34 Kündigung
§ 35 Zeugnis
B. Sonderregelungen
z. B. Hochschulen, Ärztinnen/Ärzte, Lehrkräfte, Justizvollzug
C. Anlagen
Entgeltordnung, Tabellen Pflege und SuE
(Fassung vom 29.03.2019)
Häufige Fragen zum TV-H (FAQ)
Für wen gilt der TV-H?
Der TV-H gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Land Hessen beschäftigt sind (keine Beamten).
Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?
Hessen ist 2010 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und hat seitdem mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen.
Was ist der größte Unterschied zum TV-L?
Ein wichtiger Unterschied ist die Kinderzulage von 100 € monatlich pro Kind. Außerdem erhalten Beschäftigte häufig ein kostenloses Jobticket.
Gibt es im TV-H eigene Entgelttabellen?
Ja. Neben den allgemeinen Entgeltgruppen bestehen eigene Tabellen für Pflegekräfte (Anlage C) und den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage F).
Foren zum TV-H
In unseren Foren können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
Beispielhafte Themen:- TV-H Weiterentwicklung der Entgeltordnung
- Nebenbeschäftigung nur anzeigen oder Genehmigung erforderlich?
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