TV-H: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Der TV-H ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen. Er wird auch als Hessentarif bezeichnet.

Hessen ist das einzige Bundesland, das seit 2010 einen eigenen Tarifvertrag für Landesbeschäftigte abgeschlossen hat. In den übrigen 15 Bundesländern gilt weiterhin der TV-L.

Für Beschäftigte bei Bund und Kommunen findet dagegen der TVöD Anwendung.

Was ist das Besondere am TV-H?

Der TV-H ähnelt in vielen Regelungen dem TV-L, enthält aber einige Besonderheiten und Vorteile für Beschäftigte in Hessen.

Besonderheit Regelung im TV-H
Kinderzulage 100 € monatlich pro Kind (§ 23a TV-H)
Jobticket kostenloses Hessenticket für den ÖPNV
Eigene Entgelttabellen Pflege (Anlage C) und SuE (Anlage F)

Gerade die Kinderzulage und das Jobticket stellen deutliche Unterschiede zum TV-L dar.

Inhaltsverzeichnis des TV-H

Der TV-H ist umfangreich. Das vollständige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier:

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III – Eingruppierung und Entgelt
§ 12 Eingruppierung
§ 15 Tabellenentgelt
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 23a Kinderzulage

Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 34 Kündigung
§ 35 Zeugnis

B. Sonderregelungen
z. B. Hochschulen, Ärztinnen/Ärzte, Lehrkräfte, Justizvollzug

C. Anlagen
Entgeltordnung, Tabellen Pflege und SuE

(Fassung vom 29.03.2019)

Häufige Fragen zum TV-H (FAQ)

Für wen gilt der TV-H?

Der TV-H gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Land Hessen beschäftigt sind (keine Beamten).

Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?

Hessen ist 2010 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und hat seitdem mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen.

Was ist der größte Unterschied zum TV-L?

Ein wichtiger Unterschied ist die Kinderzulage von 100 € monatlich pro Kind. Außerdem erhalten Beschäftigte häufig ein kostenloses Jobticket.

Gibt es im TV-H eigene Entgelttabellen?

Ja. Neben den allgemeinen Entgeltgruppen bestehen eigene Tabellen für Pflegekräfte (Anlage C) und den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage F).

Foren zum TV-H

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