Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1.2.2025

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

Hier können Sie die aktuelle Besoldungstabelle für Nordrhein-Westfalen (NRW) kostenlos herunterladen:

Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025

Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW)

Stand der Tabelle: ab 1.2.2025


Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.


Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.


Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Nordrhein-Westfalen

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen beträgt derzeit 41,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

In Nordrhein-Westfalen gelten teilweise altersabhängige Regelungen zur Wochenarbeitszeit.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Nordrhein-Westfalen im oberen Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.


Typische Beamtenberufe in Nordrhein-Westfalen


Häufige Fragen zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in NRW?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist in Nordrhein-Westfalen in das Grundgehalt integriert.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


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