Besoldungstabelle Hessen ab 1.7.2026
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Hessen richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.
Besoldungstabellen Hessen herunterladen:
- Übergangsregelung: Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
- Neue Besoldungstabelle: Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
Stand: ab 1.7.2026 | Quelle: DBB / HBesG
Rechtsgrundlage: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)
Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?
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Besoldungsordnung (A, B, R, W)
- A-Besoldung: Für die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in Verwaltung, Polizei, Schule und Justizvollzug; mit aufsteigenden Erfahrungsstufen.
- B-Besoldung: Für herausgehobene Führungsämter mit festen Grundgehältern ohne Stufen.
- R-Besoldung: Für Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
- W-Besoldung: Für Professorinnen und Professoren an Hochschulen.
- Besoldungsgruppe (z. B. A9, A12, A13), abhängig von Amt und Bewertung des Dienstpostens (Besoldungsgruppen für Beamte)
- Erfahrungsstufe (auch Erfahrungszeit), die sich in der Regel mit zunehmender Dienstzeit erhöht
- Familienzuschlag für Ehe, Lebenspartnerschaft und Kinder (allgemeine Regelungen zum Familienzuschlag)
- Zulagen (z. B. Amtszulagen, Stellenzulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
- Vergütungen (z. B. Mehrarbeitsvergütung, Vollstreckungsvergütung)
- Zuschläge (z. B. bei Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit)
- Sonderzahlungen: In Hessen wird eine jährliche Sonderzahlung nach den gesetzlichen Vorgaben gezahlt
Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.
Besoldungsgruppe und Stellenbewertung
Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.
Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Hessen
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Hessen beträgt derzeit 41,0 Stunden.
Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.
In Hessen besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos, mit dem Arbeitszeit flexibel angespart oder ausgeglichen werden kann.
Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen.
Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Hessen im oberen Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.
Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.
Typische Beamtenberufe in Hessen
- Bund: Ministerialbeamte, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte
- Land Hessen (einschl. Regierungsbezirke): Lehrkräfte, Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte
- Kommunen: Verwaltungsbeamte, Feuerwehrbeamte
Häufige Fragen zur Besoldung in Hessen (FAQ)
Warum gibt es in Hessen zwei Besoldungstabellen?
In Hessen bestehen Übergangsregelungen aufgrund von Besoldungsanpassungen. Je nach persönlicher Situation gilt entweder die Übergangstabelle oder die neue Besoldungstabelle.
Steigt das Gehalt automatisch?
Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.
Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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