Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1.4.2026

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Rheinland-Pfalz richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

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Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.04.2026

Stand: ab 1.4.2026 | Quelle: DBB / LBesG RP

Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RP)

Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.

Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte. Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.

Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Rheinland-Pfalz

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz beträgt derzeit 40,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Rheinland-Pfalz im mittleren Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.

Typische Beamtenberufe in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zur Besoldung in Rheinland-Pfalz (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Rheinland-Pfalz?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist in Rheinland-Pfalz in das Grundgehalt integriert.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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