Besoldungstabelle Saarland ab 1.4.2026

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Saarland richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

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Saarland: Besoldungstabelle ab 01.04.2026

Stand: ab 1.4.2026 | Quelle: DBB / SBesG

Rechtsgrundlage: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)

Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.

Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.

Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte im Saarland

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte im Saarland beträgt derzeit 40,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit im Saarland im mittleren bis oberen Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.

Typische Beamtenberufe im Saarland

Häufige Fragen zur Besoldung im Saarland (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte im Saarland?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist im Saarland in das Grundgehalt integriert.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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