Personalrat Saarland

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Saarlandes werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (LPersVG) vom 15.6.2018:
Erster Teil: Personalvertretungen
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeit
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 4 Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Leiter der Dienststelle
§ 8 Verbot der Behinderung oder Begünstigung
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
§ 10 Unfallfürsorge
Abschnitt II: Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 11 Bildung von Personalräten
§ 12 Wahlberechtigung
§ 13 Wählbarkeit
§ 14 Erweiterte Wählbarkeit
§ 15 Mitgliederzahl
§ 16 Sitzverteilung
§ 17 Abweichende Sitzverteilung
§ 18 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 19 Wahlvorstand
§ 20 Wahl des Wahlvorstandes in Dienststellen ohne Personalrat
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 22 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 23 Zeitpunkt der Wahl
§ 24 Schutz der Wahl, Wahlkosten
§ 25 Anfechtung der Wahl
2. Amtszeit
§ 26 Dauer der Amtszeit
§ 27 Ausschluss und Auflösung
§ 28 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 29 Ruhen der Mitgliedschaft, Befangenheit
§ 30 Ersatzmitglieder Abschnitt III: Geschäftsführung
§ 31 Vorsitz und Vorstand
§ 32 Aufgaben des Vorstandes
§ 33 Einberufung der Sitzungen
§ 34 Teilnahme an den Sitzungen
§ 35 Zeitpunkt der Sitzungen
§ 36 Beschlussfassung
§ 37 Beratung und Entscheidung
§ 38 Aussetzung von Beschlüssen
§ 39 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richterrat
§ 40 Sitzungsniederschrift, Einsicht in Unterlagen
§ 41 Geschäftsordnung
§ 42 Sprechstunden
§ 43 Kosten und Geschäftsbetrieb
§ 44 Beitragsverbot
Abschnitt IV: Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats
§ 45 Ehrenamt, Dienstbefreiung, Freistellung
§ 46 Schutz der Mitglieder des Personalrats
Abschnitt V: Personalversammlungen
§ 47 Zusammensetzung
§ 48 Einberufung
§ 49 Teilnahme
§ 50 Zeitpunkt und Entschädigung
§ 51 Aufgaben der Personalversammlung
Abschnitt VI: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
1. Stufenvertretungen
§ 52 Wahl und Zusammensetzung
§ 53 Amtszeit und Geschäftsführung
§ 54 Zuständigkeit
2. Gesamtpersonalrat
§ 55 Errichtung und Zuständigkeit
§ 56 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
Abschnitt VII: Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 57 Errichtung, Zusammensetzung, Aufgabe
§ 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 59 Wahlvorschriften
§ 60 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 61 Vorsitzender
§ 62 Geschäftsführung, Sitzungen
§ 63 Teilnahme an Personalratssitzungen
§ 64 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 65 Sprechstunden
§ 66 Allgemeine Aufgaben
§ 67 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 68 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und Gesamtauszubildendenvertretung
Abschnitt VIII: Beteiligung des Personalrats
1. Allgemeines
§ 69 Regeln der Zusammenarbeit
§ 70 Allgemeine Grundsätze
§ 71 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 72 Allgemeine Beteiligung
2. Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 73 Verfahren bei der Mitbestimmung
§ 74 Verfahren bei der Mitwirkung
§ 75 Einigungsstelle
§ 76 Dienstvereinbarungen
§ 77 Durchführung von Entscheidungen
3. Beteiligung an sozialen Angelegenheiten
§ 78 Gegenstand der Mitbestimmung
§ 79 Vorrang der Tarifverträge
4. Beteiligung an Personalangelegenheiten
§ 80 Gegenstand der Mitbestimmung
§ 81 Ausnahmen für bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes
5. Beteiligung in sonstigen Fällen
§ 82 Beteiligung am Arbeitsschutz
§ 83 Gegenstand der Mitwirkung
§ 84 Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften für Einzelzweige des öffentlichen Dienstes
Abschnitt I: Grundsatz
§ 85
Abschnitt II: Oberste Landesbehörden ( § 3 Landesorganisationsgesetz )
§ 86 Sondervertretung
Abschnitt III: Kommunalverwaltung
§ 87 Kommunale Gebietskörperschaften
§ 88 Gemeinsame Einigungsstellen
§ 89 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände von Gemeinden
§ 90 Anrufen der Aufsichtsbehörde
Abschnitt IV: Polizei
§ 91 Dienststellen, Polizeihauptpersonalrat
§ 92 (aufgehoben)
Abschnitt V: Verfassungsschutz
§ 93 Ausnahmen
Abschnitt VI: Schulen
§ 94 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
§ 95 Dienststellen, Leiter der Dienststellen
§ 96 Hauptpersonalräte
Abschnitt VII: Hochschulen und Forschungsstätten
§ 97 Angehörige des öffentlichen Dienstes im Hochschulbereich
§ 98 Ausnahmen der Beteiligung
Abschnitt VIII (aufgehoben)
§ 99 (aufgehoben)
Abschnitt IX Justizverwaltung
§ 100 Besondere Dienststellen
§ 101 Stufenvertretungen
Abschnitt X Finanzverwaltung
§ 102 Finanzverwaltung
§§ 103 bis 105
Abschnitt XI: Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
1. Allgemeine Vorschriften
§ 106 Anwendung von Rechtsvorschriften, Beteiligung
2. Sozialversicherungsträger
§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 Leiter der Dienststelle
§ 109 Beteiligung der Personalvertretung
§ 109a Deutsche Rentenversicherung Saarland
3. Saarländischer Rundfunk
§ 110 Leiter der Dienststelle, Oberste Dienstbehörde, freie Mitarbeiter, Einigungsstelle
§ 111 Ausnahme von der Wählbarkeit
§ 112 Beteiligung des Personalrats

Dritter Teil: Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I: Gerichtliche Entscheidungen
§ 113 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 114 Fachkammern und Fachsenat
Abschnitt II: Ergänzende Vorschriften
§ 115 Durchführungsverordnungen
§ 116 Sondervorschriften bei Umbildung von Körperschaften
Abschnitt III: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 117 Religionsgemeinschaften
§ 118 Verweisung auf andere Gesetze
§ 119 Übergangsvorschriften
§ 120 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Links:
Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
Wahlordnung (WO - SPersVG)



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