Beihilfe für Beamte – Anspruch, Höhe und Leistungen

Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamte, Beamtenanwärter und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.

Wichtig: Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern ersetzt nur einen Teil der Aufwendungen. Der verbleibende Anteil muss durch eine eigene Krankenversicherung abgesichert werden – meist über eine private Krankenversicherung für Beamte.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Nicht beihilfeberechtigt sind in der Regel Beamte mit freier Heilfürsorge (z.B. bestimmte Polizeivollzugsbeamte) sowie Ehrenbeamte.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Status und der familiären Situation.

Personengruppe Beihilfesatz (typisch)
Aktive Beamte 50 %
Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 %
Ehegatten / Kinder 70–80 %
Versorgungsempfänger 70 %

Die konkreten Sätze können je nach Bundesland leicht abweichen.

Welche Leistungen sind beihilfefähig?

Grundsätzlich beihilfefähig sind medizinisch notwendige Aufwendungen, insbesondere:

Die Details regeln die jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes oder der Länder.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Das Beihilferecht ist teilweise Landesrecht. Unterschiede bestehen insbesondere bei:

Pauschale Beihilfe

Einige Bundesländer ermöglichen Beamten, statt der individuellen Beihilfe einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Diese Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.

Bundesland Pauschale Beihilfe möglich?
Baden-WürttembergJa
BerlinJa
BrandenburgJa
BremenJa
HamburgJa
NiedersachsenJa
ThüringenJa
Übrige BundesländerNein

Beihilfe und Krankenversicherung

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Beamte eine ergänzende Krankenversicherung. In der Praxis entscheiden sich viele Beamte für eine private Krankenversicherung, da diese als Restkostenversicherung ausgestaltet ist.

Eine ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie hier: PKV oder GKV für Beamte?

Typische Streitfragen im Beihilferecht

Häufige Fragen zur Beihilfe

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