Beihilfe für Beamte – Anspruch, Höhe und Leistungen
Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamte, Beamtenanwärter und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.
Wichtig: Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern ersetzt nur einen Teil der Aufwendungen. Der verbleibende Anteil muss durch eine eigene Krankenversicherung abgesichert werden – meist über eine private Krankenversicherung für Beamte.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Beamtenanwärter
- Ruhestandsbeamte (Pensionäre)
- Ehegatten oder Lebenspartner innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
- Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden
Nicht beihilfeberechtigt sind in der Regel Beamte mit freier Heilfürsorge (z.B. bestimmte Polizeivollzugsbeamte) sowie Ehrenbeamte.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Status und der familiären Situation.
| Personengruppe | Beihilfesatz (typisch) |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Ehegatten / Kinder | 70–80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Die konkreten Sätze können je nach Bundesland leicht abweichen.
Welche Leistungen sind beihilfefähig?
Grundsätzlich beihilfefähig sind medizinisch notwendige Aufwendungen, insbesondere:- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Krankenhausbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Sehhilfen – landesabhängig)
- Psychotherapie
- Pflegeleistungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
Die Details regeln die jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes oder der Länder.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Das Beihilferecht ist teilweise Landesrecht. Unterschiede bestehen insbesondere bei:
- Bemessungssätzen
- Kostendämpfungspauschalen
- Heilpraktikerleistungen
- Eigenbeteiligungen
- Pauschaler Beihilfe
Pauschale Beihilfe
Einige Bundesländer ermöglichen Beamten, statt der individuellen Beihilfe einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Diese Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.
| Bundesland | Pauschale Beihilfe möglich? |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja |
| Berlin | Ja |
| Brandenburg | Ja |
| Bremen | Ja |
| Hamburg | Ja |
| Niedersachsen | Ja |
| Thüringen | Ja |
| Übrige Bundesländer | Nein |
Beihilfe und Krankenversicherung
Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Beamte eine ergänzende Krankenversicherung. In der Praxis entscheiden sich viele Beamte für eine private Krankenversicherung, da diese als Restkostenversicherung ausgestaltet ist.
Eine ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie hier: PKV oder GKV für Beamte?
Typische Streitfragen im Beihilferecht
- Ablehnung wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit
- Fristen bei Antragstellung
- Kostendämpfungspauschalen
- Höchstbeträge bei Zahnersatz
- Heilpraktikerleistungen
Häufige Fragen zur Beihilfe
-
Ist die Beihilfe eine Krankenversicherung?
Nein. Sie ersetzt nur einen Teil der Aufwendungen. -
Muss ich zusätzlich versichert sein?
Ja, da die Beihilfe nur einen prozentualen Anteil übernimmt. -
Erhalte ich auch im Ruhestand Beihilfe?
Ja. Versorgungsempfänger behalten grundsätzlich ihren Beihilfeanspruch. -
Gilt die Beihilfe auch im Ausland?
Grundsätzlich ja, Details regeln die jeweiligen Verordnungen.
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Beispielhafte Diskussionen:
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