Beihilfe - Schwerhörige
#1

Hallo,

ich werde bald Beamtenanwärter sein und habe hierzu eine Frage, was die PKV angeht.
Und zwar ist meine Frau seit ihrer Geburt schwerhörig. Besteht dennoch die Möglichkeit für sie, mit mir in die PKV zu kommen oder ist das unmöglich, bzw. wird Unterstützung für Hörgeräte und Behandlungen dann ausgeschlossen?

Gruß
Anton
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#2

Schau mal hier:

http://www.pkv.de/service/broschueren/ve...gehoerige/

Wie es dort heißt: "Sie müssen aber hierzu bestimmte Fristen einhalten."

Und ganz wichtig: Versicherung und Tarif sorgfältig wählen!

Es gibt neben Versicherungsvertretern und -maklern auch Honorarberater, die unabhängig (!) beraten. Diese muss man natürlich selbst bezahlen, aber sie arbeiten dafür auch nicht im Interesse einer Versicherung.


Angehängte Dateien
.pdf oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf Größe: 372.19 KB  Downloads: 7.719
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#3

Die Antwort hierzu ist ziemlich umfangreich. Vorab sei zur vorigen Antwort noch angemerkt dass die Aussage so nicht richtig ist. Es gibt sogenannte Versicherungsvertreter (Versicherungsagenten) die für die "eine" Versicherungsgesellschaft arbeiten. Dann gibt es sogenannte „mehrfach Agenten“ die für mehrere Versicherungen arbeiten. Diese zwei Arten von Versicherungsvermittlern arbeiten immer-juristisch-im Auftrag des Versicherers und sind weisungsgebunden. D.h. dass sie letztlich für das Versicherungsunternehmen und damit in den meisten Fällen gegen den jeweiligen Kunden agieren. Dann gibt es Versicherungsmakler, diese arbeiten generell im Auftrag des Kunden und sind-juristisch-die Verbündeten des Kunden. Leider wird diese Auffassung nicht von allen Maklern geteilt, sondern manch einer hat gar nicht begriffen was er da beruflich macht. Aber die Mehrheit dieser Kollegen arbeitet tatsächlich unabhängig. Dies ist in einer Beratung relativ einfach zu überprüfen, denn es gibt Versicherer die nur mit Maklern arbeiten (zum Beispiel die Condor, die Interrisk und andere/die Liste wäre zu lang). Des weiteren gibt es Anbieter nur mit ihrem eigenen Außendienst arbeiten (HUK Coburg um bei einem Beispiel zu bleiben) was aber nicht bedeutet das ein guter Makler die Tarife dieses Unternehmens, bzw. dieser Unternehmen, nicht kennt und nicht vergleichen kann. Und dann gibt es noch gerichtlich zugelassene Versicherungsberater (bundesweit so ca. 50 Stück) die gegen Honorar beraten. Welcher Weg dieser unterschiedlichen Beratungsformen für einen persönlich am besten ist? Das ist schwer zu sagen. Da ich selber juristisch als Makler tätig bin dürfte meine Antwort klar sein: die beiden letztgenannten Formen sind, gegenüber dem Kunden, die fairen.
Nun zu deiner Frage:
es gibt bei den meisten Versicherern eine sogenannte Öffnungsklausel. Diese Öffnungsklausel beinhaltet das die teilnahmeberechtigten Personen (Beihilfeberechtigte und deren Angehörige) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer erleichterten Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Es darf zum Beispiel bisher keine private Krankenversicherung bestehen (Ausnahme hiervon wäre für Beamtenanwärter ein Basistarif wenn diese Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Beamter auf Widerruf war). Die Öffnungsklausel gilt also nur für Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, nicht für Beamte auf Widerruf. (Siehe Basistarif)
für Angehörige gilt das diese ebenfalls nur bei erstmaligen Anspruch versichert werden können, sofern sie zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen oder eingetragenen Lebenspartner zählen und nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Selbstverständlich gilt dies dann auch nur wenn der eigentlich Beihilfeberechtigte selbst auch privat krankenversichert ist-der Familienangehörige wird also in der Regel nennt das Unternehmen im Rahmen der Öffnungsaktion aufgenommen in der der Beihilfeberechtigte versichert ist.
Hierbei ist in aller Regel die Frist von sechs Monaten ab der ersten Berücksichtigungsfähigkeit maßgeblich. D.h. in diesem Zeitraum liegen Anträge gestellt sein.
Falls du weitere Informationen benötigst, die etwas detaillierter sein müssen, schreibt mir bitte einfach eine PN und ich helfe dir gerne weiter.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Andreas
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#4

Ich kann dem ersten Gast nur zustimmen, dass man genau auf die Bedingungen und Konditionen achten muss. Nur weil man eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss das nicht bedeuten, dass man die vollen Leistungen erhält. In einigen Fällen können diese unter gewissen Bedingungen gemindert oder ganz weggelassen werden. Eine mündliche Informationspflicht vom Versicherer besteht nicht. Daher vor Vertragsunterschrift genau alles durch lesen.
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