Private Krankenversicherung für Beamte – PKV oder GKV?

Beamte erhalten im Krankheitsfall keine klassische Arbeitgeberbeteiligung wie Angestellte, sondern eine Beihilfe ihres Dienstherrn. Diese übernimmt in der Regel 50 bis 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil müssen Beamte selbst absichern – üblicherweise über eine private Krankenversicherung (PKV).

Wie das Beihilfesystem funktioniert, lesen Sie hier: Beihilfe für Beamte – Grundlagen und Höhe.

Warum sind Beamte meist privat krankenversichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Beamten hingegen nur eine Vollversicherung an. Ohne pauschale Beihilfe muss der Beitrag vollständig selbst getragen werden.

PKV oder GKV für Beamte – Direkter Vergleich

Kriterium PKV (mit Beihilfe) GKV
Beitragsberechnung Alter, Gesundheitszustand, Tarif Einkommensabhängig
Arbeitgeberbeteiligung Beihilfe 50–70 % Nur bei pauschaler Beihilfe
Familienversicherung Separate Beiträge für Kinder Kinder ggf. beitragsfrei
Leistungsumfang Tarifabhängig, oft über GKV-Niveau Gesetzlich festgelegt
Rückkehr in GKV Nur eingeschränkt möglich Bleibt GKV

Pauschale Beihilfe

Einige Bundesländer bieten Beamten die Möglichkeit, statt der individuellen Beihilfe einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Diese Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.

Was kostet die PKV für Beamte?

Die Beiträge hängen insbesondere ab von:

Beamtenanwärter erhalten häufig besonders günstige Anwärtertarife.

Langfristig können die Beiträge der PKV im Alter steigen. Zwar werden Alterungsrückstellungen gebildet, dennoch sind Beitragsanpassungen möglich. Im Vergleich zur GKV hängt die Entwicklung stärker vom individuellen Tarif ab.

Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu:

führen. Besonders relevant sind z.B. chronische Erkrankungen oder psychotherapeutische Behandlungen in den letzten Jahren.

Leistungen der PKV im Überblick

Im Gegensatz zur GKV können Leistungen individuell gewählt und erweitert werden. Die Leistungen der PKV unterscheiden sich daher je nach Versicherung und Tarif deutlich.

PKV im Ruhestand

Auch im Ruhestand bleibt der Anspruch auf Beihilfe bestehen (meist 70 %). Die PKV versichert weiterhin nur die Restkosten.

Zur Stabilisierung der Beiträge werden Alterungsrückstellungen gebildet. Trotzdem sind Beitragsanpassungen möglich.

Sollten Beiträge im Alter zu hoch werden, bestehen Wechselmöglichkeiten in:

Besondere Situation: Anwärter und Referendare

Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes endet häufig die Familienversicherung. Eine eigenständige Krankenversicherung wird erforderlich.

Private Krankenversicherer bieten hierfür spezielle Anwärtertarife an.

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Ist die PKV für Beamte Pflicht?

Nein. Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Wegen der Beihilfe ist die PKV jedoch oft günstiger und leistungsstärker.

Kann ich später zurück in die GKV wechseln?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Wechsel meist schwieriger.

Ist die PKV im Alter unbezahlbar?

Nicht zwingend. Alterungsrückstellungen und die Beihilfe sollen die Beiträge im Ruhestand stabil halten.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Die Beihilfe bleibt in der Regel bestehen, die private Krankenversicherung läuft weiter.

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