Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte erhalten i.d.R. nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten von der Beamten-Beihilfe des Dienstherrn. Den anderen Teil müssen Beamte privat krankenversichern. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Vollversicherung ermöglicht, scheidet diese aufgrund der höheren Kosten für Beamte regelmäßig aus. Beamte wählen daher zumeist eine private Krankenversicherung (PKV).

Einige Bundesländer bieten ihren Beamten ein Wahlrecht an: Auch Angestellte können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Ihr Gehalt muss über der sog. Einkommensgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) liegen. In 2019 beträgt diese 60.750 €, monatlich 5.063 €. Das ist im öffentlichen Dienst - abhängig vom Tarifvertrag und der Stufe - i.d.R. ab Entgeltgruppe 12 der Fall.

Da die Versicherungen ihre Beiträge unterschiedlich kalkulieren, sollten die Tarife verglichen werden.

Auch die Leistungen der Versicherungen und deren einzelnen Tarife weichen voneinander ab. Unterschiede ergeben sich z.B. bei medizinischen Behandlungen (z.B. Chefarzt), Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Zahnersatz oder Kuren. Tarife, die mehr Leistungen enthalten, weisen zumeist auch einen höheren Beitrag auf.

Daher ist es wichtig, die Krankenversicherung und den Tarif sorgfältig auszuwählen.

Besonders Beamtenanwärter sind sich dieser wichtigen Aufgabe, die sie vor Beginn ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums erledigen müssen, oft nicht bewusst. In der Regel endet mit dem Beginn ihrer Ausbildung die gesetzliche oder private Familien-Krankenversicherung im Tarif der Eltern.

Online-Vergleiche können einen guten Überblick über Tarife und Beiträge bieten.

Die PKV wird in den Foren häufig diskutiert. Beispielhafte Themen:
Zu den Foren für Beamte:

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