Tarifverträge im öffentlichen Dienst
Tarifverträge im öffentlichen Dienst regeln die Arbeitsbedingungen von mehreren Millionen Beschäftigten bei Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über wichtige Tarifverträge.
Welcher Tarifvertrag gilt für mich?
Welcher Tarifvertrag Anwendung findet, hängt vor allem vom Arbeitgeber und vom Tätigkeitsbereich ab. Beispiele:
- Bundesbehörden: TVöD Bund
- Kommunen: TVöD VKA (mit Bereichstarifverträgen)
- Kommunen - Pflege & Erziehung: TVöD-P, TVöD-K, TVöD-SuE
- Länder: TV-L (Ausnahme: Hessen → TV-H)
TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- TVöD Bund – Bundesverwaltung
- TVöD VKA – Kommunen
- TVöD-V – Verwaltung
- TVöD-K – Krankenhäuser
- TVöD-P (P-Tabelle) – Pflegedienst
- TVöD-SuE (S-Tabelle) – Sozial- und Erziehungsdienst
- TVöD-S – Sparkassen
- TVöD-B – Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- TVöD-E – Entsorgung
- TVöD-F – Flughäfen
Tarifverträge der Länder
TVöD oder TV-L – wo sind die Unterschiede?
Die beiden wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst sind der TVöD (Bund und Kommunen) und der TV-L (Länder).
Viele Beschäftigte fragen sich: Wo verdient man mehr und welche Bedingungen sind besser?
➡️ Einen ausführlichen Vergleich zu Gehalt, Arbeitszeit, Sonderzahlungen und Zulagen finden Sie hier: TVöD vs TV-L im Detail
Sonder- und Spartentarifverträge
- TV Ärzte – kommunale Krankenhäuser
- TV-N – Nahverkehr
- TV-V – Versorgung
- TV-BA – Bundesagentur für Arbeit
- TVAöD – Auszubildende
- TVPöD – Praktikantinnen und Praktikanten
- TVSöD – Duales Studium
- MTV BVD – Bodenabfertigungsdienste
- ETV BVD – Entgelttarifvertrag Bodenabfertigung
- TV Fleisch – Fleischuntersuchung
- NV Bühne – Theater & Bühnen
- TVK Orchester – Musiker:innen
Foren zu Tarifverträgen
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