TVPöD – Tarifvertrag für Praktikanten im öffentlichen Dienst

Nicht jedes Praktikum im öffentlichen Dienst unterliegt einem Tarifvertrag. Der TVPöD (Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst) gilt nur für bestimmte, tariflich definierte berufspraktische Praktika beim Bund und bei den Kommunen.

TVPöD – Das Wichtigste in Kürze

  • Der TVPöD gilt für bestimmte berufspraktische Praktika bei Bund und Kommunen.
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium fallen regelmäßig nicht unter den TVPöD.
  • Der Tarifvertrag regelt unter anderem Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Jahressonderzahlung.
  • Das Praktikum muss zu einer der im Tarifvertrag genannten Berufsgruppen gehören.
  • Für andere Praktika gelten häufig die Praktikanten-Richtlinien der VKA.

Für welche Praktika gilt der TVPöD?

Der TVPöD gilt insbesondere für berufspraktische Praktika in folgenden Bereichen:

Faustregel:
Ist das Praktikum verpflichtender Bestandteil einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung, findet der TVPöD in der Regel keine Anwendung. Handelt es sich hingegen um ein eigenständiges berufspraktisches Praktikum, kann der TVPöD einschlägig sein.

Was regelt der TVPöD konkret?

Der TVPöD enthält eigenständige Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten, unter anderem zu:

Welche Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zulässig sind, ergibt sich nicht nur aus dem TVPöD, sondern auch aus dem Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Dienst.

Der vollständige Tarifvertrag ist nachfolgend abrufbar:

Vergütung nach dem TVPöD

Praktikantinnen und Praktikanten erhalten nach § 8 TVPöD eine tariflich festgelegte monatliche Vergütung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Beruf. Daneben können – bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen – unter anderem eine Jahressonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen zustehen.

Beruf Monatliche Vergütung
ab 1. Mai 2026
Sozialarbeiter/in
Sozialpädagoge/in
Heilpädagoge/in
2.176,21 €
Erzieher/in
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA)
1.952,02 €
Kinderpfleger/in
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Rettungsassistent/in
1.895,36 €

Tarifstand: 1. Mai 2026. Die Beträge gelten für Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD bei Bund und Kommunen.

Download als PDF: TVPöD (Praktikanten)

Abgrenzung: Wann gilt der TVPöD nicht?

Der TVPöD findet keine Anwendung auf Praktika, die in eine schulische oder hochschulische Ausbildung integriert sind. Für diese Praktika gelten regelmäßig die Praktikanten-Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Dies betrifft insbesondere Praktikantinnen und Praktikanten,

Verwandte Tarifverträge

Je nach Art der Ausbildung gelten unterschiedliche Tarifverträge:

Häufige Fragen zum TVPöD (Mini-FAQ)

Gilt der TVPöD für jedes Praktikum im öffentlichen Dienst?

Nein. Der TVPöD gilt nur für bestimmte berufspraktische Praktika in ausgewählten Berufen. Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium fallen in der Regel nicht darunter.

Woher weiß ich, ob mein Praktikum unter den TVPöD fällt?

Maßgeblich sind der Zweck des Praktikums, der Ausbildungsberuf sowie die tarifliche Einordnung. Im Zweifel hilft eine Nachfrage bei der Personalstelle oder beim Personalrat.

Besteht ein Anspruch auf Vergütung nach dem TVPöD?

Ja. Der TVPöD sieht eine tarifliche Vergütung vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen und der Dauer des Praktikums.

Gelten Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen?

Ja. Der TVPöD enthält eigenständige Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Was gilt, wenn der TVPöD nicht anwendbar ist?

In diesen Fällen gelten regelmäßig die Praktikanten-Richtlinien der VKA oder individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

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