TVSöD – Tarifvertrag für Studierende im dualen Studium im öffentlichen Dienst
Der TVSöD (Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen) gilt für Studierende bei Kommunen sowie beim Bund, die ihr duales Studium im Angestelltenverhältnis absolvieren. Er findet keine Anwendung auf Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter.
TVSöD – Das Wichtigste in Kürze
- Der TVSöD gilt für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen bei Bund und Kommunen.
- Er gilt nur für Studierende im Angestelltenverhältnis.
- Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter fallen nicht unter den TVSöD.
- Der Tarifvertrag regelt Studienentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung und weitere Arbeitsbedingungen.
- Das duale Studium endet regelmäßig mit dem erfolgreichen Studienabschluss.
Was regelt der TVSöD?
Der TVSöD regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Studierende im dualen Studium im öffentlichen Dienst. Er begleitet das gesamte Studienverhältnis – vom Vertragsschluss bis zur Beendigung nach dem Abschluss.
- Geltungsbereich und Vertragsgestaltung
- Probezeit und Kündigungsmöglichkeiten
- Arbeits- und Studienzeiten
- Studienentgelt und sonstige Entgeltbestandteile
- Urlaub, Krankheit und soziale Absicherung
- Abschlussprämie, Rückzahlungspflichten und Zeugnis
Das vollständige Tarifwerk steht weiter unten als PDF zum Download bereit.
Typische duale Studiengänge nach TVSöD
Der TVSöD gilt insbesondere für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge im Angestelltenverhältnis bei Kommunen und beim Bund. Typische Beispiele sind:
- Duales Studium Allgemeine Verwaltung (B.A.)
- Duales Studium Public Management
- Duales Studium Soziale Arbeit / Sozialverwaltung
- Duales Studium Verwaltungsinformatik
- Duales Studium Wirtschaftsinformatik (öffentlicher Sektor)
- Duales Studium Bauingenieurwesen (kommunale Bauverwaltungen)
Die vollständige Übersicht – auch mit Abgrenzung zu beamtenrechtlichen Studiengängen – finden Sie unter Ausbildung & Studium im öffentlichen Dienst.
Studienentgelt nach dem TVSöD
Studierende erhalten während des dualen Studiums ein tariflich festgelegtes monatliches Studienentgelt. Die Höhe wird regelmäßig durch Tarifverhandlungen angepasst und ist bundesweit einheitlich geregelt.
Neben dem Studienentgelt können – sofern die tariflichen Voraussetzungen vorliegen – unter anderem folgende Leistungen zustehen:
- Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersversorgung
- Abschlussprämie nach erfolgreichem Studienabschluss
| Studienjahr | Studienentgelt ab 1. Mai 2026 |
|---|---|
| 1. Studienjahr | 1.493,26 € |
| 2. Studienjahr | 1.543,20 € |
| 3. Studienjahr | 1.589,02 € |
Tarifstand: 1. Mai 2026.
Die jeweils aktuellen Beträge ergeben sich unmittelbar aus dem TVSöD.
Urlaub nach dem TVSöD
Studierende haben Anspruch auf tariflichen Erholungsurlaub. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Regelungen des TVSöD und orientiert sich grundsätzlich an den im öffentlichen Dienst geltenden Urlaubsbestimmungen.
Der Urlaub soll grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit oder in den hierfür vorgesehenen Ausbildungsabschnitten genommen werden, soweit dies mit dem Studienverlauf vereinbar ist.
Darüber hinaus enthält der TVSöD Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie zu Freistellungen in besonderen Fällen.
Arbeitszeit nach dem TVSöD
Der TVSöD enthält Regelungen zur wöchentlichen und täglichen Ausbildungs- und Studienzeit. Ergänzend gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
Während der praktischen Ausbildungsabschnitte gelten grundsätzlich die beim Arbeitgeber maßgeblichen Arbeitszeitregelungen. Für Studienzeiten gelten die Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Bildungseinrichtung.
Tariflicher Aufbau des TVSöD
Der TVSöD ist in mehrere Paragraphen gegliedert. Das vollständige Inhaltsverzeichnis ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem ausklappbaren Bereich dargestellt.
§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit, Kündigung
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Nachweispflichten, Akteneinsichtsrecht
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit
§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Rückzahlungsgrundsätze
§ 19 Zeugnis
§ 20 Ausschlussfrist
§ 21 Inkrafttreten und Laufzeit
Download TVSöD
Der vollständige Tarifvertrag steht hier als PDF zur Verfügung:
Häufige Fragen zum TVSöD (FAQ)
Für wen gilt der TVSöD?
Der TVSöD gilt für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen bei Bund und Kommunen, sofern das Studium im Angestelltenverhältnis durchgeführt wird.
Gilt der TVSöD auch für Beamtenanwärter?
Nein. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unterliegen dem Beamtenrecht und nicht dem TVSöD.
Erhalten Studierende eine Vergütung?
Ja. Der TVSöD sieht ein monatliches Studienentgelt vor. Zusätzlich können unter anderem eine Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Abschlussprämie beansprucht werden, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besteht Anspruch auf Urlaub?
Ja. Studierende haben Anspruch auf tariflichen Erholungsurlaub. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 9 TVSöD.
Wie lange gilt der TVSöD?
Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich für die Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums und endet regelmäßig mit dem erfolgreichen Studienabschluss oder der sonstigen Beendigung des Studienvertrags.
Gibt es nach dem Studium eine Übernahmegarantie?
Eine allgemeine Übernahmegarantie enthält der TVSöD nicht. Ob nach dem erfolgreichen Studienabschluss ein Arbeitsverhältnis begründet wird, richtet sich nach den tariflichen Regelungen und den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber.
Für Beschäftigte nach Abschluss des dualen Studiums gelten regelmäßig die Bestimmungen des TVöD.
Wer übernimmt die Studiengebühren?
Der TVSöD enthält Regelungen zu Studiengebühren. Ob und in welchem Umfang diese vom Arbeitgeber übernommen werden, richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen und dem Studienvertrag.
Diskussionsforen zu Ausbildung und Studium
In unseren Foren können Studierende, Auszubildende und Interessierte Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
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