TVAöD: Tarifvertrag für Auszubildende im Öffentlichen Dienst
Der TVAöD ist der Tarifvertrag für Auszubildende in den Kommunen sowie beim Bund.Neben einem allgemeinen Teil verfügt der TVAöD auch über spezielle Teile (BBiG, Pflege) sowie einen ergänzenden Tarifvertrag (Wald, mit forstspezifischen Regelungen). Der TVAöD gilt nicht für Praktikanten.
Der TVAöD mit speziellem Teil BBiG regelt folgendes:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
§ 8 Ausbildungsentgelt
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16a Übernahme von Auszubildenden
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Zeugnis
§ 19 Ausschlussfrist
§ 20 Inkrafttreten, Laufzeit
Downloads:
TVAöD-BBiG als pdf-Datei
TVAöD-Pflege als pdf-Datei
(Quelle: www.vka.de, in der Textfassung vom 29.01.2019)
Unsere Diskussionsforen rund um die Ausbildung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
- Forum Ausbildung / Studium Arbeitnehmer
- Forum Ausbildung Verwaltungsfachangestellte
- Forum Ausbildung/ Studium Beamte
- Forum Pflege
- Forum Personalrat / Betriebsrat
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