Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung
Möchten Sie eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung aufnehmen? Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zu den Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreisverwaltungen) sowie bei Bundes- und Landesbehörden.
Ein zentrales Entscheidungskriterium vor Ausbildungsbeginn ist die Wahl zwischen der Arbeitnehmerlaufbahn (Tarifbeschäftigte nach TVöD oder TV-L) und der Beamtenlaufbahn. Beide Wege bieten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Verdienstmodelle und Zukunftsperspektiven.
• Ausbildungswege: Duale Berufsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte) oder duales Bachelor-Studium (z. B. Public Administration).
• Statuswahl: Tarifbeschäftigte genießen tarifliche Flexibilität und Kündigungsschutz; Beamtinnen und Beamte profitieren von lebenslanger Alimentation und Pension.
• Einstiegsgehälter: Tarifbeschäftigte starten meist in Entgeltgruppe E 5 bis E 8 (TVöD/TV-L); Beamte steigen in A 6 (mittlerer Dienst) oder A 9 (gehobener Dienst) ein.
Welche Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung passt zu mir?
- Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss): Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst (Verwaltungswirt).
- Fachhochschulreife oder Abitur: Duales Bachelorstudium für den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Bachelor of Laws / Bachelor of Arts Public Administration).
- Priorität auf Flexibilität und Durchlässigkeit: Arbeitnehmerlaufbahn (einfacher Wechsel in andere Unternehmen oder die Privatwirtschaft).
- Priorität auf maximale Arbeitsplatzsicherheit: Beamtenlaufbahn (Versorgung, Beihilfe und Ernennung auf Lebenszeit).
Ausbildung als Beamter oder Angestellter im Vergleich
Vorteile der Arbeitnehmerlaufbahn (Tarifbeschäftigte)
- Keine Rückzahlungspflicht von Ausbildungsvergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden oder Dienststellenwechsel.
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit kostenloser Familienversicherung für Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen.
- Nebentätigkeiten sind in der Regel lediglich anzeigepflichtig (bei Beamten häufig streng genehmigungspflichtig).
- Vollumfängliches Streik- und Koalitionsrecht im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen.
- In vielen Bundesländern und Bereichen geringere tarifliche Wochenarbeitszeit im Vergleich zu Beamten.
- Unproblematischer Wechsel in die Privatwirtschaft unter voller Mitnahme der Renten- und Zusatzversorgungsansprüche.
- Eingruppierung und Bezahlung orientieren sich strikt an den tatsächlich übertragenen Aufgaben.
Redaktionelle Einschätzung: Die Stärken der Arbeitnehmerlaufbahn liegen in der beruflichen Beweglichkeit, der geringeren Bindung an einen Dienstherrn und den flexiblen Wechseloptionen in die freie Wirtschaft.
Vorteile der Beamtenlaufbahn
- Nach bestandener Probezeit regelmäßige Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit mit nahezu absolutem Kündigungsschutz.
- In der Regel höheres monatliches Nettoeinkommen, da keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abgeführt werden.
- Keine zeitliche Begrenzung der Besoldungsfortzahlung im Krankheitsfall (kein Rückfall auf Krankengeld nach 6 Wochen).
- Staatliche Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte.
- Die spätere Beamtenpension (Ruhegehalt) liegt prozentual meist deutlich über der Kombination aus gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung.
Redaktionelle Einschätzung: Der wesentliche Vorzug des Beamtenverhältnisses liegt in der unübertroffenen Krisen- und Arbeitsplatzsicherheit sowie im überdurchschnittlichen Niveau der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Ausführlicher Vergleich: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst im direkten Vergleich
Ausbildungsberufe für Angestellte (Tarifbereich)
Verwaltungsfachangestellte (VFA)
- Schulabschluss: In der Regel mittlerer Bildungsabschluss (Sekundarabschluss I / Realschulabschluss).
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre (duale Ausbildung in Behörde und Berufsschule / Studieninstitut).
- Ausbildungsvergütung: Bezahlung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD).
- Einstiegsgehalt: Nach Ausbildungsende meist Eingruppierung in E 5 bis E 8 TVöD.
- Aufgabengebiete: Selbstständige Sachbearbeitung in Bürgerbüros, Sozialämtern, Ordnungsbehörden, Personal- und Finanzabteilungen.
- Weiterbildung: Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt) zur Qualifizierung für Aufgaben des gehobenen Dienstes.
- Aufstiegsmöglichkeiten: Regelmäßig bis Entgeltgruppe E 9a bzw. mit Fachwirt bis E 11 oder E 12.
Redaktionelle Einschätzung: Der klassische Standardlehrberuf der Verwaltung mit breitem Einsatzbereich und verlässlicher Bezahlung. Spezialisierte Fachaufgaben und Aufstiege erfordern meist gezielte Fortbildungen wie den Beschäftigtenlehrgang II.
Detaillierte Berufsinformationen: Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst
Kaufleute für Büromanagement
- Schulabschluss: Hauptschulabschluss oder mittlere Reife (je nach Einstellungsbehörde).
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre.
- Ausbildungsvergütung: Tarifliche Vergütung nach TVAöD.
- Einstiegsgehalt: Nach Übernahme in der Regel ab E 5 TVöD.
- Aufgabengebiete: Büroorganisation, internes Rechnungswesen, Poststelle, Sekretariats- und Assistenzfunktionen.
- Weiterbildung: Berufsbegleitende Fortbildungen und Verwaltungslehrgang I und Verwaltungslehrgang II
Redaktionelle Einschätzung: Solide kaufmännische Grundausbildung mit vielseitigen Einsatzfeldern. Innerhalb rein hoheitlicher Behördenbereiche sind die Aufstiegschancen begrenzter als beim VFA, dafür bietet der Abschluss hervorragende Übergangsmöglichkeiten in Eigenbetriebe und Wirtschaftsunternehmen.
Ausbildung und duales Studium für Beamtinnen und Beamte
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Verwaltungswirt)
- Schulabschluss: Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife).
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Vergütung: Monatliche Anwärterbezüge nach dem jeweiligen Besoldungsgesetz des Bundes oder des Landes.
- Einstiegsamt: Nach der Laufbahnprüfung Ernennung zum Regierungs- bzw. Verwaltungsobersekretär in Besoldungsgruppe A 6 oder A 7.
- Aufgabengebiete: Sachbearbeitung nach klaren Rechtsvorschriften in Fachämtern, Kassenwesen und Leistungsabteilungen.
- Aufstieg: Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst bei herausragender Leistung und Erfüllung landesrechtlicher Voraussetzungen möglich.
Redaktionelle Einschätzung: Sicherer Beamteneinstieg mit zwei Jahren Ausbildungsdauer. Die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten sind ohne weiteren modularen Aufstieg auf die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 begrenzt.
Gehobener nichttechnischer Dienst (Duales Studium / Bachelor)
- Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife oder vollständige Fachhochschulreife.
- Dauer: 3 Jahre praxisintegriertes Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung bzw. Fachhochschule für Finanzen.
- Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf als Inspektoranwärter mit monatlichen Anwärterbezügen.
- Einstiegsamt: Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss (LL.B. oder B.A.) Beginn in Besoldungsgruppe A 9.
- Aufgabengebiete: Gehobene Sachbearbeitung, rechtliche Prüfungen, Fallmanagement sowie operative Team- und Sachgebietsleitungen.
- Studienrichtungen: Public Administration, Public Management, Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre.
Redaktionelle Einschätzung: Das Rückgrat des gehobenen Verwaltungsmanagements. Bietet hervorragende Aufstiegsperspektiven bis in die Ämter A 12 und A 13 sowie ideale Einstiegsvoraussetzungen für Leitungsfunktionen in mittleren und größeren Verwaltungen.
Ausführliche Studienübersicht: Studium der öffentlichen Verwaltung (Duales Bachelor-Studium)
Häufige Fragen (FAQ) zur Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung
Beamter oder Angestellter – was ist besser?
Ob die Beamten- oder Arbeitnehmerlaufbahn besser geeignet ist, hängt von den individuellen Zielen ab. Beamte profitieren von nahezu absoluter Arbeitsplatzsicherheit, Beihilfe und einer attraktiven Altersversorgung (Pension). Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind rechtlich ungebundener, streikberechtigt und können bei Bedarf deutlich einfacher unter Mitnahme ihrer gesetzlichen Rentenansprüche in die Privatwirtschaft wechseln.
Welche Ausbildung braucht man für die öffentliche Verwaltung?
Für den mittleren Dienst oder eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) vorausgesetzt. Für den gehobenen Dienst (Duales Studium) wird die Fachhochschulreife oder das Abitur benötigt. Zudem existieren für bestimmte Büroberufe Zugänge mit qualifiziertem Hauptschulabschluss.
Ausbildung oder Studium in der öffentlichen Verwaltung – what passt besser?
Eine duale Berufsausbildung eignet sich vor allem für Bewerberinnen und Bewerber, die eine stark praxisbezogene Verwaltungstätigkeit anstreben und zügig ins Berufsleben einsteigen wollen. Ein duales Bachelorstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse im Verwaltungs- und Europarecht sowie in der Betriebswirtschaft und bereitet gezielt auf gehobene Fach- und Leitungsaufgaben vor.
Wie hoch ist das Gehalt nach der Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung?
Verwaltungsfachangestellte steigen je nach Stellenausschreibung und Aufgabenbereich in den Entgeltgruppen E 5 bis E 8 (TVöD bzw. TV-L) mit rund 2.800 bis 3.400 Euro brutto monatlich ein. Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes beginnen in Besoldungsgruppe A 6 oder A 7, während Absolventen des dualen Studiums im gehobenen Dienst in Besoldungsgruppe A 9 mit rund 3.100 bis 3.600 Euro brutto (bei deutlich geringeren Abzügen) starten.
Kann man später zwischen Arbeitnehmer- und Beamtenlaufbahn wechseln?
Ein Wechsel von der Arbeitnehmer- in die Beamtenlaufbahn ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, freier Planstellen und Erfüllung der gesundheitlichen Kriterien bis zur jeweiligen Höchstaltersgrenze möglich. Der Wechsel von der Beamten- in die Angestelltenlaufbahn erfordert die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, was mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Verlust der Pensionsansprüche verbunden ist.
Wie sind die Übernahme- und Karrierechancen in der Verwaltung?
Bedingt durch die bevorstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge bestehen in Kommunen, Ländern und Bundesbehörden exzellente Übernahmechancen. Die langfristigen Aufstiegsmöglichkeiten hängen maßgeblich von der individuellen Weiterbildungsbereitschaft (z. B. Angestelltenlehrgang II oder Masterstudium) und der Behördengröße ab.
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