Zusatzversorgung öffentlicher Dienst

Was ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Die Zusatzversorgung ist neben der gesetzlichen Rente ein Baustein der Altersvorsorge für die Tarifbeschäftigten (Angestellten) des öffentlichen Dienstes. Sie wird auch Betriebsrente, Zusatzrente, VBL-Rente oder ZVK-Rente genannt.

Die Leistungen der Zusatzversorgung bestimmen die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes durch Tarifvertrag, also z.B. dem TVöD Bund, dem TVöD VKA, dem TV-L, dem TV-V oder einem TV-N.

Zusatzversorgung – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes.
  • Sie ergänzt die gesetzliche Rente.
  • Für die meisten Tarifbeschäftigten besteht eine Pflichtversicherung.
  • Arbeitgeber und Beschäftigte finanzieren die Zusatzversorgung gemeinsam.
  • Die bekannteste Versorgungseinrichtung ist die VBL.
  • Die Höhe der Zusatzrente hängt von Entgelt, Beschäftigungsdauer und Versorgungspunkten ab.

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) ist eine Pflichtversicherung, das heißt weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können darauf verzichten. Wird allerdings in einem Arbeitsvertrag lediglich die Anwendung des TVöD vereinbart, ist damit kein Anspruch auf eine Versorgungsleistung verbunden, die einer Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Pflichtversicherungstarif entspricht (Bundesarbeitsgericht Urteil v. 12.3.2024).

Höhe der Zusatzversorgung berechnen

Mit folgendem Rechner kann überschlägig die Höhe der Zusatzversorgung ermittelt werden. Den genauen Anspruch kann Ihnen die jeweilige Zusatzversorgungskasse mitteilen.

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Rechtsgrundlage der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist beispielsweise im TVöD VKA wie folgt geregelt:

§ 25 Betriebliche Altersversorgung TVöD VKA

„Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages (...).“

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16–18 vom 1. Oktober 2024)

Der ATV-K regelt die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber. Kostenloser Download (PDF): Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Fassung: Nr. 8)

Anspruch auf Zusatzrente

Von der Zusatzversorgungskasse wird eine Rente gezahlt, wenn ein Anspruch auf eine Altersrente, Hinterbliebenen-Rente oder Erwerbsminderungsrente besteht.

Ergänzend können Beschäftigte freiwillige Eigenbeiträge zur Zusatzversorgung leisten. Davon abzugrenzen ist die Gehaltsumwandlung bzw. Entgeltumwandlung.

Die konkrete Höhe der späteren Zusatzrente richtet sich insbesondere nach dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, der Dauer der Versicherung sowie den erworbenen Versorgungspunkten.

Finanzierung der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung wird gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag sowie den Regelungen der zuständigen Zusatzversorgungskasse.

Bei der Pflichtversicherung zahlen die Arbeitgeber den überwiegenden Teil der Finanzierung. Beschäftigte beteiligen sich zusätzlich durch eigene Arbeitnehmerbeiträge. Die Beiträge werden auf Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts berechnet.

Wie entstehen Versorgungspunkte?

Die Höhe der späteren Zusatzrente richtet sich maßgeblich nach den erworbenen Versorgungspunkten. Das Punktemodell wurde im Jahr 2002 eingeführt und bildet die Grundlage der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

Versorgungspunkte werden insbesondere auf Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und des Lebensalters des Beschäftigten ermittelt. Je höher das Entgelt und je länger die Versicherungszeit, desto mehr Versorgungspunkte können erworben werden.

Beim Eintritt des Versicherungsfalls – beispielsweise bei einer Altersrente – werden die gesammelten Versorgungspunkte in eine monatliche Betriebsrente umgerechnet.

Entgeltumwandlung

Ein Teil des Gehalts kann für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Auf den umgewandelten Anteil des Entgelts fallen keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben an. Kostenloser Download: Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen Öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003

Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst

Neben der größten Versorgungskasse, der VBL Zusatzversorgung, gibt es mehrere weitere Zusatzversorgungskassen. Für die Kommunen sind dies:

  • Bayerische Versorgungskammer BVK (München), Bayerischer Versorgungsverband, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
  • Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (Emden)
  • Kommunale Versorgungskassen Kurhessen Waldeck (Kassel)
  • kvw - Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (Münster)
  • Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg KVBW (Karlsruhe)
  • Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg (Gransee)
  • Kommunaler Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern – VM-V (Schwerin)
  • Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern – ZMV (Strasburg)
  • Kommunaler Versorgungsverband Sachsen KVS (Dresden), Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen ZVK (Dresden)
  • Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Zusatzversorgungskasse
  • Kommunaler Versorgungsverband Thüringen KVT, Zusatzversorgungskasse Thüringen (Artern)
  • Kommunales Dienstleistungszentrum Personal und Versorgung (Wiesbaden), Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, Zusatzversorgungskasse
  • Niedersächsische Versorgungskasse (Hannover)
  • Pfälzische Pensionsanstalt (Bad Dürkheim)
  • Rheinische Versorgungskassen (Köln)
  • Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse RZVK des Saarlandes (Saarbrücken)
  • Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (Kiel)
  • Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände ZVK (Darmstadt)
  • Versorgungskasse Oldenburg (Oldenburg)
  • Zusatzversorgungskassen der Stadt Frankfurt, der Stadt Hannover, der Stadt Köln

Vor- und Nachteile der Zusatzversorgung

Vorteile der Zusatzversorgung

Nachteile der Zusatzversorgung

Häufige Fragen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Was ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Die Zusatzversorgung ist eine betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und wird über Versorgungseinrichtungen wie die VBL oder kommunale Zusatzversorgungskassen durchgeführt.

Ist die Zusatzversorgung Pflicht?

Ja. Für die meisten tariflich Beschäftigten im öffentlichen Dienst besteht eine Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen hierfür Beiträge nach den tarifvertraglichen Regelungen.

Wer bezahlt die Zusatzversorgung?

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag und der zuständigen Zusatzversorgungskasse.

Wie hoch ist die Zusatzrente?

Die Höhe der späteren Zusatzrente hängt insbesondere von der Dauer der Beschäftigung, dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und den erworbenen Versorgungspunkten ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie mit dem Rechner auf dieser Seite vornehmen.

Welche Zusatzversorgungskasse ist für mich zuständig?

Welche Zusatzversorgungskasse zuständig ist, richtet sich nach dem Arbeitgeber. Beschäftigte des Bundes und vieler Länder sind häufig bei der VBL versichert.

Was passiert mit der Zusatzversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes werden die bereits erworbenen Anwartschaften grundsätzlich weitergeführt. Bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes bleiben die bisher erworbenen Ansprüche in der Regel erhalten.

Was passiert mit der Zusatzversorgung bei Kündigung?

Die bis zum Ausscheiden erworbenen Anwartschaften bleiben grundsätzlich bestehen. Ob später ein Rentenanspruch besteht, hängt unter anderem von den tariflichen Voraussetzungen und der Erfüllung von Wartezeiten ab.

Ist die Zusatzversorgung steuerpflichtig?

Die spätere Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Außerdem können Beiträge und Leistungen sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Die steuerlichen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab.

Wann wird die Zusatzrente ausgezahlt?

Die Zusatzrente wird grundsätzlich ab dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls gezahlt, beispielsweise mit Beginn einer Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Kann ich zusätzlich freiwillig Beiträge einzahlen?

Ja. Viele Zusatzversorgungseinrichtungen bieten Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung oder der Entgeltumwandlung an, um die spätere Betriebsrente zu erhöhen.

Ist die Zusatzversorgung dasselbe wie die VBL?

Nein. Die VBL ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes. Daneben existieren zahlreiche weitere kommunale und regionale Zusatzversorgungskassen.

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