Vorruhestand/Altersteilzeit Voraussetzungen
#1

Hallo und moin moin ins Forum!!!!

Kann mir jemand sagen, wo ich etwas zum Thema Vorruhestand / Altersteilzeit im ö. D. finden kann?

Oder kann mir jem. kurz die Voraussetzungen nennen, die erfüllt sein müssen, wenn man in den Vorruhestand möchte bzw. in Altersteilzeit gehen möchte?

Eine Kollegin sagt, dass das ganz allein die Verwaltung entscheidet...
Stimmt das????

Ganz liebe Zuckergrüße aus dem verschneiten Norden.
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#2

Das Thema ist in Tarifverträgen für Arbeitnehmer oder in den jeweiligen Beamtengesetzen der Bundesländer oder des Bundes geregelt. Vorruhestand ist eine Frage des Rentenrechts und mit massiven Abschlägen auf Lebenszeit verbunden (auch bei Beamten). Seit 1.1.10 gibt es im öffentlichen Dienst keine Möglichkeit mehr, Altersteilzeit für Angestellte neu zu beantragen (für Beamte in Hamburg meines Wissens auch nicht mehr) Die Bundesagentur für Arbeit zahlt auch keine Zuschüsse mehr (genehmigte Fälle laufen weiter) - das Thema soll aber in den anstehenden Tarifverhandlungen (TVöD) wieder auf die Tagesordnung. Normalerweise kennen sich Personalräte gut mit dem Thema aus.
TIP: Wenn Du Dir das leisten kannst, beantrage Teilzeit mit assymetrischer Verteilung der Arbeitszeit (z. B. 6 Jahre "halbtags" = 3 Jahre Vollzeit, drei Jahre frei - durch die Steuerprogression bleiben vom Halbtagsgehalt bis zu 60 % Netto vom Brutto, Krankenversicherung und Rentenversicherung läuft 6 Jahre normal weiter)
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#3

014

lieber Gast

danke für deinen Tip,

noch hab ich Zeit aber man muss ja auch mal an später denken...

Der Link ist prima!!!!!!

Schönen abend noch

Hamburger Deern
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#4

Falsch: = Die Möglichkeit ab dem 01.01.2010 Altersteilzeit zu beantragen besteht immer noch. Das einzige was nicht mehr gilt ist der Tarifvertrag zur Altersteilzeitarbeit. Der Arbeitgeber meldet an die Zusatzversorgung nur noch die 50 Prozent und nicht wie gewohnt die 90 Prozent.

Richtig: = Die Gewerkschaften verhandeln in den laufenden Tarifverhandlungen, dass diese Möglichkeit der Aufstockung auf z. B. 90 Prozent des Entgeltes wieder durch den Arbeitgeber erfolgt.

Gruß adebar
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#5

Hallo Hamburger Deern.
Ich sag dir mal was ich so über Altersteilzeit gelesen hab. Soweit ich weiss muss das 55. Lebensjahr vollendet sein und man muss vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage (ca. 3 Jahre) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gewesen sein. Das bedeutet, dass du im Schnitt mehr als 400€ im Monat verdient haben musst. Wer jetzt genau darüber entscheidet ob man in die Altersteilzeit gehen darf oder nicht, weiss ich nicht. Sie muss aber aber auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer vereinbart sein.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG Sandra
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