TVöD Bund

Der TVöD Bund ist der wichtigste Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beim Bund. Er regelt die Arbeitsbedingungen und die Gehälter der Angestellten, die auch Arbeitnehmer oder Tarifbeschäftigte genannt werden.

  • Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS
  • Bundesanstalt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  • Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW
  • Bundesministerien
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  • Bundespolizeipräsidium
  • Bundeswehr, Bundeswehrkrankenhaus
  • Deutsches Historisches Museum
  • Fraunhofer-Gesellschaft
  • Physikalisch-Technische Bundesanstalt
  • Max-Planck-Institut
  • Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Viele weitere Einrichtungen wenden den TVöD Bund entsprechend (analog) bzw. in Anlehnung an. Beispiele:

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 (VKA) Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a (Bund) Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 9
Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister
Anlage 1 - Entgeltordnung des Bundes (TVEntgO Bund)
Anlage A - Tabellenentgelt

(Fassung: Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018)


Kostenlose Downloads:
Entgeltordnung zum TVôD Bund:
Die TVöD Entgeltordnung Bund enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst und für körperlich / handwerklich geprägte Tätigkeiten. Des weiteren werden darin für eine Vielzahl von Berufen spezielle Tätigkeitsmerkmale aufgeführt.

  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben und Werkstätten
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe
  • Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und aufseher
  • Bauzeichnerinnen und -zeichner sowie technische Systemplanerinnen und planer
  • Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten
  • Botinnen und Boten sowie Pförtnerinnen und Pförtner
  • Fahrerinnen und Fahrer
  • Systemtechnikerinnen und -techniker in der Fernmeldetechnik
  • Beschäftigte in der Forschung
  • Beschäftigte im Forstdienst
  • Fotografinnen und Fotografen
  • Fotolaborantinnen und -laboranten
  • Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre)
  • Konferenzdolmetscherinnen und -dolmetscher
  • Überprüferinnen und Überprüfer, Übersetzerinnen und Übersetzer, Terminologinnen und Terminologen sowie Lexikografinnen und Lexikografen
  • Sprachlehrerinnen und -lehrer beim Bundessprachenamt und im Bereich des Auswärtigen Amtes

Die aktuellen Gehälter im TVöD Bund

Im TVöD Bund sind besonders die beiden folgenden Entgelttabellen bedeutsam.

1) Anlage A Bund (PDF): TVöD Bund - Vorläufige Entgelttabellen vom 1.3.2024 - 31.03.2027

2) Anlage E Bund (PDF): TVöD Bund - Vorläufige Entgelttabelle Pflege vom 1.3.2024 - 31.03.2027

Zusätzlich werden jährlich ein Leistungsentgelt sowie eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Gegebenfalls kommen Zulagen und Zuschlägen hinzu.

Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt zum Beispiel nicht für ...

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