TV EntgO Bund: Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale im TVöD Bund
Die TVöD Entgeltordnung Bund (TV EntgO Bund) regelt die Eingruppierung der Beschäftigten des Bundes. Sie enthält Tätigkeitsmerkmale für zahlreiche Berufsgruppen und bestimmt, welcher Entgeltgruppe eine Tätigkeit zugeordnet wird.
Die Entgeltgruppe bildet zusammen mit der Erfahrungsstufe die Grundlage für das monatliche Gehalt nach TVöD Bund.
Kostenloser Download als PDF Datei: Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) mit Anlage 1 (Entgeltordnung)
Wie erfolgt die Eingruppierung nach TV EntgO Bund?
Die Eingruppierung nach der TV Entgeltordnung Bund richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht allein nach der Stellenbezeichnung.
Maßgeblich ist, welche TVöD Arbeitsvorgänge dauerhaft auszuüben sind und welche tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung dadurch erfüllt werden.
Für die Eingruppierung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Art und Schwierigkeit der Tätigkeit,
- fachliche Anforderungen und Qualifikation,
- Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse,
- selbstständige Leistungen,
- Zeitanteile einzelner Arbeitsvorgänge.
Die Entgeltordnung enthält hierzu allgemeine Tätigkeitsmerkmale sowie zahlreiche spezielle Regelungen für einzelne Berufsgruppen, beispielsweise für Verwaltung, IT, Ingenieurwesen, Pflege oder Forschung.
Die ermittelte Entgeltgruppe bildet zusammen mit der Erfahrungsstufe die Grundlage für das monatliche Gehalt nach TVöD Bund.
Weitere Informationen zur Eingruppierung nach TVöD
Häufig gesuchte Tätigkeitsmerkmale nach TV EntgO Bund
Die TV Entgeltordnung Bund enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale für zahlreiche Berufsgruppen im öffentlichen Dienst des Bundes. Besonders häufig gesucht werden Eingruppierungen für folgende Tätigkeitsbereiche:
-
Beschäftigte in der Informationstechnik:
z. B. Systemadministratoren, IT-Administratorinnen und -Administratoren, Fachinformatiker, IT-Sicherheit, Anwendungsbetreuung und Softwareentwicklung. -
Ingenieurinnen und Ingenieure:
z. B. Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Versorgungstechnik oder technische Projektsteuerung. -
Beschäftigte im Verwaltungsdienst:
z. B. Sachbearbeitung, Personalverwaltung, Haushalt, Beschaffung, Organisation oder Leistungsgewährung. -
Pflege- und Gesundheitsberufe:
z. B. Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte, Physiotherapie, Rettungsdienst und Gesundheitsämter. -
Beschäftigte bei der Bundeswehr:
z. B. technische Dienste, Materialprüfung, Bundeswehrkrankenhäuser, Wachdienst oder Werkstätten. -
Beschäftigte in Forschung und Wissenschaft:
z. B. wissenschaftliche Mitarbeitende, Laborbereiche, Forschungsassistenz und technische Forschungseinrichtungen. -
Hausmeisterinnen und Hausmeister:
z. B. Betreuung von Bundesliegenschaften, Gebäudetechnik und Objektverwaltung. -
Beschäftigte in Bibliotheken, Archiven und Museen:
z. B. Dokumentation, Archivwesen, Museumsdienst oder wissenschaftliche Sammlungen.
Inhaltsverzeichnisse TV EntgO Bund
ABSCHNITT I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Tätigkeitsmerkmale, körperlich / handwerklich geprägte Tätigkeiten
§ 3 Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung
§ 4 Ständige Vertreterinnen und Vertreter
§ 5 Unterstellungsverhältnisse
ABSCHNITT II Voraussetzungen in der Person
§ 6 Voraussetzungen in der Person
§ 7 Wissenschaftliche Hochschulbildung
§ 8 Hochschulbildung
§ 9 Technische Hochschulbildung
§ 10 Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
§ 11 Berufsausbildung
§ 12 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung
§ 13 Verwaltungseigene Prüfungen
§ 14 Übergangsregelungen DDR-Abschlüsse
ABSCHNITT III Zulagen
§ 15 Zulage für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter sowie Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker
§ 16 Ausbildungszulage
§ 17 Entgeltgruppenzulagen
§ 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst
§ 19 Dynamisierung der Zulagen
ABSCHNITT IV Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Laufzeit
Anhang zu § 15 Zulage für Vorarbeiter sowie Vorhandwerker
Anlage 1: Entgeltordnung
Anlage 2: Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen
Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Teil II Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich / handwerklich geprägte Tätigkeiten
Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen:
| 1 | Apothekerinnen und Apotheker |
| 2. | Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten |
| 3. | Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte |
| 4. | Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben und Werkstätten |
| 5. | Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe |
| 6. | Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher |
| 7. | Bauzeichnerinnen und -zeichner sowie technische Systemplanerinnen und -planer |
| 8. | Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten |
| 9. | Botinnen und Boten sowie Pförtnerinnen und Pförtner |
| 10. | Fahrerinnen und Fahrer |
| 11. | Systemtechnikerinnen und -techniker in der Fernmeldetechnik |
| 12. | Beschäftigte in der Forschung |
| 13. | Beschäftigte im Forstdienst |
| 14. | Fotografinnen und Fotografen |
| 15. | Fotolaborantinnen und -laboranten |
| 16. | Beschäftigte im Fremdsprachendienst |
| 16.1 | Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre) |
| 16.2 | - |
| 16.3 | Konferenzdolmetscherinnen und -dolmetscher |
| 16.4 | Überprüferinnen und Überprüfer, Übersetzerinnen und Übersetzer, Terminologinnen und Terminologen sowie Lexikografinnen und Lexikografen |
| 16.5 | Sprachlehrerinnen und -lehrer beim Bundessprachen-amt und im Bereich des Auswärtigen Amtes |
| 17. | Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte |
| 18. | Geprüfte Gärtnermeisterinnen und -meister |
| 19. | Beschäftigte in der Instandhaltung und Bedienung von Gebäude- und Betriebstechnik |
| 20. | Geschäftsstellenverwalterinnen und -verwalter, Beschäftigte in Serviceeinheiten sowie Justizhelferinnen und -helfer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften |
| 21. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
| 21.1 | Audiologie-Assistentinnen und -Assistenten |
| 21.2 | Desinfektorinnen und Desinfektoren sowie Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher |
| 21.3 | Diätassistentinnen und -assistenten |
| 21.4 | Ergotherapeutinnen und -therapeuten |
| 21.5 | Lehrkräfte in Gesundheitsberufen |
| 21.6 | Logopädinnen und Logopäden |
| 21.7 | Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister |
| 21.8 | Medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte |
| 21.9 | Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie medizinisch-technische Gehilfinnen und Gehilfen |
| 21.10 | Orthoptistinnen und Orthoptisten |
| 21.11 | Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte |
| 21.12 | Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten |
| 21.13 | Physiotherapeutinnen und -therapeuten |
| 21.14 | Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten sowie Sektionsgehilfinnen und -gehilfen |
| 21.15 | Psychologisch-technische Assistentinnen und Assistenten |
| 21.16 | Zahntechnikerinnen und -techniker |
| 21.17 | Beschäftigte im Rettungsdienst |
| 22 | Haus- und Hofarbeiterinnen und -arbeiter |
| 23. | Hausmeisterinnen und Hausmeister |
| 24. | Beschäftigte in der Informationstechnik |
| 25. | Ingenieurinnen und Ingenieure |
| 26. | - |
| 27. | Beschäftigte im Kassendienst |
| 28. | Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik |
| 28.1 | Beschäftigte in der Konservierung und Restaurierung |
| 28.2 | Beschäftigte in der Grabungstechnik |
| 29. | Küchenhilfskräfte und Buffethilfskräfte |
| 30. | Laborantinnen und Laboranten sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfer |
| 31. | Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachlageristinnen und -lageristen sowie Magazinwärterinnen und -wärter |
| 32. | Geprüfte Meisterinnen und Meister |
| 33. | Modellbauerinnen und -bauer sowie Modelltischlerinnen und -tischler |
| 34. | Operateurinnen und Operateure, Strahlenschutztechnikerinnen und -techniker sowie Strahlenschutzlaborantinnen und -laboranten in Kernforschungseinrichtungen |
| 35. | Redakteurinnen und Redakteure |
| 36. | Beschäftigte in Registraturen |
| 37. | Reinigerinnen und Reiniger |
| 38. | Reproduktionstechnische Beschäftigte |
| 39. | Schweißerinnen und Schweißer |
| 40. | Beschäftigte in der Steuerverwaltung |
| 41. | Technikerinnen und Techniker |
| 42. | Technische Assistentinnen und Assistenten |
| 43. | Tierärztinnen und -ärzte |
| 44. | Tierpflegerinnen und -pfleger |
| 45. | Vermessungstechnikerinnen und -techniker, Geomatikerinnen und Geomatiker sowie Messgehilfinnen und -gehilfen |
| 46. | Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen |
| 47. | Wächterinnen und Wächter |
| 48. | Weitere Beschäftigte |
Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
| 1. | Besondere Tätigkeitsmerkmale |
| 2. | Beschäftigte in der Arbeitsvorbereitung oder in der Betriebsorganisation |
| 3. | Beschäftigte im Bereich des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr |
| 3.1 | Beschäftigte im Beschaffungs- oder Vertragswesen sowie in der Vertrags- und Instandsetzungs-abrechnung |
| 3.2 | Beschäftigte in der Preisverhandlung und in der Preisprüfung |
| 4. | Brückenwärterinnen und -wärter |
| 5. | Diesellokführerinnen und -lokführer sowie Rangiererinnen und Rangierer |
| 6. | Fahrerinnen und Fahrer sowie Wagenpflegerinnen und -pfleger |
| 7. | Fernsprecherinnen und -sprecher |
| 8. | Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr |
| 9. | Beschäftigte im Bereich Film-Bild-Ton |
| 10. | Beraterinnen und Berater im Flugsicherheitsdienst |
| 11. | Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in der Flugsicherungstechnik, Flugdatenerfassung oder Flugmesstechnik |
| 12. | Beschäftigte in der Forschung und Materialprüfung |
| 13. | Festmacherinnen und Festmacher, Taklerinnen und Takler, Bootswartinnen und -warte, Maschinistinnen und Maschinisten sowie Elektrotechnikerinnen und -techniker in Landanschlusszentralen |
| 14. | Helferinnen und Helfer in Bundeswehrkrankenhäusern oder anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr |
| 15. | Beschäftigte mit speziellen Instandsetzungs- oder Wartungstätigkeiten an Luftfahrzeugen |
| 16. | Kasernenwärterinnen und -wärter, Gebirgshütten-wartinnen und -warte sowie Helferinnen und Helfer in Unterkünften und Liegenschaften |
| 17. | Köchinnen und Köche, Kochsmaaten, Stewardessen und Stewards sowie Bedienungskräfte |
| 18. | Konserviererinnen und Konservierer, Verpackerinnen und Verpacker, Packerinnen und Packer, Präserviererinnen und Präservierer sowie Warenauszeichnerinnen und -auszeichner |
| 19. | Kranführerinnen und Kranführer sowie Anschlägerinnen und Anschläger |
| 20. | Küchenbuchhalterinnen und -buchhalter |
| 21. | Maschinistinnen und Maschinisten an besonderen Anlagen |
| 22. | Beschäftigte im Munitionsfachdienst |
| 23. | Nautische Beschäftigte und Beschäftigte im Schiffs- und Seedienst |
| 24. | Pfarrhelferinnen und -helfer |
| 25. | Beschäftigte im Pflegedienst |
| 25.1 | Beschäftigte in der Pflege |
| 25.2 | Leitende Beschäftigte in der Pflege |
| 25.3 | Lehrkräfte in der Pflege |
| 26. | Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät |
| 27. | Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer |
| 28. | Beschäftigte im Schieß- und Erprobungsbetrieb |
| 29. | Sportlehrerinnen und -lehrer |
| 30. | Strahlgerätebedienerinnen und -bediener |
| 31. | Taucherinnen und Taucher sowie Taucherarztgehilfinnen und -gehilfen |
| 32. | Beschäftigte im Wachdienst |
Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
| 1. | Beschäftigte bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung - Küstenbereich |
| 1.1 | Besatzungen von Schiffen und schwimmenden Geräten |
| 1.2 | Beschäftigte an Seeschleusen |
| 1.3 | Beschäftigte an Land im nautischen Bereich |
| 2. | Beschäftigte bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung -Binnenbereich |
| 2.1 | Besatzungen von Schiffen und schwimmenden Geräten |
| 2.2 | Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen |
| 2.3 | Beschäftigte an Land im nautischen Bereich |
| 3. | Beschäftigte mit WSV-spezifischen Tätigkeiten an Land |
| 4. | Beschäftigte beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie |
| 4.1 | Besatzungen der Schiffe |
| 4.2 | Beschäftigte an Land im nautischen Bereich |
| 5. | Beschäftigte im Kontrolldienst beim Bundesamt für Güterverkehr |
| 6. | Beschäftigte im Wetterfachdienst beim Deutschen Wetterdienst |
Teil VI Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern
| 1. | Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Bundespolizei |
| 2. | Köchinnen und Köche sowie Bedienungskräfte bei der Bundespolizei |
| 3. | Beschäftigte im Schießbetrieb der Bundespolizei |
| 4. | Unterkunftswärterinnen und -wärter, Gebirgshüttenwartinnen und -warte sowie Helferinnen und Helfer in Unterkünften und Liegenschaften im Bereich der Bundespolizei |
FAQ – Häufige Fragen zur TV EntgO Bund
Was ist die TV EntgO Bund?
Die TV Entgeltordnung Bund regelt die Eingruppierung der Beschäftigten des Bundes im TVöD Bund.
Sie enthält Tätigkeitsmerkmale für zahlreiche Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche.
Was bedeutet Eingruppierung im TVöD Bund?
Die Eingruppierung bestimmt, welcher Entgeltgruppe eine Tätigkeit tariflich zugeordnet wird.
Aus der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe ergibt sich das monatliche Gehalt.
Wovon hängt die Entgeltgruppe ab?
Maßgeblich sind insbesondere die übertragenen Tätigkeiten, die Verantwortung, die Anforderungen der Stelle und die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung.
Ist die Stellenbezeichnung für die Eingruppierung entscheidend?
Nein. Entscheidend sind die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten und nicht allein die Stellenbezeichnung.
Wo finde ich Tätigkeitsmerkmale für meinen Beruf?
Die TV EntgO Bund enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale für zahlreiche Berufsgruppen, etwa Verwaltung, IT, Ingenieurwesen, Pflege, Forschung oder Bundeswehrbereiche.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltordnung und Entgelttabelle?
Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung.
Die Entgelttabelle zeigt dagegen die Höhe des Gehalts in den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen.
Gilt die TV EntgO Bund auch für Kommunen?
Nein. Für Kommunen gilt grundsätzlich die Entgeltordnung des TVöD VKA.
Kann man gegen eine Eingruppierung vorgehen?
Ja. Beschäftigte können die tarifliche Bewertung ihrer Tätigkeit überprüfen lassen und gegebenenfalls Ansprüche auf Höhergruppierung geltend machen.
Welche Berufe sind in der TV EntgO Bund geregelt?
Die Entgeltordnung enthält Tätigkeitsmerkmale für zahlreiche Berufsgruppen, z. B. Verwaltung, IT, Ingenieurwesen, Pflege, Rettungsdienst, Forschung, Bundeswehr und technische Dienste.
Wo finde ich die aktuelle TV EntgO Bund als PDF?
Auf dieser Seite steht die TV Entgeltordnung Bund als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.
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