Entgeltordnung TVöD Kommunen
Die Entgeltordnung TVöD Kommunen (TVöD-VKA) für den öffentlichen Dienst der Kommunen wurde zum 1.3.2017 in Kraft gesetzt. Sie ist Anlage 1 zum Tarifvertrag TVöD VKA. Umgangssprachlich wird die Entgeltordnung auch EGO abgekürzt.
Sie regelt die Eingruppierung von Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst. Somit legt die Entgeltordnung fest, welcher Tätigkeit welche Entgeltgruppe zugeordnet ist und bildet die Grundlage für die Vergütung nach dem TVöD. Die praktische Umsetzung basiert dabei auf der Stellenbeschreibung und der Aufteilung der übertragenen Aufgaben in tarifliche Arbeitsvorgänge.
- Rechtsgrundlage: Anlage 1 zum TVöD-VKA (Entgeltordnung / EGO).
- Aufbau: Gliederung in Vorbemerkungen, Teil A (Allgemeine Merkmale) und Teil B (Besondere Tätigkeitsmerkmale nach Berufssparten).
- Funktion: Maßstab für die korrekte tarifliche Zuordnung auf Basis von Stellenbeschreibungen und Arbeitsvorgängen.
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
- Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale
- Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
- Wissenschaftliche Hochschulbildung
- Hochschulbildung
- Anerkannte Ausbildungsberufe
- Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen
- Ausbildungs- und Prüfungspflicht
- Geltungsausschluss für Lehrkräfte
- Unterstellungsverhältnisse
- Ständige Vertreterinnen und Vertreter
Teil A – Allgemeiner Teil
I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
- Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten)
- Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
- Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst)
- Entgeltgruppen 13 bis 15
II. Spezielle Tätigkeitsmerkmale
Teil B – Besonderer Teil
I. Apothekerinnen und Apotheker
II. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
III. Beschäftigte in Bäderbetrieben
IV. Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher
V. Beschäftigte in Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten
VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
VII. Beschäftigte in der Fleischuntersuchung
VIII. Fotografinnen und Fotografen
IX. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
X. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
XI. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
- Beschäftigte in der Pflege
- Leitende Beschäftigte in der Pflege
- Lehrkräfte in der Pflege
- Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- HNO-Audiologie-Assistentinnen und -Assistenten
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- Medizinische Dokumentarinnen und Dokumentare
- Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte
- Orthoptistinnen und Orthoptisten
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten
- Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
- Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
- Leitende Beschäftigte
- Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für medizinische Berufe (Schulen)
XII. Beschäftigte in Häfen und Fährbetrieben
XIII. Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen
XIV. Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
- Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
- Feuerwehrgerätewartinnen und Feuerwehrgerätewarte
- Beschäftigte in Feuerwehrtechnischen Zentralen (Feuerwehr-technischen Zentren)
XV. Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik
XVI. Laborantinnen und Laboranten
XVII. Leiterinnen und Leiter von Registraturen
XVIII. Beschäftigte in Leitstellen
XIX. Beschäftigte in Magazinen und Lagern
XX. Musikschullehrerinnen und -lehrer
XXI. Reproduktionstechnische Beschäftigte
XXII. Beschäftigte im Rettungsdienst
- Beschäftigte im Rettungsdienst
- Beschäftigte an Rettungsdienstschulen
XXIII. Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister
XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
XXV. Beschäftigte in Sparkassen
XXVI. Technische Assistentinnen und Assistenten sowie Chemotechnikerinnen und -techniker
XXVII. Beschäftigte an Theatern und Bühnen
XXVIII. Tierärztinnen und Tierärzte
XXX. Vermessungstechnikerinnen und -techniker sowie Geomatikerinnen und Geomatiker
XXXI. Vorsteherinnen und Vorsteher von Kanzleien
XXXII. Zeichnerinnen und Zeichner
(Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)
Download der Entgeltordnung als PDF
Sie können die Entgeltordnung kostenlos herunterladen. Diese ist jeweils Anlage zum Tarifvertrag:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltordnung
Was ist die Entgeltordnung TVöD Kommunen?
Die Entgeltordnung TVöD Kommunen (TVöD-VKA) regelt verbindlich die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst nach ihren ausgeübten Tätigkeiten.
Wie ist die Entgeltordnung aufgebaut?
Sie gliedert sich in grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen), Teil A (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) und Teil B (Besondere Tätigkeitsmerkmale für spezifische Berufsgruppen).
Wie erfolgt die Eingruppierung nach der Entgeltordnung in der Praxis?
Grundlage für die Zuordnung zu den Merkmalen der Entgeltordnung ist die Stellenbeschreibung. Die darin aufgeführten Aufgaben werden in rechtlich selbstständige Arbeitsvorgänge unterteilt, deren zeitlicher Anteil für das Erreichen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale maßgeblich ist.
Aktuelle Stellenangebote
Passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:
Aktuelle Stellenangebote
Passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:
Forum TVöD
In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen.
Frage im Forum stellen

