TVöD Eingruppierung von Bezügerechnerinnen und Bezügerechnern

Bezügerechnerinnen und Bezügerechner sind im öffentlichen Dienst für die Berechnung von Dienstbezügen, Versorgungsbezügen und Entgelten zuständig. Dazu gehören unter anderem die Festsetzung von Entgelten, die Berechnung von Krankenbezügen und Urlaubsentgelten sowie die Bearbeitung von sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten.

Die TVöD Eingruppierung von Bezügerechnern richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Je nach Umfang der eigenständigen Berechnungen und der Verantwortung kommen insbesondere die Entgeltgruppen E5 bis E9b in Betracht.

TVöD Entgeltgruppen für Bezügerechner

Es gelten für Bezügerechner folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:

Entgeltgruppe 5
Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 6
  1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung)
  2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 7
  1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
  2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe 9a
  1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
  2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst oder Versorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
  3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ständige Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Protokollerklärung:
Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. Kindergeld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

Gehalt von Bezügerechnern im TVöD

Das Gehalt von Bezügerechnerinnen und Bezügerechnern im öffentlichen Dienst richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Neben der Entgeltgruppe wird die Berufserfahrung über die Stufen des TVöD berücksichtigt.

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Tabellenentgelt für jede Entgeltgruppe und Stufe ermitteln.

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