Der Verdienst in einem Museum
In Museen mit staatlichen (öffentlichen) Trägern richtet sich das Gehalt in der Regel nach einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Öffentliche Träger sind insbesondere:- Bund
- Länder einschl. Berlin, Bremen, Hamburg
- Kommunen (Landkreise / Kreise, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, u.a.)
- Öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Zweckverbände
- In den Museen des Bundes (z.B. Deutsches Historisches Museum, Berlin) gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung Bund).
- In den Museen der Kommunen (z.B. Museum Folkwang Essen) gilt ebenfalls der TVöD (TVöD, Fassung VKA), der weitestgehend mit dem TVöD Bund identisch ist. Die Abkürzung VKA steht für Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände.
- In den Museen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie in den Museen der Länder (z.B. Landesmuseum Niedersachsen) kommt zumeist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder zur Anwendung (TV-L).
(1) Das Gehalt nach dem TVöD (Träger: Bund oder Kommune)
Entgelttabelle nach TVöD VKA
Die folgende TVöD-Tariftabelle weist die monatlichen Brutto-Gehälter im öffentlichen Dienst von Museen der Kommunen aus. Sie wird auch Gehaltstabelle, Lohntabelle oder Tabellenentgelt genannt. Das Gehalt ergibt sich aus einer Kombination von Entgeltgruppe und Stufe. Das Gehalt gilt bei einer Vollzeit-Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden (bei Teilzeit entsprechend geringer).Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1 | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
a) Die Entgeltgruppe nach TVöD VKA:
Abhängig von den übertragenen Tätigkeiten gilt in der Regel folgende Eingruppierung:- Angestellte ohne Ausbildung, mit zweijähriger Ausbildung oder mit fachfremder Ausbildung werden je nach der Schwere der Aufgaben in die Gehaltsgruppen 1-4 eingruppiert.
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung erhalten ihr Gehalt aus den Entgeltgruppen 5 - 9 b. Der Ausbildungsberuf muss eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Bachelor erhalten die Entgeltgruppe 9 b oder höher.
- Master werden in Entgeltgruppe 13 oder höher eingruppiert.
- Verwaltungskräfte werden zwischen Entgeltgruppe 2 und 15 eingruppiert.
Bei einer Eingruppierung werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet. Maßgeblich sind dabei alle Aufgaben, die nicht nur vorübergehend auszuüben sind.
Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert."). Die Tätigkeitsmerkmale sind unten auf dieser Seite aufgeführt.
Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
Nicht immer sind dem Arbeitgeber alle anfallenden Tätigkeiten bekannt. Dann wird der Bedienstete aufgefordert, eine Tätigkeitsbeschreibung / Stellenbeschreibung vorzulegen. Im Anschluss daran folgen eine Stellenbewertung und die Eingruppierung.
Für die Eingruppierung von Beschäftigen in Museen des Bundes bestehen in der Entgeltordnung zum TVöD Bund in Teil III Nr. 2 besondere Tätigkeitsmerkmale.
In Museen der Kommunen gelten in der Regel die folgenden allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD VKA:
Entgeltgruppe 1
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
(Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.)
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
Entgeltgruppe 4
- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten. (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
- Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Entgeltgruppe 9b
- Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
- Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
Entgeltgruppe 13
- Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
- Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
- durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung)
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung)
Bei der Zahl der Unterstellten zählen nicht mit:
a) Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 nach Abschnitt II Ziffern 2 und 3,
b) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.
(in der Fassung Nr. 17 vom 14. Juli 2022)
Für handwerkliche Tätigkeiten bestehen in der Entgeltordnung des TVöD VKA allgemeine handwerkliche Tätigkeitsmerkmale.
Spezielle Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor. Sie können in der Entgeltordnung zum TVöD VKA oder zum TVöD Bund oder in landesbezirklichen Tarifverträgen zum TVöD aufgeführt sein. Beispiele:
- Tätigkeitsmerkmale Informations- und Kommunikationstechnik
- Tätigkeitsmerkmale Magazine und Lager
- Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik (s. Entgeltordnung zum TVöD VKA )
- Leiterinnen und Leiter von Registraturen (s. Entgeltordnung zum TVöD VKA )
- Reinigungskräfte, Pförtner:innen, Hausmeister:innen, Mitarbeiter:innen für Veranstaltungen, etc. (z.B. Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern)
b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD:
Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
c) Weitere Zahlungen nach TVöD:
Zusätzlich werden Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge (Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Nachtarbeit, Überstunden*), usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
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(2) Das Gehalt nach dem TV-L (Träger: Länder)
Die Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ähneln den Regelungen im TVöD. Im Detail können sich jedoch Unterschiede ergeben. Siehe hierzu die Seite TV-L ...Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 TV-L | 5.217 | 5.594 | 5.794 | 6.501 | 7.037 | 7.242 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 TV-L | 4.743 | 5.086 | 5.368 | 5.794 | 6.446 | 6.634 | |
E 13 TV-L | 4.388 | 4.708 | 4.949 | 5.416 | 6.062 | 6.237 | |
E 12 TV-L | 3.975 | 4.241 | 4.804 | 5.299 | 5.938 | 6.110 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2 |
E 11 TV-L | 3.853 | 4.098 | 4.378 | 4.804 | 5.423 | 5.579 | |
E 10 TV-L | 3.724 | 3.965 | 4.241 | 4.523 | 5.058 | 5.204 | |
E 9b TV-L | 3.337 | 3.569 | 3.721 | 4.139 | 4.495 | 4.624 | |
E 9a TV-L | 3.337 | 3.569 | 3.620 | 3.721 | 4.139 | 4.256 | mindestens zwei- oder dreijährige Berufsausbildung |
E 8 TV-L | 3.146 | 3.373 | 3.500 | 3.620 | 3.752 | 3.834 | |
E 7 TV-L | 2.972 | 3.194 | 3.361 | 3.487 | 3.588 | 3.676 | |
E 6 TV-L | 2.926 | 3.145 | 3.267 | 3.392 | 3.474 | 3.563 | |
E 5 TV-L | 2.819 | 3.035 | 3.157 | 3.274 | 3.367 | 3.430 | |
E 4 TV-L | 2.701 | 2.919 | 3.072 | 3.157 | 3.243 | 3.298 | An- und Ungelernte |
E 3 TV-L | 2.669 | 2.882 | 2.943 | 3.041 | 3.121 | 3.188 | |
E 2 TV-L | 2.503 | 2.704 | 2.766 | 2.827 | 2.968 | 3.115 | |
E 1 TV-L | – | 2.294 | 2.325 | 2.362 | 2.399 | 2.490 |
Beamtenbesoldung:
In Museen werden auch Beamte beschäftigt. Siehe hierzu die gesonderte Seite zur Beamtenbesoldung ...
Neben den sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter:innen und den Beamten / Beamtinnen werden in den Museen auch geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Praktika, Beschäftigungen auf Honorarbasis, der Bundesfreiwilligendienst sowie ehrenamtliche Tätigkeiten angeboten.
Private Träger von Museen wie beispielsweise Unternehmen oder Vereine können die Gehälter grundsätzlich frei gestalten. Vielfach koppeln diese privaten Museen die Arbeitsbedingungen an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
Beispielhafte Abschlüsse, Berufe und Jobs in Museen (m/w/d):
- Aufsichtsdienst
- Diplom / Bachelor Geschichte, Public History, Museologie
- Elektroniker:in im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Empfangs-, Kassen- und Aufsichtskraft / Museumsaufseher:in
- Facility Manager:in
- Gruppenleitung Museumsservice / Museumsdienst
- Hausmeister:in, Haustechniker:in, Hauswart:in
- Historiker:in
- Hochschulstudium (Master) in der Museologie, Museumspädagogik, Pädagogik oder der Kunstgeschichte
- Informatiker (z.B. Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration)
- Informationsspezialist:in (Hochschulausbildung in der Fachrichtung Archiv, Museum oder Bibliothek)
- Inventarpfleger:in
- Kurator:in
- Magazinverwalter:in
- Magister, Master, universitäres Diplom der Studienfachrichtung Geschichtswissenschaften, Staatswissenschaften oder Museologie
- Medientechniker:in abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom / Bachelor) im Bereich Medientechnik, Multimediatechnik, Veranstaltungstechnik oder sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
- Mitarbeiter:in im Besucherservice (Besuchendenservice)
- Mitarbeiter:in für die Sicherheitszentrale
- Mitarbeiter:in für die Verwaltung (Berufsausbildung im verwaltungs- bzw. kaufmännischen Bereich)
- Museumshandwerker:in
- Museumsleiter:in, Museumsdirektor:in
- Museumslogistiker:in
- Museumspädagoge/in
- Museumswart:in
- Präparator:in (Abschluss als Zoologische/-r Präparator/-in oder präparationstechnische/-r Assistent/-in (Biologie) oder technische/-r Assistent/-in naturkundliche Museen und Forschungsinstitute (Biologie)
- Projektentwickler*in
- Restaurator:in (Studium Restaurierung z.B. mit dem Schwerpunkt Malerei und Skulptur)
- Registrar:in
- Reinigungskraft
- Sachbearbeiter:in Fundraising und Vermietungsgeschäft
- Sachbearbeiter:in Gesamtinventar und Erstinventarisierung (Hochschulbildung im Fach Museologie, Dokumentations- und Informationswissenschaften oder verwandten Fächern)
- Sachbearbeiter:in Presse (Abschluss in einem Studium im Bereich Kommunikationswissenschaft, Journalistik, Geschichte, Public History, Kunstgeschichte, Politologie, Museumskunde, Kulturwissenschaften, Literaturwissenschaften oder in vergleichbarer Fachrichtung)
- Sammlungsassistenz
- Social Media Manager:in
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in zum Betrieb der haustechnischen Anlagen
- Veranstaltungskaufmann/-frau
- Verwaltungskraft, z.B.: Verwaltungsfachangestellte:r, Angestelltenlehrgang / Verwaltungslehrgang I + II , Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement
- Volontariat
- Wissenschaftliche Hochschulbildung im Fach Neuere Geschichte, Kunst- oder Kulturgeschichte bzw. vergleichbarer Disziplin; vorzugsweise abgeschlossen mit Promotion
- Wissenschaftliche Leitung
- Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in
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